ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Verein diskutiert in Brüssel

Beschwerden: Verein diskutiert in Brüssel

(26. März 2012) Im November 2011 hat sich der Bund der Energieverbraucher in Brüssel bei der EU beschwert, weil Deutschland die von der EU vorgeschriebenen Regeln für den Energiemarkt bisher nicht umgesetzt hat (Az: ENER-CHAP (2012) 00501).

Am 2. Februar 2012 waren Dr. Aribert Peters und Gunnar Harms vom Vereinsvorstand bei der EU-Kommission Energie in Brüssel zu Gast. Die Beschwerden des Vereins wurden mit zwei Beamten erläutert und diskutiert. Am Rande ergab sich auch ein kurzes Gespräch mit Kommissar Günther Oettinger.

2586 Gunnar Harms und  Dr. Aribert Peters in Brüssel

Energieverbraucher in Brüssel

Die Kommission prüft derzeit die Umsetzung des dritten Richtlinienpakets in allen Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Einige Staaten haben noch gar nichts umgesetzt, in anderen Staaten wird geprüft, ob die Umsetzung den Forderungen der Richtlinien entspricht. Der Prüfung liegt ein Kriterienraster zugrunde. Für die Prüfung werden auch externe Gutachter eingeschaltet. Vertragsverletzungsverfahren sind diesbezüglich noch nicht eingeleitet worden.  Einem solchen Verfahren gehen Anfragen der Kommission bei den Mitgliedsstaaten voraus. Solche Anfragen könnte es im Sommer 2012 geben. Über solche Verfahren gibt es keine  öffentlichen Auskünfte. Lediglich eine Tabelle in Internet listet die laufenden Verfahren auf.

Zu unseren einzelnen Kritikpunkten wurde Folgendes diskutiert.

  • Tatsächlich fehlt in Deutschland die von der Richtlinie zwingend vorgeschriebene Definition „besonders schutzwürdiger“ Verbraucher. Das räumten die Beamten ohne Einschränkungen ein. Ob diese Personen auch, wie von der Richtlinie vorgeschrieben, genügend vor Versorgungssperren geschützt sind, lässt sich derzeit nicht eindeutig beurteilen.
  • Ein Anbieterwechsel ist in der Bundesrepublik nicht binnen der vorgeschriebenen Drei-Wochen-Frist möglich. Die Beamten räumten dies als Umsetzungsmangel ein, können dessen Bedeutung aber nicht absehen, weil es an praktischen Erfahrungen dazu fehlt.
  • Die vorgeschriebene Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden von der Politik ist zumindest in den Bundesländern nicht gegeben. Für die Bundesebene gibt es unterschiedliche mögliche Sichtweisen.
  • Die von der Richtlinie vorgeschriebene Transparenz von Tarifen und Vertragsbedingungen ist im deutschen Recht nicht vorgeschrieben. Diesen Punkt wird die Kommission nicht aufgreifen, weil sich derzeit der Europäische Gerichtshof damit befasst.

Der Bund der Energieverbraucher e. V. wird der Kommission weiteres Material zur Untermauerung der einzelnen Beschwerdepunkte zur Verfügung stellen. Allerdings äußerten sich die Beamten nicht, ob und wenn ja, in welchem Beschwerdepunkt die EU möglicherweise ein Vertragsverletztungsverfahren einleitet.

Darüber hinaus hat der Verein gegen die Befreiung der Großindustrie von den Netzentgelten der EEG-Umlage Beschwerde bei der Wettbewerbskommission eingelegt. Dabei handelt es sich um eine unzulässige staatliche Beihilfe. Dabei ist die Sachlage klarer: Die Wettbewerbskommission wird dazu die Stellungnahme der Bundesrepublik einholen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

letzte Änderung: 12.01.2015