BGH: PV darf selber messen
(4. April 2013) Betreiber von EEG-Anlagen müssen Messungen ihrer Stromeinspeisungen nicht gegen Entgelt vom Netzbetreiber vornehmen lassen, sondern können selbst messen, so der BGH (Az: EnVR 10/12). Die Entscheidung betrifft Messungen von reinen Einspeisevorgängen aus EEG-Anlagen, die bis Ende 2011 in Betrieb genommen wurden. Nicht betroffen sind Messstellen, mit denen neben der Einspeisung auch Stromentnahmen aus dem Netz gemessen werden.
Ein Entgelt fürs Ablesen der Messwerte und deren Übermittlung kann der Netzbetreiber nur verlangen, wenn der Einspeiser die Messung nicht selbst oder durch einen fachkundigen Dritten vornehmen lassen will und er über diese Möglichkeiten zuvor informiert wurde. Liest der Einspeiser die Messwerte selbst ab, darf der Netzbetreiber für die Übermittlung der Messwerte keine besonderen Formvorgaben stellen.
Die BGH-Entscheidung hat Auswirkung auf alle Netzbetreiber. Im konkreten Fall ging es um eine Missbrauchsverfügung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gegen die Stadtwerke Gaggenau vom Dezember 2011. Die Stadtwerke verlangten von Betreibern von PV-Anlagen für die Messung der Einspeisungen zusätzlich ein monatliches Entgelt von rund 3 Euro. Alternativ knüpften sie die eigenständige Übermittlung der Messdaten an formale Vorgaben, die viele Anlagenbetreiber dazu brachten, die Messung doch an die Stadtwerke zu übertragen. Die Behörde hatte das als missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gewertet und per Verfügung untersagt.
