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Eine unrühmliche Zwischenbilanz

Versorger tricksen Rechtsstaat aus

Hunderttausende Verbraucher, aber auch Verbraucherschützer, die Bundesnetzagentur und selbst Gerichte werden regelmäßig von höchst unseriösen Energieanbietern ausgetrickst. Die Betrüger ziehen am Ende oft straflos weiter in neue „Unternehmungen“. Daran hat sich leider bisher wenig geändert. Eine unrühmliche Zwischenbilanz.
Von Aribert Peters

(16. Juni 2017) Verbraucher vertrauen darauf, dass alle Energieanbieter seriös arbeiten und sich an die gesetzlich festgelegten Spielregeln halten. Schließlich gibt es Verbraucherzentralen, Bundesnetzagentur, Gerichte und Pressefreiheit, so dass unseriöse Firmen recht schnell vom Markt verschwinden sollten. Leider ist dieses Vertrauen nicht mehr gerechtfertigt. Denn es gibt Energieversorger, die systematisch tricksen und betrügen und damit sogar noch am Markt Erfolg haben. Selbst nach einer Pleite kommen die Verantwortlichen oft mit geringen Strafen davon.

In der jüngsten Vergangenheit gab es die spektakulären Insolvenzen von Flexstrom, Teldafax und Care Energy mit jeweils hunderttausenden betroffenen Energieverbrauchern. Auch einige heute am Markt aktive Unternehmen operieren am Rande der Legalität in einer rechtlichen Grauzone. Diese schwarzen Schafe nutzen systematisch die Schwächen der Aufsichtssysteme und machen Kritiker mit Abmahnungen mundtot.

2165 Taschendieb / Foto: clipdealer.com/anyaberkut

Pleiten und Pech

Besonders ärgerlich ist für Verbraucher, dass mit Eintritt einer Insolvenz nicht nur an den Versorger geleistete Vorauszahlungen und versprochene Boni verloren sind. Schlimmer noch ist, dass Insolvenzverwalter die früheren Kunden mit oft absurden Forderungen überziehen, gegen die sich Verbraucher häufig nur schlecht verteidigen können.

Vertreten von lustlosen weil gering bezahlten Anwälten sehen sich Verbraucher oft einer äußerst geschickt argumentierenden Gegenseite ausgeliefert. Oder der Insolvenzverwalter verkauft seine vorgeblichen Forderungen gegenüber den Verbrauchern und ein völlig ahnungs- und skrupelloses Inkassounternehmen zieht die Verbraucher vor Gericht.

Der Fall Teldafax

„500 Millionen Euro Schaden ergeben 16 Monate auf Bewährung. Das ist die Gleichung, die das Landgericht Bonn mit seinem Urteil gegen die ehemaligen Teldafax-Vorstände aufgestellt hat. Die größte Insolvenzverschleppung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte endet mit einem Fiasko für die Justiz. Der Ablauf der Affäre wirkt absurd“, konstatiert Sönke Iwersen, Redakteur des Handelsblattes und dort Leiter des Ressorts investigative Recherche. Er fasst den ganzen Fall wie folgt zusammen:

„Im Oktober 2010 wurde öffentlich, dass der Billigstromanbieter ein Fass ohne Boden war. Kunden zahlten ihren Strom im Voraus. Wenn sie ihre Guthaben einforderten, gerieten sie in eine endlose Warteschleife. Testierte Bilanzen existierten nicht, der Gründer des Unternehmens war schon wegen Anlagebetrugs verurteilt und je näher man hinschaute, desto hässlicher wurde das Bild.

Die Bundesnetzagentur war als Aufsichtsbehörde schon 2008 darüber informiert, dass sich bei Teldafax die Rechnungen stapelten. Das Hauptzollamt Köln stellte 2009 die Insolvenzreife des Unternehmens fest. Doch da niemand die Vorstände stoppte, machten sie einfach weiter. Warum gehen, wenn man sich 17.000 Euro Nettogehalt auszahlen kann?

Als im Sommer 2011 doch ein Insolvenzverwalter bei Teldafax eintraf, kam er kaum durch die Tür. Auf den Fluren türmten sich ungeöffnete Mahnschreiben, täglich kamen 20 Postkisten hinzu. Als zwei Wochen später die Staatsanwaltschaft anrückte, hatte der Insolvenzverwalter den Betrieb schon eingestellt. 750.000 Kunden hatten das Nachsehen.

2013 war die Anklageschrift fertig. Doch es sollte bis 2014 dauern, bevor das Landgericht jemanden fand, der sie lesen konnte. Dann stellte sich heraus: es war der Falsche. Wegen eines Formfehlers wurde eine neue Kammer eingerichtet. Auch so kann man Steuergelder verschwenden.

Als der Prozess 2015 erneut begann, hatte die Staatsanwaltschaft die Lust längst verloren. Acht Verteidiger der drei Beklagten dagegen wechselten sich mit Feuereifer bei ihren Anträgen und Beschwerden ab. So gelang das eigentlich Unmögliche.

Laut Insolvenzgutachten war Teldafax seit Juni 2009 insolvenzreif. Der Fiskus, zahlreiche Netzbetreiber und sogar der Sponsoring-Partner Bayer Leverkusen mussten deshalb die zwischen 2009 und 2011 noch vereinnahmten Gelder von Teldafax an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Schon vor Prozessbeginn akzeptierten mehrere Manager aus der zweiten Reihe Strafbefehle wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.

Im Landgericht Bonn galten diese Fakten nicht. Nach monatelangem Klein-Klein ließ die Staatsanwaltschaft die wichtigsten Anklagepunkte einfach fallen. Für den Rest erhielten die Beklagten dann äußerst milde Strafen.
Es ist eine schlimme Kontinuität. Erst versagt die Aufsicht, dann die Strafverfolgung. Vorsichtig formuliert: Dass sich Verbrechen nicht lohnt, hat sich im Fall Teldafax nicht bestätigt.“

2165 Meineid / Foto clipdealer.com/nito500

Flexstrom-Pleite

Von der Pleite des Berliner Stromanbieters Flexstrom im Jahr 2013 sind rund 835.000 Gläubiger betroffen, meist ehemalige Kunden. Sie haben Vorauszahlungen geleistet und dafür nie Strom geliefert bekommen. Auf ihr Geld – oder was davon übrig ist – müssen die Betroffenen noch mindestens bis Ende 2019 warten, so der Insolvenzverwalter.

Der Firmengründer und Hauptaktionär Robert Mundt hat laut Veröffentlichung des Handelsblatts schon 2016 Privatinsolvenz angemeldet. In Deutschland dauern diese Verfahren sechs Jahre. Danach wird dem Schuldner zumeist eine Restschuldbefreiung erteilt. Mundt hat aber geschickt in London Insolvenz angemeldet, wo Restschulden bereits nach einem Jahr verfallen. Noch vor Ende des Insolvenzverfahrens ist zumindest der Privatmann Mundt alle Schulden los.

Die Brüder Robert und Thomas Mundt sollen kurz vor der Insolvenz gemeinsam mit zwei weiteren Eigentümern sechs Millionen Euro eingestrichen haben, nachdem sie die verlustreiche eigene Firma Optimal Grün GmbH an die Flexstrom AG verkauft hatten. Das geht aus einem Bericht des Insolvenzverwalters Schulte-Kaubrügger hervor. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelte gegen die Gründer wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug.

Der Insolvenzverwalter von der Kanzlei „White Case“ hat auf seiner Internetseite ein Gläubigerinformationssystem eingerichtet, auf dem man sich über den aktuellen Verfahrensstand informieren kann.

Care Energy

Martin Kristek, der inzwischen verstorbene Gründer und Chef von Care Energy, einer der unseriösesten Energieversorger der jüngsten Zeit, durfte unbescholten in den Energiemarkt starten, obwohl er damals schon etliches auf dem Kerbholz hatte.

Seit 2013 lief beim Amtsgericht Kiel eine Klage gegen ihn: Insolvenzverschleppung in 46 selbstständigen Handlungen, 28 Mal Unterschlagung, dazu Bilanzdelikte und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Richter am Amtsgericht ließ die Klagen einfach liegen, obwohl aufgrund der Aktenlage eine Verurteilung wahrscheinlich war und das Amtsgericht die Klage auch zugelassen hatte. Ein Verhandlungstermin wurde nie angesetzt. Die Staatsanwaltschaft warnte ihn mehrfach, dass die meisten Straftaten verjähren würden. Dienstaufsichtsrechtlich ist dem zuständigen Richter, der seit diesem Jahr an einem anderen Gericht arbeitet, nichts geschehen. Kristek hatte gleich drei Anwälte mit seiner Verteidigung beauftragt, denen sich der Richter wohl nicht gewachsen fühlte. Der einzelne Richter darf fast ganz alleine entscheiden, wann, wo, wie lange und in welcher Reihenfolge er sich mit seinen Fällen befasst. Auch hier war das Gericht wohl vor dem Geld in die Knie gegangen. Die Justiz trägt damit erhebliche Mitverantwortung für die breite Schneise von Kristeks späteren Straftaten, die hätten verhindert werden können.

2165 Geld und Handschellen / Foto: depositphotos.com/alexraths

Bei vielen ehemaligen Kunden meldet sich nun das Unternehmen EWD Inkasso, um angebliche Zahlungsrückstände im Auftrag des Insolvenzverwalters einzufordern. Unberechtigte oder strittige Forderungen sollten keinesfalls bezahlt werden. Gegenüber dem Inkassounternehmen sollte die Forderung schriftlich bestritten werden. Auch die angedrohten Verfahrenskosten müssen Verbraucher im Falle unberechtigter Forderungen nicht tragen. 
Weitere Infos im Internet: bdev.de/careins

Die (un)kritische Öffentlichkeit

Eigentlich müsste es sich in Zeiten des Internets schnell herumsprechen, wenn ein Energieanbieter unseriös arbeitet. Und es gibt auch viele kritische Stimmen. In der Praxis allerdings investieren gerade unseriöse Firmen extrem viel Geld, um Kritiker mundtot zu machen. Kritische Medien und Kundenberichte werden mit Unterlassungserklärungen und Gerichtsverfahren überzogen, die an den Haaren herbeigezogen sind. Auf die Redakteure kommen dann hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu, selbst wenn sie wahrheitsgemäß und objektiv berichten.

Der Energieanbieter Care Energy ging zum Beispiel auch gegen das ZDF, gegen das Handelsblatt, gegen die Bundesnetzagentur, gegen Verbraucherzentralen, den Tarifrechner Verivox, den Bund der Energieverbraucher e.V. und zuletzt sogar gegen das Bundesamt für Justiz vor. Mit dem Erfolg, dass sich die Berichterstattung sehr vorsichtig gestaltete und nicht mehr so klar gewarnt wurde, wie es eigentlich angebracht gewesen wäre.

Auch von Teldafax und Flexstrom wurde der Bund der Energieverbraucher mit Gerichtsverfahren und Abmahnungen überzogen, die uns viel Geld und Zeit gekostet haben. Aber nicht alle so vorgehenden Anbieter haben bereits das Zeitliche gesegnet: Einige davon sind noch am Markt aktiv. Die Anwaltsschreiben, in denen die Löschung von Inhalten auf den Internetseiten unseres Vereins verlangt wird, füllen mittlerweile ganze Ordner und beschäftigen die Anwälte des Vereins anhaltend.

Die Geschichte eines kritischen Bloggers erzählt die Energie-Chronik von Udo Leuschner: „Der Verfasser eines wirtschaftskritischen Blogs, der auf seiner Internetseite Negatives über Care Energy geschrieben hatte, wurde nach allen Regeln der Anwaltskunst zerfleischt. Der Firmenchef Kristek hatte ihm eine Unterlassungserklärung zukommen lassen, die mit einer saftigen Honorarforderung der beauftragten Anwaltskanzlei garniert war. Am Ende addierten sich die Kosten der Auseinandersetzung, die er bezahlen sollte, auf mehr als zehntausend Euro. Der Mann stellte daraufhin nicht nur seinen Blog ein. Er gab außerdem seine Wohnung auf und flüchtete an einen unbekannten Ort, um vor Zahlungsbefehlen sicher zu sein“.
Der komplette Bericht ist hier nachzulesen: bdev.de/leuschnermundtot

Der Verlauf der gerichtlichen Auseinandersetzung gegen die Energie-Chronik selbst zeigte, wie unzureichend das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt ist, wenn ein mit großer Aggressivität am Markt agierendes Unternehmen zwar über keinerlei juristisch stichhaltige Argumente, aber doch über genügend Geld verfügt, um über seine Anwälte ein in allen Punkten unbegründetes Unterlassungsbegehren durch sämtliche Instanzen zu treiben. Ähnlich versuchte zuvor auch Flexstrom, die Energie-Chronik und den Bund der Energieverbraucher e.V. zum Schweigen zu bringen.
bdev.de/leuschnerflex

Die kritische Berichterstattung über diese unseriösen Firmen wurde in der Folge sehr leise. Mehr als eine Redaktion beschloss, über diese Firmen überhaupt nicht mehr zu berichten. So wird eine kritische Öffentlichkeit nahezu zum Schweigen gebracht. Durchweg handelt es sich bei diesen Anbietern um Firmen im Discount-Segment.

Gegenbewegung

Es gibt auch mutigen und engagierten Widerstand gegen unseriöse Anbieterpraktiken:

  • www.energieanbieterinformation.de
    Alle wichtigen Anbieter kritisch durchleuchten, verschleierte Firmenkonstrukte aufzeigen und auf verbraucherfeindliche bis unzulässige Geschäftsbedingungen hinweisen. Mit diesen Zielen ist der Bund der Energieverbraucher e.V. angetreten und hat das Internetportal Energieanbieterinformation.de auf die Beine gestellt – bis November 2016 gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
  • www.marktwaechter-energie.de
    Seit März 2015 werden die Verbraucherbeschwerden über Energieanbieter systematisch vom „Marktwächter Energie“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen ausgewertet. Im Jahr 2017 wurde ein solcher Marktwächter auch auf Bundesebene mit Fördergeldern aus dem Bundeshaushalt bedacht. Das Projekt hat zunächst nur eine Laufzeit von einem Jahr und nimmt demnächst seine Arbeit auf.
  • www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de
    Ein kritischer Verbraucher, Matthias Moeschler, hat als betroffener Verbraucher die Internetseite „Verbraucherhilfe Stromanbieter“ aufgebaut, auf der er Klartext redet und die zehn Stromanbieter mit den meisten Beschwerden von www.reclabox.com bespricht: Extra Energie, Care Energy, Fuxx Sparenergie, Stromio, BEV, 365AG, E.ON Energie, Primastrom, Enervatis und EVD Energieversorgung.
  • Bundesnetzagentur
    Die Bundesnetzagentur ist als Aufsichtsbehörde dafür zuständig, dass die Energieversorger die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Allerdings hat die Netzagentur diesen Auftrag bisher leider meistens nicht ausreichend erfüllt. Offensichtlich unseriöse und ungesetzlich agierende Versorger hat man gewähren lassen und ist nicht oder viel zu spät eingeschritten. Dazu heißt es in einem ZDF-Fernsehbeitrag: „Wenn die Bundesnetzagentur ihren gesetzlichen Auftrag nicht ernst nimmt, wird das Täuschen und Tricksen auf dem Strommarkt kein Ende finden.“ Dennoch sollten alle im Einzelfall betroffenen Verbraucher die Bundesnetzagentur auf unlauter agierende Energieanbieter hinweisen.
    Onlinebeschwerdemöglichkeit: verbraucherservice-energie@bnetza.de
  • Verbraucherzentralen
    Die Verbraucherzentralen sind, im Unterschied zum Bund der Energieverbraucher, mit staatlichen Mitteln von Bund und Land ausgestattet, um gegen unseriöse Anbieter rechtlich vorzugehen. Davon wird auch Gebrauch gemacht.
Unlautere Werber am Telefon oder an der Haustür

Unverlangtes Werben am Telefon, Unterschieben von Verträgen oder eigenmächtige Vertragskündigungen ohne Vollmacht des Kunden: Dieses Trio hat die Verbraucherzentrale NRW als Türöffner ausgemacht, um an Haustür und Telefon zum Abschluss neuer Energielieferverträge zu kommen. Zutage gebracht hat das die Auswertung von rund 1.500 Anfragen über Maschen beim Direktvertrieb. Ein knappes Jahr lang hatten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale akribisch Buch geführt, durch welche windigen Überrumpelungsmaschen Verbraucher in ungewollten Vertragsabschlüssen landen.

In der Beratung schilderten Verbraucher, dass sich Unternehmen bei ihnen unaufgefordert am Telefon gemeldet und dann mit der Nachricht überrascht hatten, dass angesichts der anstehenden Gas- oder Strompreiserhöhung ein Anbieterwechsel schnell und sorgenfrei echte Ersparnis bringe. Selbst wenn sich Verbraucher bei einem solchen Telefonanruf lediglich mit der Zusendung von Informationsmaterial einverstanden erklärt hatten, wurden ihnen Vertragsbestätigungen nebst allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung zugeschickt. Damit wurde der Eindruck erweckt, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war – eine nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW unzumutbare Belästigung, weil Betroffene aktiv werden mussten, um sich gegen den angeblichen Vertragsabschluss zu wehren.

Das erforderliche Einverständnis für die telefonische Kontaktaufnahme sollten betroffene Verbraucher, so die Behauptung der Anbieter, oft bei deren Teilnahme an Gewinnspielen erklärt haben. Woran sich Betroffene allerdings entweder nicht erinnerten oder dies bestritten.

Zudem beschwerten sich Ratsuchende, dass Direktvertriebler an der Haustür unter dem Vorwand geklingelt hatten, um über neue Preise zu informieren, eine Energieberatung durchzuführen oder auch Vertragsdaten abgleichen zu wollen. Mal waren sie auch unter „falscher Flagge“ gesegelt und hatten sich als vermeintliche Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke oder anderer bekannter Institutionen ausgegeben.

Mal wurde der Anbieterwechsel als unvermeidlich hingestellt, weil es bald nur noch Ökostrom gebe. Mal wurden fehlende Sprachkenntnisse ausgenutzt, um vermeintlich günstige Strompreise vorzugaukeln, die sich beim Vergleich dann jedoch als viel zu hoch herausstellten.

Für die Verbraucherzentrale NRW waren die unlauteren Geschäftsmethoden im Direktvertrieb Anlass, gegen vier auffällige Anbieter – die Stadtwerke Pforzheim, die Voxenergie, die Mivolta und die PST Europe Sales – wegen unverlangter Telefonwerbung, untergeschobenen Verträgen und teilweise auch wegen weiterer Verstöße rechtlich vorzugehen.

Bei der Münchener PST Europe Sales GmbH wie bei der Berliner Voxenergie GmbH wurde darüber hinaus beanstandet, dass sie laufende Stromverträge der neu geworbenen Kunden gekündigt hatten. Und zwar, ohne dass der Verbraucher die hierzu erforderliche Vollmacht in Textform erteilt hatte.

letzte Änderung: 18.09.2023