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Sonnenstromfonds prüfen


Solar-Beteiligung Prüfen

(03. November 2005) In Deutschland ist die Investition in eine Solarstromanlage eine ebenso lukrative wie sichere Kapitalanlage. Der von der Solarstromanlage produzierte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) über 20 Jahre hinweg zu einem festgeschriebenen Preis vergütet.

Wer kein eigenes Haus besitzt, kann sich an einem der vielen Solarfonds beteiligen und so "auf fremden Dächern" Sonne und Rendite ernten. Immer mehr Unternehmen bieten solche Möglichkeiten für solare Kapitalanlagen auf fremden Dächern oder Freiflächen an.

Aber auch hier ist natürlich nicht alles Gold, was glänzt. Daher sollte man sich vor einer Investition anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen genau informieren, ob das Projekt tatsächlich seriös und die versprochene Rendite realistisch ist. Manch ein Anbieter rechnet die Angaben schön, andere gehen sehr konservativ und vorsichtig mit Prognosen um. Worauf muss der Anleger bei der Prüfung der Beteiligungsunterlagen besonders achten?

Die Unternehmensvereinigung Solarenergie hat mit Unterstützung der KfW-Bankengruppe Maßstäbe für die Beurteilung von Solarfonds erarbeitet, die unter www.solarfonds-ratgeber.de kostenlos heruntergeladen werden können.

Checkliste für Solarfonds

(06. Juni 2005) Die wichtigste Regel vorab:

Wer 5.000 Euro oder mehr in einen Solarfonds einzahlen will und sich bei der Beurteilung des Angebots nicht ganz sicher ist, sollte einen Fachmann zu Rate ziehen. Insbesondere die Frage der Nachsteuerrendite ist von den jeweiligen finanziellen Verhältnissen im Einzelfall abhängig.

Außerdem gilt es vor allem die Gesellschafterverträge sorgfältig zu prüfen, und natürlich sind auch manche technische Fragen nicht jedermann verständlich.

Aufschlussreiche Anhaltspunkte liefert indes schon das Abhaken einer vergleichsweise kurzen Checkliste:

  • Referenzen. Sammeln Sie Informationen über den Anbieter des Fonds sowie die Unternehmen, die für Planung und technische Durchführung verantwortlich zeichnen.
  • Prospekt. Der Prospekt muss überschaubar und gut verständlich sein.  Ab Juli müssen alle Prospekte für Fonds und ähnliche Beteiligungsmodelle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) testiert werden.
  • Nachschusspflicht. Eine Verpflichtung der Anleger zu weiteren Zahlungen bei möglichen Liquiditätslücken sollte am besten ausgeschlossen, andernfalls aber zumindest detailliert geklärt sein.
  • Agio. Der Verzicht auf ein Agio macht sich gut, ist aber nicht zwangsläufig von Vorteil für den Anleger. Das Agio umfasst Verwaltungskosten, die naturgemäß immer anfallen, ihre gesonderte Ausweisung erhöht also die Transparenz. Die Gebühr darf nur nicht zu hoch ausfallen.
  • Versicherung. Ertragsausfallversicherung und Schadensversicherung sind obligatorisch, unbedingt muss aber auch eine ßetreiberhaftpflicht mit ausreichender Deckung vorhanden sein - sonst droht im Falle der Schädigung Dritter ein Konkurs.
  • Technik. Das einwandfreie Funktionieren der Technik gewährleistet die Rendite. Deshalb können die Angaben hier kaum detailliert genug sein. Lediglich allgemein gehaltene Formulierungen wie »Qualitätsmodule namhafter Hersteller« sind ein Ausschlusskriterium. Nicht nur die Produzenten, auch die Typenbezeichnungen (mindestens) der Module und Wechselrichter müssen genannt sein, ebenso natürlich Angaben zu Produkt- und Leistungsgarantien sowie Wartungsverträgen. Bei nachgeführten Anlagen sollten auch zu diesem Punkt Informationen geliefert werden.
  • Wartungskosten. Dieser Posten ist naturgemäß kleiner als beispielsweise bei Windkraftanlagen, aber dennoch nicht zu vernachlässigen. Rund ein Prozent der Investitionssumme sollte auch dann einkalkuliert werden, wenn pauschale Wartungsverträge mit Installateur und Wechselrichterhersteller größere Reparaturen bereits abdecken. (Wartungskosten sind im übrigen nicht identisch mit »laufenden Kosten« eines Solarfonds; diese können je nach Berechnungsart auch Finanzierungskosten umfassen und fallen deshalb sehr unterschiedlich aus.)
  • Restwert. Ein Solarstromkraftwerk hat zwar auch nach 20 Jahren durchaus noch seinen Wert. Trotzdem sollte es am Ende der Laufzeit des Fonds abgeschrieben sein, irgendwelche Verkaufserlöse sind nicht prognostizierbar und gehören deshalb nicht in die Renditeberechnung. Es sollten im Gegenteil die Kosten für Demontage und Entsorgung berücksichtigt werden.
  • Ertragsgutachten. Der zentrale Punkt zuletzt: Für eine Großanlage sollte unbedingt ein Ertragsgutachten von einem unabhängigen und namhaften Büro oder Institut vorliegen, Spätestens ab einer Größenordnung von 500 Kilowatt sollte ein zweites Gutachten erstellt werden und für den (seltenen) Fall, dass diese Expertisen um mehr als fünf Prozent voneinander abweichen noch ein drittes. Der Mittelwert dieser Gutachten kann dann - mit Sicherheitsabschlägen von mindestens drei Prozent - als verlässliche Grundlage der Kalkulation gelten.

letzte Änderung: 24.11.2011