311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.

Höhere Erdgaspreise der Gifhorn LandE GmbH nicht zahlen!

(6. Oktober 2004) - Der Bund der Energieverbraucher hält die dreizehnprozentige Gaspreiserhöhung der Gifhorn LandE GmbH für überzogen und unbegründet. Die Preiserhöhung seien nicht zu rechtfertigen.

Der Verbraucherverband stützt seine Kritik auf die Preisentwicklung der vergangenen 13 Jahre. In dieser Periode seien im Bundesschnitt die Importpreise für Erdgas um 0,02 Cent gestiegen, die Preise für Haushaltskunden dagegen um 1,5 Cent je Kilowattstunde. Selbst nach Abzug der Steuererhöhung haben die Gasversorger die Preise um das Fünffache der gestiegenen Kosten erhöht. Dadurch seien heute die Erdgaspreise viel zu hoch

"Hier sind Preissenkungen von zehn bis zwanzig Prozent angesagt. Die Preise nun nochmals zu erhöhen, ist der Gipfel an Unverfrorenheit", so der Vereinsvorsitzende Aribert Peters. Man wisse, dass Gasimporteure wie z.B. Ruhrgas ihre Abgabepreise derzeit um vier Prozent erhöhen würden. Da aber die Bezugskosten nur ein Drittel der Gesamtkosten ausmachten, dürften die Stadtwerke nur um 1,2 Prozent erhöhen. Alles andere sei reine Gewinnsucht und nicht durch Kostensteigerungen begründbar. "Während Wirtschaft und Verbraucher die schlechteste Zeit seit Jahren durchleben, greifen äußerst gutverdienende Monopolfirmen den Kunden, die sich nicht wehren können, nochmals kräftig in die Tasche. Diese Kaufkraft geht den Verbrauchern und der Wirtschaft verloren, monatlich bundesweit etwa eine Milliarde Euro". Selbst die Bundesregierung und das Bundeskartellamt haben die Preiserhöhungen sehr deutlich kritisiert.

Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt deshalb den Verbrauchern, die Gasrechnung zu bezahlen, den missbräuchlich überhöhten Anteil jedoch abzuziehen und dies dem Versorger schriftlich mitzuteilen. Denn die Gasversorger brächen durch die Preiserhöhung ihre vertragliche Verpflichtung zur Preisbildung nach billigem Ermessen, teilt der Bund der Energieverbraucher mit. Ein Formbrief und weitere Informationen finden sich im Internet unter gaspreise-runter.de.

Die Versorger drohen mit Konsequenzen und kostenpflichtiger Sperrung des Gasanschlusses. Einfach das Gas abstellen, das geht gar nicht, meint dagegen der Bund der Energieverbraucher. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Androhung einer Liefersperre gegen Verbraucher, die sich so gegen überhöhte Preise wehren, unzulässig. Denn es sei nur der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig, den ein Gericht festsetze, wenn der Verbraucher die Billigkeit seiner Rechnung anzweifele.

Weitere Informationen zum Thema überhöhte Gaspreise und was Sie tun können, um sich gegen zu hohe Preise zu schützen, finden Sie auf der Seite gaspreise-runter.de.

letzte Änderung: 16.07.2012