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Kritischer Blick spart Geld
(11. September 2008) Etwa drei Prozent aller Strom- und Gasrechnungen sind fehlerhaft. Jeder Verbraucher sollte sich deshalb seine Energierechnung genau ansehen, bevor er sie bezahlt oder die Abbuchung akzeptiert. Am häufigsten sind Abrechnungsfehler: Sind die Zählerstände in der Rechnung korrekt, die Abschlagszahlungen berücksichtigt, stimmt die Summe? Bei der Prüfung hilft auch der Bund der Energieverbraucher.
Wenn die Zählerstände in der Abrechnung stimmen und der Verbrauch dennoch rätselhaft hoch ist, kann auch der Stromzähler defekt sein, etwa, wenn das Zählwerk springt. Unplausible Sprünge erkennt man am besten durch ständige Kontrolle, etwa im Monatsabstand, und penibler Buchführung. Die korrekte Eichung eines Zählers kann der Verbraucher nicht selbst prüfen. Bestenfalls kann man testen, ob die Zählerscheibe auch dann noch läuft, wenn man alle Verbraucher abgeschaltet hat.
Doch Vorsicht, manche Geräte sind ohne Stecker direkt ans Stromnetz angeschlossen, zum Beispiel Heizung oder Elektroherd. Ein Billig-Messgerät aus dem Baumarkt hilft ebenfalls nicht dabei, den Zähler zu checken, denn diese Geräte messen nur ungenau. Wer den begründeten Verdacht hat, dass der Stromzähler defekt ist, kann eine Prüfung durch das Landeseichamt veranlassen. Kostenpunkt für Ausbau, Prüfung und Wiedereinbau: etwa 150 Euro. Stellt sich heraus, dass der Zähler fehlerfrei funktioniert, bleibt der Verbraucher auf den Kosten sitzen. Misst der Zähler tatsächlich falsch, zahlt das Versorgungsunternehmen. Defekte Stromzähler sind allerdings extrem selten.
Übrigens ist die auf dem Zähler angegebene Eichdauer nicht ausschlaggebend dafür, ob die Eichfrist abgelaufen ist, denn das Eichamt überprüft Zähler gleicher Bauart und aus demselben Baujahr nur stichprobenartig. Wenn sich dabei keine Fehler heraus- stellen, dann gelten alle gleichartigen Zähler als nachgeeicht, auch ohne eine neue Eich- plakete auf dem Zähler.
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