PV-Anlage verkaufen oder vererben?
(23. März 2012) Da sich der Vergütungsanspruch nach EEG auf die Anlage bezieht und nicht auf den Betreiber, gilt für die jeweilige Anlage (laut EEG das Modul) die Vergütung auch weiter, wenn sich der Eigentümer ändert oder der Standort gewechselt wird.
Montiert man also Module ab und installiert sie an anderer Stelle, läuft die Vergütung ebenfalls weiter – es kommt nicht zu einer neuen Anlageninstallation und somit auch nicht zu Veränderungen bei der Vergütung.