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Schlichtungsstelle Energie: Mehr Rechte für Energieverbraucher

(22. Mai 2025) Die Stromkunden sind mit ihren Versorgern ziemlich unzufrieden: Zieht man vom Prozentanteil  der zufriedenen Kunden die Zahl der unzufriedenen ab, dann ergibt sich ein negativer Wert, nämlich - 14, laut einer aktuellen Umfrage (Energiewirtschaftliche Tagesfragen, Heft 1/2025, S. 60).

Verbraucher haben bei Streitigkeiten mit Strom- oder Gasversorgern die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden. Dieser kostenlose Service steht zur Verfügung, wenn das Unternehmen eine Beschwerde abgelehnt oder nicht innerhalb von vier Wochen bearbeitet hat. Um das Schlichtungsverfahren einzuleiten, können Betroffene einen Antrag online, per Post, Fax oder E-Mail einreichen. 

Dabei müssen sie das Problem detailliert schildern und relevante Unterlagen wie Verträge und Rechnungen beifügen. Wichtig ist auch der Nachweis der erfolglosen Beschwerde beim Energieversorger. Die Schlichtungsstelle prüft den Fall, holt eine Stellungnahme des Unternehmens ein und erarbeitet einen Lösungsvorschlag. Dieser ist zwar rechtlich nicht bindend, bietet aber oft eine faire Lösung für beide Seiten. 

Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei und kann eine Alternative zu einem langwierigen Gerichtsverfahren darstellen. Die meisten Verbraucher beschwerten sich im vergangenen Jahr bei der Schlichtungsstelle darüber, dass ihr Versorger keine Rechnung gestellt hatte oder die Preiserhöhung strittig war. Selbst wenn der Versorger der Verbraucherbeschwerde nachkommt, was oft passiert, kostet jedes Verfahren vor der Schlichtungsstelle den -Versorger 100 Euro, falls es zu einer Schlichtungsempfehlung kommt, sogar 450 Euro. Schon diese Kosten erhöhen die Beschwerdechancen von Verbrauchern beim Versorger, bevor die Schlichtungsstelle angerufen wird. Für Fernwärme und Flüssiggas kann die Schlichtungsstelle Energie nicht angerufen werden. Hier hilft die Universalschlichtungsstelle in Kehl am Rhein.

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wird auch von vielen Strom- und Gaskunden kontaktiert und um Hilfe gebeten; 2024 gingen dort 31.000 Verbraucheranfragen ein.

Verbraucher finden weitere Informationen und Antragsformulare auf der Website: www.schlichtungsstelle-energie.de

letzte Änderung: 02.05.2011