125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft

Heizungslabel

Effizienzlabel schwer verständlich

(20. März 2017) Ab 2017 sind Schornsteinfeger verpflichtet, vor 1991 errichtete Heizungen zu etikettieren. In den nächsten Jahren werden sich die Anforderungen schrittweise verschärfen.

Das Energielabel informiert Verbraucher über die Energieeffizienz ihres Geräts und liefert außerdem Informationen zu Energieberatungsangeboten und Fördermöglichkeiten. Ziel ist es, die Austauschrate alter Geräte zu erhöhen und damit die Energieeffizienz der Heizungen in Deutschland zu steigern.

Des Weiteren können Verbraucher, Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater die individuelle Energieeffizienzklasse eines Heizkessels mit Hilfe eines Online-Rechners bestimmen. Das Heizungslabel für alte Heizgeräte ist ein nationales Label, das nur in Deutschland vergeben wird.

Online-Rechner: bdev.de/onlineheizlab

Heizungslabel: Information oder Verwirrung?

Verbraucher werden bei neuen Heizungen in Kürze auf neue Energieeffizienzlabel stoßen. Was diese konkret bedeuten, lesen Sie hier.

(10. September 2015) Ab dem 26. September 2015 müssen neu gekaufte Heiz- und Warmwassergeräte mit Effizienz-Etiketten versehen werden. Sie ähneln den Labeln für Waschmaschinen sowie Kühlschränken und sind europaweit einheitlich. Grundlage ist die Ver­ordnung für energierelevante Produkte (Energy-related Products, kurz „ErP“). Das installierende Handwerk ist verpflichtet, seinen Kunden bereits mit dem Angebot Informationen zur Energie­effizienz der angebotenen Produkte in Form eines Datenblatts und eines Energieeffizienz-Labels zu übersenden.

Die Effizienzklassen

Grundsätzlich gibt es sieben Effizienzklassen von „A“ für beste Effizienzwerte bis „G“ für die schlechtesten Geräte. Zudem sind die Kategorien mit Farbbalken von grün für „sehr effizient“ bis rot für „sehr ineffizient“ hinterlegt. Bei den Wärme­erzeugern werden die besten Geräte mit Inkrafttreten der Richtlinie zusätzlich zur „A-Einstufung“ mit bis zu zwei Plus-Zeichen versehen. Ab Ende September 2019 können sie mit drei Plus-Zeichen eine noch bessere Einstufung erreichen. Hersteller beziehungsweise Importeure müssen prüfen, ob ein Produkt den Anforderungen der Richtlinie entspricht und es mit einem entsprechenden Effizienzlabel und dem „CE“-Zeichen versehen. Die Koordination der Markt­aufsicht obliegt in Deutschland der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

1226 Heizungslabel

Label-Wirrwarr

Basis für die Kennzeichnung der Heizungen ist die EU-Richtlinie 2010/30/EU aus dem Jahr 2010 (http://eur-lex.europa.eu). Diese Richtlinie erweitert die bisher gültige Kennzeichnung von A bis G auf A++ bis G. Eine Studie im Auftrag der EU hat ermittelt, dass diese Erweiterung die Moti­vation der Verbraucher zum Kauf effizienterer Produkte verringert (COM(2015) 345 final). Deshalb hat die Kommission am 17. Juli 2015 den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, diese Richtlinie aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen (COM(2015) 341 final, 2015/0149(COD)). Diese neue Verordnung soll endlich Ordnung in das europaweite Label-Wirrwarr bringen. Die Effizienzkennzeichnung von Heizungen erfolgt aber noch auf der Basis der verwirrenden Richtlinie von 2010.

Mindestanforderung an Heizungen

Die heute noch verbreiteten Niedertemperaturkessel erfüllen die Mindestanforderungen der Verordnungen nicht mehr. Sie erhalten deshalb kein Label. Ab dem 26. September 2015 dürfen nur noch Geräte mit Label verkauft werden. Ausgenommen sind Restbestände, die der Händler am Stichtag schon im Lager hatte. Faktisch müssen dadurch alle neu installierten Heizungen Brennwertheizungen sein. Für Mehrfamilienhäuser gibt es eine Härtefallregelung. Dort dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch künftig Niedertemperaturkessel verbaut werden. Defekte Bestandsgeräte können auch künftig repariert werden. Zu bestehenden Anlagen können neue Komponenten ergänzt werden, ohne dass die Verordnung greift. Aber defekte Heizwertgeräte dürfen nach dem Stichtag nicht mehr durch ein neues Gerät ersetzt werden, von der genannten Härtefallregel abgesehen.

Vorteile für Verbraucher

Das Energielabel schafft für Verbraucher mehr Vergleichbarkeit beim Kauf einer Heizungsan­lage. Es wird einfacher, die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf einzubeziehen. Gleichzeitig wird dadurch für die Hersteller ein Anreiz geschaffen, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voranzutreiben und auch bei der Vermarktung stärker auf energieeffiziente Geräte zu setzen. Die Pflicht zur Kennzeichnung richtet sich an Hersteller und Händler. Die Hersteller und Händler müssen ihre Produkte mit dem neuen Label kennzeichnen. Der Verbraucher bekommt dadurch Informationen, die ihm bisher nicht zur Verfügung standen. Eine Verpflichtung, nur noch Heizungen mit einem bestimmten Effizienzlabel zu kaufen oder zu verwenden, gibt es nicht.

Kombigeräte

In kombinierten Anlagen mit Solaranlage, Wärmepumpe oder Speicher hat jede Komponente ein eigenes Label. Jedoch hat der Verbraucher einen Anspruch auf eine Kennzeichnung des gesamten Systems, ein sogenanntes „Paket-­Label“. Dieses muss der Fachhandwerker liefern. Ausgangspunkt für das Paket-Label ist das Label des Hauptwärmeerzeugers. Komponenten wie Regelung, Speicher oder Solarkollektoren können zu Bonuspunkten führen. Standby-Verbrauch und elektrische Hilfsenergie haben dagegen einen nachteiligen Einfluss auf die Effi­zienzeinstufung.

Wirtschaftlichkeit

Die Effizienzlabel haben mit der Wirtschaftlichkeit einer Anlage direkt nichts zu tun. So kann eine Anlage mit höherer Effizienz dennoch zu höheren Energiekosten führen. Und eine Anlage mit geringer Effizienz kann dennoch zu geringen Heizkosten führen. Die Verordnung sorgt zwar dafür, dass besonders ineffiziente Anlagen künftig vom Markt verschwinden werden. Aber unter den verbleibenden Anlagen die – unter Effizienz- und Kostengesichtspunkten – beste zu finden, wird auch künftig schwierig sein.

Was wird verglichen?

Die Kennzeichnung erfolgt für jede Geräteart wie Heizkessel, Warmwasserbereiter, Klimage­räte oder Einzelraumheizungen nach unterschiedlichen Verfahren und Kriterien. Ein Vergleich der Effizienz zwischen den Gerätearten ist dadurch unmöglich. Die Kennzeichnung erfolgt nur für die Geräte selbst und wird unter genormten Betriebsbedingungen gemessen. Die Effizienz im praktischen Betrieb hängt hingegen von der konkreten Einbausituation ab und kann von den unter idealen Betriebsbedingungen gemessenen Werten gravierend abweichen.

Label auch für Altgeräte

Auch für schon bestehende Heizungen soll es eine freiwillige Effizienzkennzeichnung geben. Die Bundesregierung plant, dieses Labeling auch auf Altgeräte auszudehnen. Zunächst sollen alle Heizgeräte, die älter als 15 Jahre sind, durch Heizungsmonteure oder zugelassene Energieberater mit einem Label versehen werden. Fehlt das Label, soll der Schornsteinfeger zur Anbringung eines Labels verpflichtet werden. Gleichzeitig soll über weiterführende Energieberatungsangebote informiert werden. Das Labeling von Bestandsanlagen soll über acht Jahre gestreckt werden, um eine Überhitzung am Markt zu vermeiden. Die Kosten für das Labeling will der Staat übernehmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der im Jahr 2016 in Kraft treten soll. Wissenschaftler schätzen, dass dadurch die Austauschrate von Heizungsanlagen um rund 20 Prozent auf 3,7 Prozent je Jahr steigen könnte. Bei 9,8 Millionen Öl- und Gasfeuerungsanlagen, die vor 1998 eingebaut wurden, könnten über einen Zeitraum von acht Jahren gut 1,2 Millionen Anlagen jährlich gelabelt werden. Die Energieeinsparung zwischen 2016 und 2020 könnte 21,2 Petajoule Heizenergie und 1,6 Petajoule Strom betragen.

Was auf dem Effizienzlabel für Heizgeräte steht

Wärmeerzeuger zur Raumheizung

  • Heizkessel mit Schallwerten und Leistung
  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Schallwerten und Leistung sowie Symbol ­zur Stromerzeugung
  • Wärmepumpe mit Schallwerten, Europa-Karte mit drei unterschiedlichen Temperaturzonen und davon abhängigen Leistungswerten, sowie zweiter Energieeffizienzklasse für den Niedertemperaturbetrieb

Kombigeräte (für Raumheizung und Warmwasserbereitung)

  • Heizkessel mit Leistung, Schallwerten, Zapfprofil, zweiter Skala mit Energieeffizienzklasse zur Warmwasserbereitung und ggf. Symbol „Betrieb zu Schwachlastzeiten“
  • Wärmepumpe mit Schallwerten, Zapfprofil, zweiter Skala mit Energieeffizienzklasse zur Warmwasserbereitung und ggf. Symbol „Betrieb zu Schwachlastzeiten“, sowie  Europa-Karte mit drei unter­schiedlichen Temperaturzonen und davon abhängigen Leistungswerten

Warmwasserbereiter

  • Konventionell mit Schallwerten, Zapfprofil, Jahresverbrauch und ggf. einem Symbol „Betrieb zu Schwachlastzeiten“
  • Wärmepumpe mit Schallwerten, Zapfprofil und Europa-Karte mit drei unterschiedlichen Tempe­raturzonen und davon abhängigen Leistungswerten
  • Solar mit Schallwerten, Zapfprofil und Europa-Karte mit drei unterschiedlichen Temperatur­zonen und davon abhängigen Leistungswerten

Warmwasserspeicher

  • Volumen und Bereitschaftsverluste
  • Verbundlabel Raumheizgeräte
  • Effizienzklasse(n) des Wärmeerzeugers und der enthaltenen Komponenten

Verbundlabel Kombiheizgeräte

  • Effizienzklasse(n) des Wärmeerzeugers, der enthaltenen Komponenten, des Zapfprofils und einer zweiten Skala mit Energieeffizienzklasse zur Warmwasserbereitung

Verbundlabel Warmwasserbereiter

  • Effizienzklasse(n) des Wärmeerzeugers, der enthaltenen Komponenten und des Zapfprofils

letzte Änderung: 29.05.2017