365 AG und Boni
(24. September 2015) Die 365 AG (ehem. Almado AG) gewährt den Neukundenbonus nur Privatkunden. Diese Klausel ist für Verbraucher nicht sofort auffindbar, da sie sich erst unter Ziffer 9 der AGB befindet. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht kein Bonusanspruch. Nun verweigert die 365 AG selbst Verbrauchern mit einer PV-Anlage den Bonus, weil die Stromeinspeisung eine gewerbliche Tätigkeit darstelle.
Das Amtsgericht Mayen ist jedoch anderer Ansicht. Mit Urteil vom 1. Juni 2015 (Az. 2d C 792/14) heißt es: Der Betrieb eine PV-Anlage stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar. Ein prägendes gewerbliches, insbesondere auf Vertrieb gerichtetes Tun fehlt. Auch ein gewisser zeitlicher Aufwand für die Ausübung des behaupteten Gewerbes fehlt. Die Nutzung des privaten Daches zur Stromerzeugung mittels Photovoltaik ist der Verwaltung privaten Vermögens zuzuordnen, ohne dass es eines planmäßigen Geschäftsbetriebs bedürfte. Das Amtsgericht Montabaur kommt zu demselben Ergebnis (Urteil vom 24. März 2015, Az. 19C 385/14). Die Urteile sind in der Urteilssammlung des Bundes der Energieverbraucher abrufbar. Es gibt allerdings 17 Urteile, in denen die Gerichte die Bonusverweigerung der 365 AG für zulässig erklärt haben.