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TelDaFax
Insolvenzverfahren eröffnet
(05. September 2011) Das Amtsgericht Bonn hat das Insolvenzfahren gegen Teldafax nun offiziell eröffnet. Auf eine besonderen Seite informiert das Amtgericht über alle damit zusammenhängenden Fragen: Amtsgericht Bonn: Insolvenzverfahren TelDaFax-Gruppe
Wer von Teldafax noch viel Geld zu bekommen hat, der bekommt jetzt die Chance, nach langem Warten wenigstens einen kleinen Teil des Geldes wieder zurück zu bekommen.
Wie konkret vorzugehen ist, kann man auf den oben erwähnten Seiten des Amtsgerichts nachlesen.
TelDaFax im Visier
(11. Juli 2011) Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die insolvente Troisdorfer TelDaFax und ließ dazu in mehreren Städten Büros und Privatwohnungen durchsuchen. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt das Unternehmen der Insolvenzverschleppung und des gewerbsmäßigen Betrugs.
Pressemitteilung des Bundes der Energieverbraucher e.V.
Teldafax pleite, was nun?
(20. Juni 2011) Teldafax hat Insolvenz angemeldet und alle Energielieferungen eingestellt. Was bedeutet das für die Verbraucher und die Energiemärkte?
Kein Teldafax-Kunde steht nun ohne Strom oder Gas da. Der örtliche Grundversorger übernimmt die Belieferung mit Strom oder Gas. Wenn der örtliche Grundversorger die Versorgung als sogenannte Ersatzversorgung übernimmt, dann muss er unmittelbar dem Kunden den Beginn und das Ende der Ersatzversorgung mitteilen (§ 3 StromGVV).
Die bereits an Teldafax geleisteten Vorauszahlungen kann man zurückfordern. Auch sollten diese Zahlungen auf die Abschlussrechnung von Teldafax angerechnet werden. Unter dem Strich ergibt sich wohl meist ein Guthaben zu Gunsten des Kunden, dessen Auszahlung vom Insolvenzverwalter eingefordert werden sollte: Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Ob man nach Monaten des wartens einen Teil des Geldes ausgezahlt bekommt, lässt sich nicht absehen. Wenn Teldafax keine Endabrechnung vornimmt, kann man dies überschlägig auch selbst vornehmen.
Wer vor kurzem über eine Einzugsermächtigung eine Vorauszahlung an Teldafax geleistet hat, sollte über seine Bank versuchen, das Geld zurückzuholen.
Wer in die Ersatzversorgung gefallen ist, sollte sich rasch nach einem neuen Versorger umsehen. Denn die sogenannte Ersatzversorgung ist nicht besonders günstig und kann ohne jede Frist beendet werden durch Abschluss eines neuen Versorgungsvertrags. Aber nicht unbedingt ist der billigste Anbieter auch der beste. Vor Tarifen mit Vorauskasse wird gewarnt. Mit guten Grund.
Die Pleite von Teldafax war seit langem absehbar. Denn die Tarife von Teldafax waren nicht kostendeckend kalkuliert und konnten daher langfristig keinen Bestand haben.
Bereits vor Jahren hat der Bund der Energieverbraucher die Bundesnetzagentur aufgefordert, Teldafax zu marktgerechtem Handeln zu veranlassen. Die gesetzlichen Möglichkeiten dafür sind vorhanden. Allerdings hat die Bundesnetzagentur hier ihre Aufgabe nicht erfüllt.
Über mehrere Jahre hinweg konnten sich allerdings Teldafax-Kunden über besonders günstige Preise freuen. Und Teldafax hat die Energiemärkte belebt.
Sparfüchse sollten auch künftig keine Angst vor dem Anbieterwechsel haben. Sie sollten aber bei besonders günstigen Angeboten vorsichtig sein und Tarife mit Vorauszahlungen meiden.



