125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft

Fördermittelrechner für Wärmepumpen

Gültig ab 21. Juli 2026

Was bringt die neue Wärmepumpen-Förderung wirklich?

Geben Sie Ihre Eckdaten ein und sehen Sie sofort, wie sich Ihr möglicher Zuschuss nach der alten Pauschalregelung (bis 20.07.2026) von den neuen, gestaffelten BEG-Regeln (ab 21.07.2026) unterscheidet — inklusive Degression des Klimageschwindigkeitsbonus.

Für wen gilt dieser Rechner? Für selbstnutzende Eigentümer:innen, die eine Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus bzw. für die erste Wohneinheit einbauen (Standardfall der Einzelmaßnahme Heizungstausch). Für Mehrfamilienhäuser, weitere Wohneinheiten oder Vermieter gelten abweichende Sätze und Obergrenzen, die dieser Rechner nicht abbildet.

Ihre Angaben

Alle Werte werden sofort neu berechnet — kein Absenden nötig.

Alte Regelung: Einkommensbonus (30 %) bis 40.000 €, darüber kein Bonus. Neue Regelung: gestaffelt — bis 30.000 € (40 %), bis 40.000 € (30 %), bis 50.000 € (10 %), darüber 0 %.
Voraussichtliche Investitionssumme für Wärmepumpe inkl. Einbau, vor Förderung.
Ohne Kind: kein Familienzuschlag. Mit mindestens einem Kind: einmaliger Abzug von 10.000 € — unabhängig davon, ob es 1, 2 oder mehr Kinder sind.
Bestimmt Klimageschwindigkeitsbonus und Kostenobergrenze der neuen Regelung zum Datum Ihrer geplanten Antragstellung — nicht zum Baubeginn oder zur Fertigstellung.
Wertschöpfungsbonus noch nicht endgültig. Laut Bundeswirtschaftsministerium ist die Höhe von 15 % bislang nur ein Beispielwert, keine feste Zahl. Details sollen erst im 2. Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Dieser Rechner bildet den aktuell diskutierten Stand ab und setzt ihn ab Stichtag 01.02.2027 an.

Gegenüberstellung: Alt vs. Neu

Maximal möglicher Zuschuss nach den beiden Regelwerken, basierend auf Ihren Angaben.

Alte Regelung
Gültig bis 20.07.2026 · bis zu 21.000 €
0 €
0 % Fördersatz
Grundförderung ?Basisförderung für den Heizungstausch, die grundsätzlich jedem Antragsteller zusteht. 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus 20 %
Einkommensbonus ?Zusätzlicher Bonus für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 40.000 € (alte Regelung: einstufig, ohne Kinderregelung). 0 %
Effizienzbonus 0 %
Fördersatz (gedeckelt) 0 %
Berücksichtigte förderfähige Kosten: 0 € ?Nur bis zu 30.000 € der Gesamtkosten werden bei der alten Regelung als förderfähig anerkannt (1. Wohneinheit).
Neue Regelung
Gültig ab 21.07.2026 · Stichtag: 21.07.2026
0 €
0 % Fördersatz
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus ?Bonus für den zügigen Austausch fossiler Heizungen. Startet am 21.07.2026 bei 16 % und sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte bis 0 % (ab 01.08.2028). 16 %
Einkommensbonus ?Gestaffelt nach bereinigtem Haushaltseinkommen: ≤30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %, darüber 0 %. 0 %
Fördersatz (gedeckelt) 0 %
Berücksichtigte förderfähige Kosten: 0 € ?Nur bis zur jeweils gültigen Kostenobergrenze der 1. Wohneinheit werden die Gesamtkosten als förderfähig anerkannt.
Differenz neu − alt
+0 €
+0 Prozentpunkte Fördersatz
Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft schrittweise aus
Klimabonus in € (alte Regelung, 20 %)
0 €
Klimabonus in € (gewählter Stichtag)
0 €
Veränderung
0 €

Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von pauschal 20 % (alte Regelung) auf 16 % zum Start der neuen Regelung am 21.07.2026 und sinkt danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte, bis er ab dem 01.08.2028 bei 0 % ankommt. Wer den Heizungstausch früh umsetzt, sichert sich den höheren Bonus.

Degressionsverlauf der neuen Regelung

Klimageschwindigkeitsbonus und Kostenobergrenze (1. Wohneinheit) über die fünf Stichtage.

Stichtag Klimabonus Verlauf Kostenobergrenze

Nach dem 01.08.2028 bleibt der Klimageschwindigkeitsbonus bei 0 %; die Kostenobergrenze sinkt laut Quelle weiter alle sechs Monate um 750 € (bis ca. 22.000 € Ende 2030).

Neue BzA-/TPB-IDs für die Antragstellung nötig. Für den Wärmepumpen-Tausch über die KfW (Programm 458) braucht es eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit BzA-ID von Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten; für begleitende BAFA-Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung) die technische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-ID. Wegen der Systemumstellung konnten vom 09. bis 20.07.2026 keine neuen BzA/TPB erstellt werden. Bis zum 08.07.2026 generierte IDs galten übergangsweise noch bis 20.07.2026 für die alte Regelung. Seit dem 21.07.2026 müssen für einen Antrag nach den neuen Förderkonditionen frische BzA-/TPB-IDs erzeugt werden — alte, ungenutzte IDs sind danach verfallen.
Ohne Gewähr. Diese Berechnung basiert auf den am 08.07.2026 von der Bundesregierung veröffentlichten Eckpunkten zur BEG-Neufassung und der KfW-Umsetzung ab 21.07.2026. Details können sich noch ändern; eine verbindliche Auskunft geben ausschließlich KfW und BAFA. Zusätzlich gilt: Ab einem Haushalts-Jahreseinkommen von 90.000 € ist grundsätzlich kein Einkommensbonus mehr möglich (in diesem Rechner bereits über die 0 %-Stufe oberhalb von 50.000 € abgebildet).

letzte Änderung: 15.07.2026