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Netznutzungsentgelte
Freiburg und Schönau klagen
(28. März 2012) Die Freiburger badenova AG und die Elektrizitätswerke Schönau (EWS) reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Die neue Umlage zur Entlastung der stromintensiven Großindustrie von 0,18 Cent brutto je kWh sei ungerecht und verstoße u. a. gegen den Gleichverteilungsgrundsatz von Abgaben und Steuern, so badenova. Die Befreiung betrifft Unternehmen mit mehr als 10 GWh Stromverbrauch im Jahr.
Der Erfolg und die Akzeptanz der Energiewende hänge wesentlich davon ab, dass die Anstrengungen nicht einseitig zulasten einzelner gesellschaftlicher Gruppen verteilt werden, hieß es in Freiburg. Die EWS kritisierte eine versteckte Industriesubventionierung und eine Wettbewerbsverzerrung in Europa. Außerdem verführe die Regelung Unternehmen dazu, mehr Energie zu verbrauchen, um die Schwelle für die Gebührenbefreiung zu überschreiten.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Beschwerde in Brüssel gegen Netzentgeltbefreiung
(28. November 2011) Seit August 2011 befreit die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Großstromverbraucher von der Zahlung jeglicher Netzentgelte. Es handelt sich um eine nach EU-Recht verbotene staatliche Beihilfe. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher heute in Brüssel Beschwerde eingereicht.
"Der Bundestag ist von der Großindustrie hinters Licht geführt worden. Die Kommission muss diese Regelung nun sofort aussetzen, weil Sie nicht als Beihilfe genehmigt wurde. Skandalös ist auch, dass die Bundesnetzagentur die Regelung schon für das ganze Jahr 2011 in Kraft setzt, obwohl sie erst im August beschlossen wurde" kommentiert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V.
Die Stromrechnung von Haushaltskunden wird durch dieses "Weihnachtsgeschenk" um rund 30 Euro jährlich steigen. Netznutzung gratis: Bundestag fällt auf Lobby-Trick herein
Text der Beschwerde (Registriernummer: 2011/126606 vom 28.11.2011)
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Netznutzung gratis: Bundestag fällt auf Lobby-Trick herein
Stromgroßverbraucher von Netzentgelten befreit: Eine Milliarde Euro Zusatzbelastung für Verbraucher
(18. Oktober 2011) Seit August 2011 befreit die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Großstromverbraucher von der Zahlung jeglicher Netzentgelte ( § 19 Abs. (2) Satz 2). Das gilt nach Meinung der Bundesnetzagentur sogar rückwirkend für 2011.
Die Begründung für diese Änderung entbehrt jeder Logik: Die Großverbraucher stabilisierten angeblich das Stromnetz (Wirtschaftsausschuss des Bundestages, Beschlussempfehlung zur Drucksache 17/6365 vom 29.6.2011, Berichterstatter Hempelmann). "Es mutet wie ein schlechter Witz an, dass ausgerechnet die Firmen, die die Netze am intensivsten nutzen, dafür nun nichts mehr zahlen müssen" kommentiert Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher e.V. "Der Wirtschaftsausschuss hat sich vor den Karren der Großindustrie spannen lassen".
Der Bund der Energieverbraucher schätzt die Mehrbelastung für die übrigen Verbraucher aufgrund dieser Regelung auf rund eine Milliarde Euro (etwa 80 TWh Stromlieferung wurden befreit, die Netzentgelte liegen bei rund 1,2 Ct/kWh).
"Es handelt sich dabei um eine verbotene Subvention für Industriekunden", so Peters, "wir werden die Wettbewerbskommission der EU darauf aufmerksam machen, denn diese Regelung widerspricht ganz eindeutig dem Beihilfeverbot. Sie ist klar rechtswidrig".
Erst recht sei nicht einsehbar, dass die Regelung schon für 2011 gelte, so der Verein. Die Anwaltsbüros sind mit Befreiungsanträgen beschäftigt.
Ohnehin steigen die Netzentgelte, weil die von der Bundesnetzagentur verfügte Absenkung der Netzentgelte aufgrund der Anreizregulierung im Juni 2011 vom Bundesgerichtshof gekippt wurde.




