Laufzeit von Contracting-Verträgen
(14. September 2012) Langfristige Contracting-Verträge mit zehn Jahren Laufzeit sind nur dann zulässig, wenn der Contractor nennenswert in die Versorgungsanlagen investiert hat. Ansonsten gilt eine zweijährige Kündigungsfrist, selbst wenn zehn Jahre Laufzeit vertraglich vereinbart wurden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (VIII ZR 262/09).
Viele Verbraucher stellen fest, dass die lange Laufzeit von Contracting-Verträgen für sie ungünstig sind, da der Vertrag dadurch nahezu unkündbar wird.