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E.ON Energie Deutschland GmbH

Die E.ON Energie Deutschland GmbH ist der bundesweite nun zentraler Energievertrieb von vormaligen Regionalvertriebsgesellschaften des E.ON-Konzerns.

Der Bereich der E.ON Energie Deutschland GmbH im Forum.

Weitere Informationen zu E.ON Energie Deutschland GmbH und den gemeinsamen Vertriebsnamen mit Sat1: lifestrom und lifeerdgas.

E.ON: Einfach unverbesserlich?

Bereits mehrfach berichteten wir über Horror-Rechnungen des Energieversorgers E.ON und der Bund der Energieverbraucher verlieh dem Versorger im Dezember 2019 wegen systematischer  Versäumnisse bei der Abrechnung sogar den Negativpreis „Trübe Funzel“. Im Januar 2020 wurde ein weiterer Fall bekannt.
Von Louis-F. Stahl

(6. April 2020) Nur wenige Tage nach der Verleihung der „Trüben Funzel“ durch den Bund der Energieverbraucher an E.ON sprach am 9. Dezember 2019 der „Marktwächter Energie“ der Verbraucherzentralen ebenfalls eine Verbraucherwarnung aus. Auch bei den Verbraucherzentralen häuften sich Beschwerden über die Abrechnungspraxis von E.ON.

Fehlende Zählerablesung

Der Versorger erstellte in den bekannten Einzelfällen teilweise seit dem Jahr 2009 die jährliche Abrechnung lediglich auf Basis von Schätzwerten. Die Gründe für die Verwendung von Schätzwerten sind von Fall zu Fall verschieden. Entweder erschienen die von den betroffenen Verbrauchern gemeldeten Ablesewerte dem Versorger „nicht plausibel“, sodass die Werte verworfen wurden, oder die betroffenen Verbraucher haben überhaupt keine Ablesewerte an den Versorger übermittelt, weil sie darauf vertrauten, dass der Vermieter, der Netzbetreiber oder der Versorger den Zähler schon ablesen werde. Erst wenn der Stromzähler gewechselt wurde oder der Verbraucher auszog, kam es in diesen Fällen zu einer tatsächlichen Ablesung und damit einem bösen Erwachen.

Pflichtverletzung der Netzbetreiber

Die Erwartung vieler Verbraucher, dass der örtliche Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber seine Zähler regelmäßig abzulesen habe, ist grundsätzlich nicht unbegründet. Schließlich zahlt jeder Energieverbraucher mit dem Stromgrundpreis ein „Entgelt für die Messung und den Messstellenbetrieb“. Entsprechend der „Leistungsbeschreibung für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung“ des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft wird mit diesem Entgelt sowohl eine „Turnusablesung“, als auch eine „Kontrollablesung bei Zählerstandsnachbildungen“ bezahlt. In der Praxis beschränken sich viele der bundesweit über 900 Netzbetreiber jedoch auf das Kassieren des Entgeltes für die Messung aber kommen ihrer Pflicht zur Ablesung nicht nach.

Einschätzung der Bundesnetzagentur

Auf Nachfrage der Energiedepesche teilte die Bundesnetzagentur mit, dass wenn „eine Schätzung vorgenommen wird, obwohl die Voraussetzungen des § 11 Absatz 3 Stromgrundversorgungsverordnung bzw. Gasgrundversorgungsverordnung nicht vorgelegen haben, die Verordnungen grundsätzlich keine Sanktionen vorsehen.“ Allerdings „lägen der zuständigen Beschlusskammer bisher keine konkreten Beschwerden“ zur Problematik vor.

Ein neuer „Einzelfall“

Auch Stefanie K. erhielt eine Horror-Rechnung über mehr als 7.500 Euro von E.ON, nachdem ihr Zähler über fünf Jahre hinweg nicht abgelesen wurde. Das böse Erwachen ereilte die Verbraucherin, nachdem sie selbst im August 2018 den Zählerstand an E.ON übermittelt hatte. Im Zuge einer Schlichtungsempfehlung riet die Schlichtungsstelle Energie Stefanie K. und E.ON zu einer dahingehenden Einigung, dass der Versorger noch offene Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Abrechnung aufklären und sodann eine Ratenzahlungsvereinbarung über den zu zahlenden Betrag anbieten möge. Obwohl die Schlichtungsstelle E.ON damit die Rechtmäßigkeit der Forderung grundsätzlich zugestand und Stefanie K. daraufhin mitteilte, dass sie bereit sei, die Forderung in kleinen monatlichen Raten zu zahlen, lehnte E.ON im November 2019 den Schlichterspruch sowie eine Ratenzahlung ab und verlangte die Begleichung der Gesamtforderung.

Nach gut anderthalb Jahren Streit mit dem Versorger und völlig verzweifelt, ob der für sie existenzbedrohenden Forderungshöhe, wandte sich Stefanie K. hilfesuchend an die Energiedepesche. Da auch wir das Verhalten der zuständigen E.ON-Sachbearbeiter nicht nachvollziehen konnten, baten wir die E.ON--Pressestelle am 27. Januar 2020 um Aufklärung. Nun kam Bewegung in die Sache: Nur vier Tage später teilte ein Pressesprecher der E.ON Energie Deutschland GmbH mit, dass der Versorger den Vorgang „bedauere“, zur „Wiedergutmachung für die lange Klärungsfrist“ pauschal auf 10 Prozent der Forderung verzichte und die erbetene monatliche Ratenzahlung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage von Stefanie K. akzeptiere.

Lösung versprochen

Doch nicht nur im genannten Einzelfall hat E.ON das Problem erkannt und Abhilfe zugesagt. Zukünftig wird der Versorger „Kunden, von denen über mehrere Jahre lediglich geschätzte Zählerstände vorliegen, eindringlich darauf hinweisen, die Ablesung des Zählerstands selbst vorzunehmen und direkt an uns zu übermitteln.“ Ziel sei es, zukünftig unnötige „Nachforderungen zu vermeiden und Herausforderungen bei der Ablesung von Zählerständen gemeinsam mit unseren Kunden zu lösen“, so der E.ON-Sprecher weiter. Es scheint, als habe der Versorger seine Lehren gezogen – und falls wider Erwarten doch keine Besserung eintreten sollte, werden wir wieder berichten.

Lehren für Verbraucher

Als Energieverbraucher sollte man sich keinesfalls darauf verlassen, dass schon irgendwer den eigenen Zähler abliest und dass eine Jahresabrechnung auf echten Ablesewerten beruht. Sie sollten unbedingt mindestens einmal jährlich und zusätzlich bei jeder Preisänderung sowie jedem Versorgerwechsel Ihren Zähler selbst ablesen, den Messwert an Ihren Energieversorger sowie den Netzbetreiber melden und jede Rechnung genau kontrollieren, ob Ihre Ablesewerte auch tatsächlich berücksichtigt wurden.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

 „Trübe Funzel“ für E.on und SH Netz

Besonders verbraucherunfreundliches Verhalten ahndet der Bund der Energieverbraucher mit dem Negativpreis „Trübe Funzel“. Ein Messstellenbetreiber sowie ein Energieversorger haben die Auszeichnung verdient.
Von Leonora Holling und Louis-F. Stahl

(5. Dezember 2019) Stolze 11.384,47 Euro forderte der Energieversorger E.on aus heiterem Himmel von Heribert Heilmann (Name geändert, Details siehe ED 3/2019, S. 25). Dabei zahlte der Senior die Rechnungen seines im Mai 2009 abgeschlossenen Heizstromvertrages stets pünktlich. Auch wenn Ablesekarten ins Haus kamen, sendete er seinem Netzbetreiber beziehungsweise seinem Energieversorger eine Antwort.

Versagen von SH Netz

Was Herr Heilmann nicht bemerkte: Bei der Zuordnung der Zählerstände der beiden Zählwerke seines Zählers und hinsichtlich der Nachkommastelle schien es Unstimmigkeiten zu geben. So hat der Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG die Meldungen des Verbrauchers stets als „unplausibel“ verworfen oder die Meldungen zurückgewiesen. Dennoch kam der Netzbetreiber, der für „Messung und den Messstellenbetrieb“ stets gut kassierte, nicht auf die Idee, den Stromzähler vor Ort abzulesen und Herrn Heilmann die korrekte Ablesung seines Mehrtarifzählers zu erklären, sondern erfand einfach „maschinell geschätzte“ Werte, die an den Versorger E.on übermittelt wurden.

Erstes Versagen von E.on

Auch beim Energieversorger E.on kam über Jahre hinweg niemand auf die Idee, dass eine Erstellung von Abrechnungen auf Basis von „maschinellen Schätzungen“ möglicherweise keine gute Idee ist und mit dem realen Verbrauch nichts zu tun hat. Dabei wurden die Ablesewerte, soweit es dem Bund der Energieverbraucher bekannt ist, stets als „Schätzwert“ oder „korrigierter Wert“ von SH Netz an E.on übermittelt. Diese Umstände veranlassten E.on aber weder dazu, selbst abzulesen, noch auf eine offizielle Ablesung durch den für die Messung bezahlten Netzbetreiber zu drängen. Erst als die Enkeltochter der Heilmanns im Jahr 2016 Zählerwerte an E.on statt SH Netz übermittelte, kamen beim Versorger Zweifel auf, ob der Verbrauch von Familie Heilmann nicht tatsächlich höher als die abgerechneten Schätzungen sein könnte. Eine Vor-Ort-Ablesung durch den Netzbetreiber fand am 16. September 2016 statt, hatte aber nicht sofort eine korrigierte Abrechnung zur Folge.

Untätigkeit von E.on

Erst im Januar 2018 rechnete E.on schließlich unter Berufung auf § 18 der Stromgrundversorgungsverordnung genau nach, korrigierte mit den „neuen Erkenntnissen“ die zurückliegenden Rechnungen und kam auf den Betrag in Höhe von 11.384,47 Euro. Letztlich führte dies nach Einschaltung der auch für den Bund der Energieverbraucher tätigen Rechtsanwältin Michaela Sievers-Römhild, einer Befundprüfung des Stromzählers und einem Schlichtungsverfahren zu einer durchsetzbaren Forderung seitens E.on gegenüber dem betroffenen Verbraucher in Höhe von 7.280,75 Euro. Diese wollte E.on sofort und in einer Summe unter Androhung der Versorgungssperre eintreiben.

Verbraucher haben schlechte Karten

Mit den Folgen des doppelten Versagens von SH Netz und E.on müssen sich im Fall von Heribert Heilmann nun seine Hinterbliebenen herumschlagen. Herr Heilmann verstarb im Verlauf des Verfahrens und seine Frau ist ebenfalls nicht mehr ansprechbar. Für E.on war dies indes kein Grund Gnade walten zu lassen. Auch im Verfahren hatten die Heilmanns schlechte Karten, da die geltende Rechtslage eine nachträgliche Rechnungskorrektur bei fehlerhaften Abrechnungswerten zulässt.

Trübe Funzel

Der Vorstand vom Bund der Energieverbraucher hat am 8. November 2019 einstimmig beschlossen, dem Energieversorger E.on sowie dem über die Hansewerk AG zum E.on-Konzern gehörenden Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG die „Trübe Funzel“ zu verleihen. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, belastbare Abrechnungen zu erhalten, die auf tatsächlichen Messwerten basieren, für deren Erhebung die Verbraucher im Rahmen der Messstellenentgelte bezahlt haben. Für E.on ist es nach einer ersten Auszeichnung im Jahr 2017 das zweite Mal, dass der Negativ-Verbraucherpreis an diesen Versorger geht. Eine Aufforderung zur Stellungnahme ließ E.on unbeantwortet. Die Schleswig-Holstein Netz AG teilte lapidar mit, den Fall aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht kommentieren zu wollen.

Kein Einzelfall

Aus der Beratungspraxis des Vereins und auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ist bekannt, dass das Schicksal von Familie Heilmann leider kein Einzelfall ist. So liegt dem VZBV derzeit ein ähnlicher Fall vor. Der VZBV prüft daher, ob eine Verbraucherwarnung zum Verhalten von E.on im Hinblick auf die jahrelange Abrechnung auf Basis von Schätzwerten mit anschließenden Horror-Rechnungen herausgegeben werden sollte. Der Bund der Energieverbraucher e.V. unterstützt die Verbraucherzentralen in dieser Hinsicht.

Bisherige Preisträger der „Trüben Funzel“
  • 3117 2882 Trübe Funzel1991: Flüssiggasbranche
  • 1994: Stadtwerke Aachen
  • 1994: Daimler Benz und TWS
  • 1998: RWE
  • 2004: EVB Butzbach
  • 2010: Stadtwerke Bad Homburg
  • 2010: Taunagas Oberursel
  • 2011: Flexstrom
  • 2011: Stromio
  • 2012: Philipp Rösler & Rainer Brüderle
  • 2015: Almado-Gruppe
  • 2017: E.on
E.on erhält „Trübe Funzel“ vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 23. Mai 2017

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

E.on erhält „Trübe Funzel“ vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(23. Mai 2017) Für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten erhält der Energieversorger E.on vom Bund der Energieverbraucher e.V. die „Trübe Funzel“ verliehen. Das hat der Vereinsvorstand am 23. Mai 2017 beschlossen. Die „Auszeichnung“ wird verliehen, wenn in besonders fragwürdiger Weise gegen Verbraucher vorgegangen wird. Grund der Verleihung an E.on ist ein über Jahre andauernder Rechnungs-Terror. Immer wieder erhielt ein Energieverbraucher unberechtigte Rechnungen von E.on für Wohnungen, die er bereits drei Jahre zuvor verkauft hatte.

3117 2882 Trübe Funzel

Folgendes war geschehen: Ein Verbraucher, Herr Volkmann aus Stadthagen, verkaufte im Jahr 2014 sein Mietshaus mit 12 Wohnungen. Er kündigte im Zuge dessen auch bei E.on seinen Stromvertrag. Dennoch erhielt der betroffene Verbraucher in den Jahren 2016 und 2017 immer wieder Post mit neuen Rechnungen für das längst verkaufte Haus von E.on. Erst als sich der Verbraucher eine Anwältin nahm, versprach E.on die Rechnungsflut abzustellen und Vorkehrungen zu treffen, damit künftig keine unberechtigten Rechnungen an Herrn Volkmann versandt werden.

Allerdings beginnt nun eine sehr unschöne Story: E.on kommt mit immer neuen Vertragsnummern und Zählern und verlangt von Herrn Volkmann die Bezahlung dieser Stromrechnungen. Da der Kundenservice von E.on dem betroffenen Verbraucher nicht glaubt, eskalieren die unberechtigten Forderungen immer wieder in anwaltlichen Schreiben, die immer wieder aufs Neue zurückgenommen werden, wenn der betroffene Verbraucher seinerseits anwaltlichen Beistand einschaltet.

Als sich der Bund der Energieverbraucher einschaltete und die Verleihung der „Trüben Funzel“ ankündigte, entschuldigte der E.on-Vorstandsvorsitzende Robert Hienz wortreich und versprach den Rechnungs-Terror endgültig zu beenden. Aber nur wenige Tags später forderte E.on von dem betroffenen Verbraucher erneut die Begleichung von Stromrechnungen neuer Mieter seines längst verkauften Hauses.

Die Vermischung aus Abrechnungschaos und Sturheit, die sich hier bei E.on bis hin zur Konzernspitze zeigt, wird vom Bund der Energieverbraucher e.V. mit der Verleihung der Trüben Funzel quittiert.

letzte Änderung: 06.04.2020