125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft

News zum Thema Heizen


Gasheizung wird zur Kostenfalle

Von Aribert Peters

(2. Januar 2026) Gasheizungen wirken zwar günstig, können über 20 Jahre aber mehr als das Dreifache des Kaufpreises kosten. Grund sind vor allem stark steigende CO2-Preise und höhere Netzentgelte, die sich auf immer weniger Nutzer verteilen. In einem typischen Einfamilienhaus kostet der Tausch der alten gegen eine neue Gasheizung rund 8000 Euro, eine Wärmepumpe dagegen etwa 30.000 Euro. Rechnet man jedoch mit 24.000 Kilowattstunden Gasverbrauch pro Jahr über 20 Jahre und dem erwarteten Anstieg des CO2-Preises, fallen allein für das CO2 rund 20.000 Euro an. Damit summieren sich die realen Kosten der Gasheizung auf etwa 28.000 Euro und liegen deutlich über dem, was das Preisschild zunächst verspricht.

Wärmepumpen verursachen keine CO2-Kosten und werden stark gefördert. Für viele Eigenheimbesitzer ist ein Zuschuss von 50 Prozent auf bis zu 30.000 Euro Investitionskosten realistisch, sodass eine Anlage dann effektiv nur etwa 15.000 Euro kostet. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro, kann die Förderung sogar bis zu 70 Prozent betragen. So wird die Wärmepumpe langfristig deutlich günstiger als eine neue Gasheizung.

Jetzt darf die Heizung – fast – pausieren

Sommerbetrieb

Sommerbetrieb: Jetzt darf die Heizung – fast – pausieren

(28. Juli 2025) Mit steigenden Temperaturen denken viele ans Ausschalten der Heizung. Doch wer auch im Sommer warm duschen will, sollte nicht einfach den Stecker ziehen. Stattdessen empfiehlt sich der Sommerbetrieb, der sich an der Heizungsregelung einstellen lässt: Die Warmwasserbereitung bleibt aktiv, die Raumheizung pausiert. Moderne Systeme erkennen den richtigen Moment oft automatisch. Trotzdem ist ein prüfender Blick auf die Einstellungen ratsam.

Sobald die Nachttemperaturen stabil über 12 bis 15 Grad liegen, lohnt der Umstieg. Bis zu acht Prozent Heizkosten lassen sich auf diese Weise pro Jahr einsparen – ganz ohne Einbußen beim Komfort. Wird das Warmwasser dezentral erwärmt, kann man die Heizung komplett abschalten. Besonders in Mietwohnungen bleibt die Heizung  allerdings oft auch im Sommer aktiv und erhöht so die Heizkosten. Eine freundliche Nachfrage beim Vermieter lohnt sich.

Viele Heizungen verbrauchen im Sommer unnötig Strom für Pumpen und Steuerungen. Mit korrekt eingestelltem Sommerbetrieb sinkt auch der Stromverbrauch. Wartung und Kontrolle lohnen sich zusätzlich.

Ölheizung in Pelletheizung verwandeln

Statt der Anschaffung eines neuen Pelletheizkessels lassen sich auch viele bestehende Öl- und Gasheizungen durch einen wesentlich günstigeren Brennereinsatz in eine Pelletheizung umwandeln. Dies ist hierzulande leider noch kaum bekannt.

(13. September 2016) Viele alte Öl- und Gaskessel lassen sich nachträglich in eine Pelletheizung umwandeln. Das ist sinnvoll, denn Pellets sind sogar bei den derzeit niedrigen Gas- und Ölpreisen noch günstiger und auch umweltfreundlicher. Die Umrüstsätze verkaufen sich gut in ganz Europa, sind in Deutschland jedoch noch kaum bekannt. Der Marktführer Nordland Heizgeräte aus Cuxhaven hat weltweit schon 1.050 Pelletbrenner verkauft, die Firma Axiom bereits fast 400 Nachrüstbrenner.

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So wird umgerüstet

Der Pelletbrenner wird am Brennerflansch des Kessels an Stelle des bisherigen Öl- oder Gasbrenners befestigt. Diese Montage ist in rund zwei Stunden erledigt. Es sind keine größeren Umbauarbeiten notwendig. Man spart dadurch die Kosten für einen komplett neuen Heizkessel. Der Pelletbrenner von Nordland ist ein High-Tech-Produkt, das in Estland hergestellt wird. Er arbeitet vollautomatisch, wie der bisherige Öl- oder Gaskessel. Jedoch muss man alle ein bis drei Wochen die Asche aus dem Kessel entfernen. Außerdem braucht man einen Pelletvorratsbehälter im Keller.

Tipp

Mitglieder im Bund der Energieverbraucher e. V. bekommen beim Kauf eines Pelleteinsatzes einen deutlichen Rabatt eingeräumt. Bitte geben Sie bei der Bestellung Ihre Mitgliedsnummer im Verein an oder wenden Sie sich an den Verein.

Voraussetzung ist, das der Feuerraum im bisherigen Kessel groß genug ist, damit die Flammenspitzen der Pellets ausbrennen können, und es muss auch noch genügend Platz für die Aufnahme der Asche vorhanden sein. Der Pelletbrenner wird von einem der Partnerbetriebe des Brennerherstellers montiert. Kostenpunkt für den Pelletbrenner: 2.500 Euro zuzüglich Einbaukosten und Pelletlager.

Durch den Tausch des Brenners entsteht ein neuer Kessel, der vom Hersteller auch mit einem neuen Typenschild versehen wird. Der Hersteller des neuen Brenners übernimmt auch die Garantie und die Wartung. Die Brenner halten die vorgeschriebenen Feinstaubwerte ein und sind in Deutschland geprüft und zugelassen. Die Brenner sind kompatibel mit den meisten Gas- oder Ölkesselbefestigungen für Standkessel mit horizontalem Feuerraum und deren elektronischen Anschlüssen.

Die Umrüstung geht in folgenden Schritten vonstatten:
  • Foto von Typenschild sowie Heizung machen und an den Hersteller senden.
  • Wenn der Hersteller sein Okay gibt, dann Schornsteinfeger fragen und Pelletlagerung abklären.
  • Brenner sowie Lager bestellen und installieren lassen. In etwa zwei Stunden ist der alte Öl- oder Gasbrenner gegen einen vollautomatischen Pelletbrenner ausgetauscht.

Die Erfahrungen der Anwender sind positiv. Allerdings muss man bereit sein, sich in regelmäßigen Abständen um die Heizung zu kümmern, Pellets nachzuschütten oder Asche zu entfernen. Belohnt wird man durch geringe Brennstoffpreise, ein gutes Umweltgewissen und geringe Umrüstkosten.

Blog über das Nachrüsten: www.pelletbrenner-nachrüsten.info

Infos über Holzpellets

Pellets werden zu über 90 Prozent aus Sägenebenprodukten wie Sägespänen hergestellt, die beim Einschnitt im Sägewerk anfallen. Das heißt, für Pellets werden keine Bäume gefällt. Zudem nimmt der Holzvorrat in Deutschland kontinuierlich zu, da weniger Holz genutzt wird als nachwächst. Das ist vielen Verbrauchern jedoch nicht bewusst.

Ebenfalls oft vergessen wird die Tatsache, dass hierzulande europaweit die meisten Pellets produziert werden und Pelletimporte daher nicht gebraucht werden. Mit dem heimischen Energieträger lassen sich zudem Heizkosten sparen: In den letzten zehn Jahren waren Pellets durchschnittlich 30 Prozent günstiger als Heizöl. Die Presslinge verbrennen dank des automatischen Betriebs effizient und emissionsarm. Dadurch sind Pelletheizungen – abgesehen von gelegentlichen Brennerreinigungen – komfortabel und klimafreundlich zugleich.

Mit einfachen Tricks Heizkosten senken

Ein Grad weniger spart 6 % Energie

Mit einfachen Tricks Heizkosten senken

(6. November 2015) Aktuelle frühlingshafte Temperaturen und gesunkene Preise lassen kaum ans Heizen denken. Doch gerade die Heizung, egal ob Erdgas, Heizöl oder Fernwärme, macht für die meisten Haushalte nach wie vor den größten Anteil der Energiekosten aus. Der Verbrauch lässt sich meist mit einfachen Mitteln spürbar senken. Der vzbv empfiehlt dafür folgendes:

  • Heizung herunterdrehen: Jedes Grad weniger spart 6 % Heizenergie“. Eine Senkung der Temperatur von 24°C auf 20°C spart also rund ein Fünftel der Heizkosten.
  • Thermostat nicht voll aufdrehen: Entgegen der landläufigen Meinung wird es nicht schneller warm, wenn der Heizkörper voll aufgedreht wird.
  • Heizkörper frei räumen: Kann die warme Luft am Heizkörper nicht zirkulieren, funktioniert das Thermostat nicht richtig. Vorhänge vor dem Heizkörper, Abdeckungen oder zu nahe aufgestellte Möbel besser entfernen.
  • Zeitschaltuhren nutzen: Wenn tagsüber alle Bewohner außer Haus sind oder aber nachts schlafen, muss die Heizung nicht mit voller Kraft heizen. Im einfachsten Fall dreht man die Ventile manuell herunter. Komfortabler geht es mit dem Zeitschalter.
  • Richtig lüften: Lüften ist wichtig, um Schimmelbefall in den Wohnräumen zu verhindern. Dabei gilt: Stoßlüften ist die beste Methode, gekippte Fenster sind jedoch besser, als gar nicht zu lüften.
  • Dichten und dämmen: Je weniger Wärme nach draußen entweicht, desto weniger muss geheizt werden. Ein erster Schritt ist deshalb, alte Fenster und Türen abzudichten.
Heizungslabel: Information oder Verwirrung?

Verbraucher werden bei neuen Heizungen in Kürze auf neue Energieeffizienzlabel stoßen. Was diese konkret bedeuten, lesen Sie hier.

Heizungslabel: Information oder Verwirrung?

Verbraucher werden bei neuen Heizungen in Kürze auf neue Energieeffizienzlabel stoßen. Was diese konkret bedeuten, lesen Sie hier.

(10. September 2015) Ab dem 26. September 2015 müssen neu gekaufte Heiz- und Warmwassergeräte mit Effizienz-Etiketten versehen werden. Sie ähneln den Labeln für Waschmaschinen sowie Kühlschränken und sind europaweit einheitlich. Grundlage ist die Ver­ordnung für energierelevante Produkte (Energy-related Products, kurz „ErP“). Das installierende Handwerk ist verpflichtet, seinen Kunden bereits mit dem Angebot Informationen zur Energie­effizienz der angebotenen Produkte in Form eines Datenblatts und eines Energieeffizienz-Labels zu übersenden.

Die Effizienzklassen

Grundsätzlich gibt es sieben Effizienzklassen von „A“ für beste Effizienzwerte bis „G“ für die schlechtesten Geräte. Zudem sind die Kategorien mit Farbbalken von grün für „sehr effizient“ bis rot für „sehr ineffizient“ hinterlegt. Bei den Wärme­erzeugern werden die besten Geräte mit Inkrafttreten der Richtlinie zusätzlich zur „A-Einstufung“ mit bis zu zwei Plus-Zeichen versehen. Ab Ende September 2019 können sie mit drei Plus-Zeichen eine noch bessere Einstufung erreichen. Hersteller beziehungsweise Importeure müssen prüfen, ob ein Produkt den Anforderungen der Richtlinie entspricht und es mit einem entsprechenden Effizienzlabel und dem „CE“-Zeichen versehen. Die Koordination der Markt­aufsicht obliegt in Deutschland der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

1226 Heizungslabel

Label-Wirrwarr

Basis für die Kennzeichnung der Heizungen ist die EU-Richtlinie 2010/30/EU aus dem Jahr 2010 (http://eur-lex.europa.eu). Diese Richtlinie erweitert die bisher gültige Kennzeichnung von A bis G auf A++ bis G. Eine Studie im Auftrag der EU hat ermittelt, dass diese Erweiterung die Moti­vation der Verbraucher zum Kauf effizienterer Produkte verringert (COM(2015) 345 final). Deshalb hat die Kommission am 17. Juli 2015 den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, diese Richtlinie aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen (COM(2015) 341 final, 2015/0149(COD)). Diese neue Verordnung soll endlich Ordnung in das europaweite Label-Wirrwarr bringen. Die Effizienzkennzeichnung von Heizungen erfolgt aber noch auf der Basis der verwirrenden Richtlinie von 2010.

Mindestanforderung an Heizungen

Die heute noch verbreiteten Niedertemperaturkessel erfüllen die Mindestanforderungen der Verordnungen nicht mehr. Sie erhalten deshalb kein Label. Ab dem 26. September 2015 dürfen nur noch Geräte mit Label verkauft werden. Ausgenommen sind Restbestände, die der Händler am Stichtag schon im Lager hatte. Faktisch müssen dadurch alle neu installierten Heizungen Brennwertheizungen sein. Für Mehrfamilienhäuser gibt es eine Härtefallregelung. Dort dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch künftig Niedertemperaturkessel verbaut werden. Defekte Bestandsgeräte können auch künftig repariert werden. Zu bestehenden Anlagen können neue Komponenten ergänzt werden, ohne dass die Verordnung greift. Aber defekte Heizwertgeräte dürfen nach dem Stichtag nicht mehr durch ein neues Gerät ersetzt werden, von der genannten Härtefallregel abgesehen.

Vorteile für Verbraucher

Das Energielabel schafft für Verbraucher mehr Vergleichbarkeit beim Kauf einer Heizungsan­lage. Es wird einfacher, die Energieeffizienz als wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf einzubeziehen. Gleichzeitig wird dadurch für die Hersteller ein Anreiz geschaffen, die Entwicklung besonders effizienter Geräte voranzutreiben und auch bei der Vermarktung stärker auf energieeffiziente Geräte zu setzen. Die Pflicht zur Kennzeichnung richtet sich an Hersteller und Händler. Die Hersteller und Händler müssen ihre Produkte mit dem neuen Label kennzeichnen. Der Verbraucher bekommt dadurch Informationen, die ihm bisher nicht zur Verfügung standen. Eine Verpflichtung, nur noch Heizungen mit einem bestimmten Effizienzlabel zu kaufen oder zu verwenden, gibt es nicht.

Kombigeräte

In kombinierten Anlagen mit Solaranlage, Wärmepumpe oder Speicher hat jede Komponente ein eigenes Label. Jedoch hat der Verbraucher einen Anspruch auf eine Kennzeichnung des gesamten Systems, ein sogenanntes „Paket-­Label“. Dieses muss der Fachhandwerker liefern. Ausgangspunkt für das Paket-Label ist das Label des Hauptwärmeerzeugers. Komponenten wie Regelung, Speicher oder Solarkollektoren können zu Bonuspunkten führen. Standby-Verbrauch und elektrische Hilfsenergie haben dagegen einen nachteiligen Einfluss auf die Effi­zienzeinstufung.

Wirtschaftlichkeit

Die Effizienzlabel haben mit der Wirtschaftlichkeit einer Anlage direkt nichts zu tun. So kann eine Anlage mit höherer Effizienz dennoch zu höheren Energiekosten führen. Und eine Anlage mit geringer Effizienz kann dennoch zu geringen Heizkosten führen. Die Verordnung sorgt zwar dafür, dass besonders ineffiziente Anlagen künftig vom Markt verschwinden werden. Aber unter den verbleibenden Anlagen die – unter Effizienz- und Kostengesichtspunkten – beste zu finden, wird auch künftig schwierig sein.

Was wird verglichen?

Die Kennzeichnung erfolgt für jede Geräteart wie Heizkessel, Warmwasserbereiter, Klimage­räte oder Einzelraumheizungen nach unterschiedlichen Verfahren und Kriterien. Ein Vergleich der Effizienz zwischen den Gerätearten ist dadurch unmöglich. Die Kennzeichnung erfolgt nur für die Geräte selbst und wird unter genormten Betriebsbedingungen gemessen. Die Effizienz im praktischen Betrieb hängt hingegen von der konkreten Einbausituation ab und kann von den unter idealen Betriebsbedingungen gemessenen Werten gravierend abweichen.

Label auch für Altgeräte

Auch für schon bestehende Heizungen soll es eine freiwillige Effizienzkennzeichnung geben. Die Bundesregierung plant, dieses Labeling auch auf Altgeräte auszudehnen. Zunächst sollen alle Heizgeräte, die älter als 15 Jahre sind, durch Heizungsmonteure oder zugelassene Energieberater mit einem Label versehen werden. Fehlt das Label, soll der Schornsteinfeger zur Anbringung eines Labels verpflichtet werden. Gleichzeitig soll über weiterführende Energieberatungsangebote informiert werden. Das Labeling von Bestandsanlagen soll über acht Jahre gestreckt werden, um eine Überhitzung am Markt zu vermeiden. Die Kosten für das Labeling will der Staat übernehmen. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, der im Jahr 2016 in Kraft treten soll. Wissenschaftler schätzen, dass dadurch die Austauschrate von Heizungsanlagen um rund 20 Prozent auf 3,7 Prozent je Jahr steigen könnte. Bei 9,8 Millionen Öl- und Gasfeuerungsanlagen, die vor 1998 eingebaut wurden, könnten über einen Zeitraum von acht Jahren gut 1,2 Millionen Anlagen jährlich gelabelt werden. Die Energieeinsparung zwischen 2016 und 2020 könnte 21,2 Petajoule Heizenergie und 1,6 Petajoule Strom betragen.

Was auf dem Effizienzlabel für Heizgeräte steht

Wärmeerzeuger zur Raumheizung

  • Heizkessel mit Schallwerten und Leistung
  • Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit Schallwerten und Leistung sowie Symbol ­zur Stromerzeugung
  • Wärmepumpe mit Schallwerten, Europa-Karte mit drei unterschiedlichen Temperaturzonen und davon abhängigen Leistungswerten, sowie zweiter Energieeffizienzklasse für den Niedertemperaturbetrieb

Kombigeräte (für Raumheizung und Warmwasserbereitung)

  • Heizkessel mit Leistung, Schallwerten, Zapfprofil, zweiter Skala mit Energieeffizienzklasse zur Warmwasserbereitung und ggf. Symbol „Betrieb zu Schwachlastzeiten“
  • Wärmepumpe mit Schallwerten, Zapfprofil, zweiter Skala mit Energieeffizienzklasse zur Warmwasserbereitung und ggf. Symbol „Betrieb zu Schwachlastzeiten“, sowie  Europa-Karte mit drei unter­schiedlichen Temperaturzonen und davon abhängigen Leistungswerten

Warmwasserbereiter

  • Konventionell mit Schallwerten, Zapfprofil, Jahresverbrauch und ggf. einem Symbol „Betrieb zu Schwachlastzeiten“
  • Wärmepumpe mit Schallwerten, Zapfprofil und Europa-Karte mit drei unterschiedlichen Tempe­raturzonen und davon abhängigen Leistungswerten
  • Solar mit Schallwerten, Zapfprofil und Europa-Karte mit drei unterschiedlichen Temperatur­zonen und davon abhängigen Leistungswerten

Warmwasserspeicher

  • Volumen und Bereitschaftsverluste
  • Verbundlabel Raumheizgeräte
  • Effizienzklasse(n) des Wärmeerzeugers und der enthaltenen Komponenten

Verbundlabel Kombiheizgeräte

  • Effizienzklasse(n) des Wärmeerzeugers, der enthaltenen Komponenten, des Zapfprofils und einer zweiten Skala mit Energieeffizienzklasse zur Warmwasserbereitung

Verbundlabel Warmwasserbereiter

  • Effizienzklasse(n) des Wärmeerzeugers, der enthaltenen Komponenten und des Zapfprofils
Heizkosten

Deutliche Rückzahlungen für 2014

Deutliche Rückzahlungen für 2014

(25. August 2015) Aufgrund des milden Winters und der deutlich gesunkenen Preise für Heizöl könnten die Abrechnungen für 2014 zu deutlichen Rückzahlungen bei den Heiz- und Warmwasserkosten führen. Beim Heizöl, das deutlich an Wert verlor, dürften die Rückzahlungen am höchsten ausfallen, meint der Deutsche Mieterbund. Für das neue Jahr sieht er eine ähnliche Entwicklung.

Heizungsrohre dämmen, sonst Bußgeld

Heizungsrohre und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.

Heizungsrohre dämmen, sonst Bußgeld

(09. Januar 2015) Heizungsrohre und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein. Hauseigentümer müssen dafür bereits seit 2007 sorgen. Wer dieser Pflicht bisher nicht nachgekommen ist, muss jetzt mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, denn Verstöße gelten nun als Ordnungswidrigkeit. Das schreibt  Energieeinsparverordnung in §10 vor.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1.2.2002 selbst bewohnt hat. Im genannten Fall gilt die Verpflichtung erst nach einem Eigentümerwechsel. Die Verpflichtung gilt, wenn die dafür erforderlichen Aufwendungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Unabhängig von der Schwammigkeit dieser Vorschrift liegt die Dämmung im Interesse des Hausbesitzers, kommentiert der Bund der Energieverbraucher.

Ob die Vorschrift eingehalten wird, überprüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau. Die Stärke der Dämmung hängt vom Innendurchmesser der Rohre ab. Je größer der Durchmesser, desto dicker muss die Dämmung sein. Die genauen Vorgaben finden sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) Anlage 5.

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letzte Änderung: 08.07.2026