Förderrechner Wärmepumpe
Wie viel Zuschuss bekommen Sie für den Einbau einer Wärmepumpe? Geben Sie Ihre Eckdaten ein, und Sie sehen sofort Ihren möglichen Zuschuss nach den Regeln, die seit dem 21. Juli 2026 gelten.
Für wen gilt dieser Rechner? Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines bestehenden Einfamilienhauses mit nur einer Wohneinheit, die eine Wärmepumpe einbauen lassen (Heizungstausch, KfW-Zuschuss 458). Die Boni gibt es nur bei Selbstnutzung, Vermietende erhalten die Grundförderung bei denselben Höchstkosten. Neubauten fördert das Programm 458 nicht: Der Bauantrag muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen. Nicht geeignet für Häuser mit mehreren Wohnungen — auch nicht für ein Haus mit Einliegerwohnung, denn das gilt förderrechtlich schon als Mehrfamilienhaus. Dort werden Höchstkosten und Boni anders verteilt: Die Boni gibt es nur auf den Kostenanteil der selbst bewohnten Wohnung. Für solche Fälle hilft die Beispielrechnung der KfW oder eine Energieberatung. Maßgeblich ist immer der Tag der Antragstellung — nicht Baubeginn oder Fertigstellung.
Ihre Angaben
Alles rechnet sofort — kein Absenden nötig.
Ihr möglicher Zuschuss
Warum sich Eile lohnt
Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Höchstkosten für ein Einfamilienhaus sinken halbjährlich. Ihr gewählter Zeitraum ist hervorgehoben.
| Antrag im Zeitraum | Klimabonus | Verlauf | Höchstkosten |
|---|
Noch offen: Wertschöpfungsbonus ab 2027. Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung für Wärmepumpen sinken, zum Beispiel von 30 auf 15 %. Wer eine Wärmepumpe aus EU-Produktion einbaut, bekommt den Unterschied als „Wertschöpfungsbonus“ zurück und liegt weiter bei 30 %. Das gilt voraussichtlich auch für Geräte aus „assoziierten Märkten“, welche Länder dazugehören, steht noch nicht fest. Wer ein Gerät von anderswo wählt, bekommt entsprechend weniger. Die 15 % sind nach Angabe des Bundeswirtschaftsministeriums nur ein Beispielwert, die Details sollen im zweiten Halbjahr 2026 bekannt gegeben werden. Für Anträge ab 2027 rechnet der Rechner mit diesem Beispielwert und fragt deshalb nach der Herkunft des Geräts. Solange Sie sie nicht kennen, zeigt er vorsichtshalber den niedrigeren Betrag. Sobald die Details feststehen, wird der Rechner angepasst.
Die häufigste Förderfalle: der Handwerkervertrag. Vor dem Antrag müssen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Er muss zwei Dinge enthalten:
- eine aufschiebende oder auflösende Bedingung: Der Vertrag gilt nur, wenn die KfW die Förderung zusagt,
- das voraussichtliche Datum der Umsetzung.
Diese Bedingung lässt sich nicht nachträglich in den Vertrag aufnehmen. Fehlt sie, ist die Förderung verloren. Die richtige Reihenfolge ist also: Angebot einholen, Vertrag mit Förderbedingung unterschreiben, „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Fachbetrieb holen, Antrag bei der KfW stellen, erst dann mit dem Einbau beginnen.
Ohne Gewähr. Der Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Energieberatung. Verbindlich sind allein die Förderrichtlinie BEG EM und die Angaben von KfW und BAFA zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Für den Antrag brauchen Sie vorab eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) mit BzA-ID von Ihrem Fachbetrieb oder einer Energieeffizienz-Expertin. Das Ergebnis ist eine Obergrenze, keine Zusage. Stand der Regeln in diesem Rechner: 26. September 2026.
Quellen
- KfW — Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458): Fördersätze, Boni, Voraussetzungen, Degression
- BMWE — FAQ zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Stand 21.08.2026: Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus, Familienzuschlag, Wegfall des Effizienz-Bonus, Wertschöpfungs-Bonus
- ADAC — Wärmepumpe-Förderung 2026: Übersicht der Höchstkosten bis 2030
- BAFA — Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026