125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft

Förderrechner Wärmepumpe

Wie viel Zuschuss bekommen Sie für den Einbau einer Wärmepumpe? Geben Sie Ihre Eckdaten ein, und Sie sehen sofort Ihren möglichen Zuschuss nach den Regeln, die seit dem 21. Juli 2026 gelten.

Für wen gilt dieser Rechner? Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines bestehenden Einfamilienhauses mit nur einer Wohneinheit, die eine Wärmepumpe einbauen lassen (Heizungstausch, KfW-Zuschuss 458). Die Boni gibt es nur bei Selbstnutzung, Vermietende erhalten die Grundförderung bei denselben Höchstkosten. Neubauten fördert das Programm 458 nicht: Der Bauantrag muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Nicht geeignet für Häuser mit mehreren Wohnungen — auch nicht für ein Haus mit Einliegerwohnung, denn das gilt förderrechtlich schon als Mehrfamilienhaus. Dort werden Höchstkosten und Boni anders verteilt: Die Boni gibt es nur auf den Kostenanteil der selbst bewohnten Wohnung. Für solche Fälle hilft die Beispielrechnung der KfW oder eine Energieberatung. Maßgeblich ist immer der Tag der Antragstellung — nicht Baubeginn oder Fertigstellung.

Ihre Angaben

Alles rechnet sofort — kein Absenden nötig.

 
Bleibt die alte Heizung in Betrieb (Hybrid)? ?Läuft die alte Gas- oder Ölheizung als Spitzenlast weiter, entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus: Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Ausnahmen gelten nur für Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen.
 
Wo wurde die Wärmepumpe hergestellt? ?Ab 2027 (voraussichtlich 1. Quartal) soll die Grundförderung für Wärmepumpen sinken und ein Wertschöpfungsbonus für Geräte aus der EU (plus assoziierte Märkte) hinzukommen. Nur mit EU-Gerät bleibt es in Summe bei 30 %. Die 15 % sind laut Ministerium ein Beispielwert, die Details werden im zweiten Halbjahr 2026 bekannt gegeben. Welche Länder als „assoziierte Märkte“ zählen, ist noch nicht festgelegt. Den Herkunftsnachweis erbringt voraussichtlich Ihr Fachbetrieb.
 
Wärmepumpe inklusive Einbau, Umfeldmaßnahmen und Demontage der alten Heizung — vor Förderung.
Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen ?Es zählt nur die Stufe, keine genaue Eurosumme. Maßgeblich ist das „zu versteuernde Einkommen“ aus dem Steuerbescheid, und zwar der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung — bei einem Antrag 2026 also der Durchschnitt von 2023 und 2024.
Wessen Einkommen? Nur das der im Haus gemeldeten Eigentümer und ihrer Ehe- oder Lebenspartner — nicht das erwachsener Kinder oder anderer Mitbewohner.  
Minderjähriges Kind im Haushalt? ?Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, für das Kindergeldberechtigung besteht, erhöht sich die Bemessungsgrenze des Einkommens einmalig und pauschal um 10.000 €. Auch bei mehreren Kindern nur einmal.
 
 

Ihr möglicher Zuschuss

Zuschuss der KfW (Programm 458)
0 €
Fördersatz wird berechnet …
Grundförderung ?Basisförderung für den Heizungstausch. Sie steht allen Antragsberechtigten zu, unabhängig vom Einkommen, auch Vermietenden. Ab 2027 soll sie für Wärmepumpen sinken, voraussichtlich auf 15 %. 30 %
Wertschöpfungsbonus (EU-Gerät o. ä.) ?Geplant ab 2027 für Wärmepumpen aus der EU. Der Rechner setzt den Beispielwert des Ministeriums von 15 % an. Höhe, Starttag und Nachweis sind noch nicht endgültig festgelegt. 0 %
Klimageschwindigkeitsbonus ?Für den Austausch ineffizienter fossiler Heizungen und alter Biomasseheizungen. 16 % bei Antrag bis 31.01.2027, danach halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger. Ab 01.08.2028 entfällt er. 0 %
Einkommensbonus ?40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Mit minderjährigem Kind verschieben sich die Grenzen um 10.000 € nach oben. 0 %
Fördersatz ?Die Summe aus Grundförderung und Boni ist gedeckelt: höchstens 80 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit minderjährigem Kind bis 40.000 €), sonst höchstens 70 %. Beispiel: 30 + 16 + 30 = 76 %, ausgezahlt werden 70 %. 0 %
Berücksichtigte förderfähige Kosten: 0 € ? 
 

Warum sich Eile lohnt

Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten für ein Einfamilienhaus sinken halbjährlich. Ihr gewählter Zeitraum ist hervorgehoben.

Antrag im Zeitraum Klimabonus Verlauf Höchstkosten

Noch offen: Wertschöpfungsbonus ab 2027. Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen sinken, zum Beispiel von 30 auf 15 %. Wer eine Wärmepumpe aus EU-Produktion einbaut, bekommt den Unterschied als „Wertschöpfungsbonus“ zurück und liegt weiter bei 30 %. Das gilt voraussichtlich auch für Geräte aus „assoziierten Märkten“, welche Länder dazugehören, steht noch nicht fest. Wer ein Gerät von anderswo wählt, bekommt entsprechend weniger. Die 15 % sind nach Angabe des Bundeswirtschaftsministeriums nur ein Beispielwert, die Details sollen im zweiten Halbjahr 2026 bekannt gegeben werden. Für Anträge ab 2027 rechnet der Rechner mit diesem Beispielwert und fragt deshalb nach der Herkunft des Geräts. Solange Sie sie nicht kennen, zeigt er vorsichtshalber den niedrigeren Betrag. Sobald die Details feststehen, wird der Rechner angepasst.

Die häufigste Förderfalle: der Handwerkervertrag. Vor dem Antrag müssen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Er muss zwei Dinge enthalten:

  • eine aufschiebende oder auflösende Bedingung: Der Vertrag gilt nur, wenn die KfW die Förderung zusagt,
  • das voraussichtliche Datum der Umsetzung.

Diese Bedingung lässt sich nicht nachträglich in den Vertrag aufnehmen. Fehlt sie, ist die Förderung verloren. Die richtige Reihenfolge ist also: Angebot einholen, Vertrag mit Förderbedingung unterschreiben, „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Fachbetrieb holen, Antrag bei der KfW stellen, erst dann mit dem Einbau beginnen.

Ohne Gewähr. Der Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Energieberatung. Verbindlich sind allein die Förderrichtlinie BEG EM und die Angaben von KfW und BAFA zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Für den Antrag brauchen Sie vorab eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit BzA-ID von Ihrem Fachbetrieb oder einer Energieeffizienz-Expertin. Das Ergebnis ist eine Obergrenze, keine Zusage. Stand der Regeln in diesem Rechner: 26. September 2026.

letzte Änderung: 26.09.2026