125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft
Wärmepumpenheizungen sind für ungedämmte Bestandsgebäude ohne Flächenheizkörper ungeeignet.

Wärmepumpen im Altbau unzulässig

Von Louis-F. Stahl

(30. Oktober 2018) Wärmepumpenheizungen sind für ungedämmte Bestandsgebäude ohne Flächenheizkörper ungeeignet. Zu diesem Schluss kam das OLG Rostock (Az. 4 U 37/15), bestätigt durch den BGH (Az. VII ZR 297/16) im Rahmen der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde.

Wärmepumpen können nur dann gut funktionieren, wenn die Heizungswassertemperatur niedrig ist. Dies ist beispielsweise mit einer Fußbodenheizung möglich. Bei Radiatorheizkörpern werden hingegen deutlich höhere Temperaturen benötigt, damit die Wohnräume im Winter warm werden. Wärmepumpen arbeiten bei hohen Temperaturen jedoch deutlich ineffizienter. Auch sind Wärmepumpen nur dann wirtschaftlich einsetzbar, wenn der Wärmebedarf gering ist. Beispielsweise bei gut gedämmten Immobilien.

Dennoch werden den Eigentümern ungedämmter Altbauten mit Radiatorheizkörpern häufig Wärmepumpenheizungen angeboten, die unter derartigen Bedingungen horrende Stromkosten produzieren. Dies bestätigt sich leider auch regelmäßig in Mitgliederanfragen an den Bund der Energieverbraucher.

Wie die Gerichte jetzt feststellten, handelt es sich beim Einbau einer Wärmepumpe in ein ungedämmtes Haus mit Radiatorheizkörpern um eine mangelhafte Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im vom Gericht entschiedenen Fall musste der Heizungsbauer die Heizung nach sechs Jahren auf seine Kosten wieder ausbauen und dem 80-jährigen Verbraucher den Preis in Höhe von 25.000 Euro abzüglich eines Nutzungsersatzes für die sechs Jahre erstatten.

letzte Änderung: 19.02.2024