125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft
Bundeseinheitlich

Die neue Kehr- und Überprüfungsverordnung

(11. September 2009) Am 16. Juni 2009 ist eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die meisten Regelungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Bis dahin gelten die entsprechenden Verordnungen der Bundesländer.

  • Die KÜO legt fest, wie oft Feuerstätten überprüft und gekehrt werden müssen und wie hoch die Gebühren dafür sind. Zum Beispiel müssen atmosphärische Gaskessel einmal jährlich auf den Prüfstand, raumluftunabhängige Gaskessel jedes zweite Jahr. Die Abgasleitung einer Ölheizung wird einmal jährlich überprüft. 
  • Die Grundgebühr für jedes Kehren und Überprüfen beträgt rund zwölf Euro, wenn mehrere Arbeiten in einem Arbeitsgang erledigt werden, 23 Euro. Die Abgaswegeprüfung schlägt noch einmal mit rund 18 Euro zu Buche. Bei der Kaminkehrung wird je Kaminmeter abgerechnet. Die Emissionsmessung kostet rund 24 Euro, zusammen mit einer Überprüfung rund zwölf Euro.
    Gegenüber den bisherigen Länderverordnungen bringt die KÜO im Durschschnitt eine leichte Kostenentlastung. Je nach Bundesland und Heizungstyp kann es jedoch im Einzelfall zu höheren Gebühren kommen.
    Der Schornsteinfeger für ein vierstöckiges gasbeheiztes Haus kostet nun 60 Euro statt bisher in Hessen zum Beispiel 49 Euro jährlich. In Hamburg musste man bisher 89 Euro zahlen und freut sich über eine Kostenentlastung.
  • Grundlage für die Kehr- und Überwachungsverordnung ist das neue, am 26. November 2008 erlassene Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).
  • Die Überprüfung der Abgasverluste von Heizungen regelt die Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BimschV) aus dem Jahr 1997. Deren Novellierung wird seit Jahren kontrovers diskutiert.

Bundes KÜO 19.06.09

SchfHwG 26.11.08

letzte Änderung: 04.11.2024