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Photovoltaik-Pflicht für neue Häuser

Photovoltaik-Pflicht für neue Häuser

Von Louis-F. Stahl

(1. Februar 2019) Wer ein Gebäude bauen will, das Strom verbraucht, der muss in Tübingen künftig auf dem Dach eine Photovoltaikanlage errichten. So hat es der Tübinger Gemeinderat beschlossen. Mit einem ähnlichen Vorstoß war die Stadt Marburg vor gut zehn Jahren gescheitert. Damals kassierte zunächst das Regierungspräsidium, dann das Verwaltungsgericht Gießen die Marburger „Solarsatzung“ wegen formaler Fehler.

In Tübingen hat man aus dem Scheitern der Marburger Pioniere Lehren gezogen. Statt mittels einer Satzung die Bürger zu verpflichten, hat die Stadt Tübingen ihre eigene Verwaltung in die Pflicht genommen: Bei allen Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Verträgen muss die Verwaltung die PV-Pflicht als Klausel einbinden. Zusätzlich wird die Pflicht in neue Bebauungspläne aufgenommen.

Auch die Stadtwerke sind mit eingebunden: Können sich Bauherren keine PV-Anlage leisten, pachten die Stadtwerke die Dachfläche und errichten eine Solarstromanlage.

letzte Änderung: 13.02.2024