enercity - Stadtwerke Hannover
Bereich der Stadtwerke Hannover AG / enercity im Forum
Weitere Informationen zu Stadtwerke Hannover AG und Vertriebsnamen enercity
Härtefonds gegründet
(15. April 2011) Die Marke enercity der Stadtwerke Hannover AG gründete mit Unterstützung der Landeshauptstadt einen Härtefonds für Energiekostenschuldner. Der dazu gegründete enercity Härtefonds e. V. will für sozial Benachteiligte Härten bei Strom-, Gas- und Wassersperrungen von Privathaushalten vermeiden.
Unterstützt werden enercity-Kunden mit geringem verfügbaren Einkommen, die keine Leistungen vom JobCenter oder Fachbereich Soziales der Stadt dafür erhalten.
Beide Behörden wenden sich nach Abstimmung mit dem Kunden und dessen Zustimmung an den Verein, der per Kriterienkatalog entscheidet, ob ein sozialer Härtefall vorliegt.
Als solcher gelten Kunden, die aufgrund hohen Alters und/oder gesundheitlicher Einschränkungen bzw. als Familien oder Alleinerziehende mit kleinen Kindern besonders von den Auswirkungen einer Sperrung betroffen sind.
Bei Bewilligung überweist der Verein die finanzielle Unterstützung direkt an die Stadtwerke. Das Fondsvolumen wird voll von den Stadtwerken getragen, beträgt 2011 bis zu 150.000 Euro und deckt rund 300 durchschnittliche private Sperrfälle ab.
Die Gründung des Härtefonds-Vereins ist Ergebnis eines seit Winter 2008 andauernden Konsultationsprozesses mit gesellschaftlichen und behördlichen Akteuren aus dem Sozialsektor. Ein Runder Tisch wurde von enercity in Folge öffentlich kontrovers diskutierter Sperrfälle ins Leben gerufen. Der nun gegründete Verein ist ein zusätzlicher sozialer Beitrag, der für Kunden im Versorgungsbereich der Stadtwerke Hannover AG geleistet wird.
Betroffene Kunden können sich nicht direkt an den Verein wenden. Sie müssen einen Antrag auf Übernahme der Zahlungsrückstände beim JobCenter bzw. Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover stellen. Ihre Bedürftigkeit ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Höhere Erdgaspreise in Hannover nicht zahlen!
(1. Oktober 2004) - Der Bund der Energieverbraucher hält die derzeitige Gaspreiserhöhung der Stadtwerke Hannover für überzogen und unbegründet. Bereits vor der Erhöhung lagen die Gaspreise in Hannover zwei Prozent über den Bundesdurchschnitt. Eine weitere Preiserhöhung ist nicht zu rechtfertigen.
Der Verbraucherverband stützt seine Kritik auf die Preisentwicklung der vergangenen 13 Jahre. In dieser Periode seien im Bundesschnitt die Importpreise für Erdgas um 0,02 Cent gestiegen, die Preise für Haushaltskunden dagegen um 1,5 Cent je Kilowattstunde. Selbst nach Abzug der Steuererhöhung haben die Gasversorger die Preise um das Fünffache der gestiegenen Kosten erhöht. Dadurch seien heute die Erdgaspreise viel zu hoch
"Hier sind Preissenkungen von zehn bis zwanzig Prozent angesagt. Die Preise nun nochmals zu erhöhen, ist der Gipfel an Unverfrorenheit", so der Vereinsvorsitzende Aribert Peters. Man wisse, dass Gasimporteure wie z.B. Ruhrgas ihre Abgabepreise derzeit um vier Prozent erhöhen würden. Da aber die Bezugskosten nur ein Drittel der Gesamtkosten ausmachten, dürften die Stadtwerke nur um 1,2 Prozent erhöhen. Alles andere sei reine Gewinnsucht und nicht durch Kostensteigerungen begründbar. "Während Wirtschaft und Verbraucher die schlechteste Zeit seit Jahren durchleben, greifen äußerst gutverdienende Monopolfirmen den Kunden, die sich nicht wehren können, nochmals kräftig in die Tasche. Diese Kaufkraft geht den Verbrauchern und der Wirtschaft verloren, monatlich bundesweit etwa eine Milliarde Euro". Selbst die Bundesregierung und das Bundeskartellamt haben die Preiserhöhungen sehr deutlich kritisiert.
Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt deshalb den Verbrauchern, die Gasrechnung zu bezahlen, den missbräuchlich überhöhten Anteil jedoch abzuziehen und dies dem Versorger schriftlich mitzuteilen. Denn die Gasversorger brächen durch die Preiserhöhung ihre vertragliche Verpflichtung zur Preisbildung nach billigem Ermessen, teilt der Bund der Energieverbraucher mit. Ein Formbrief und weitere Informationen finden sich im Internet unter gaspreise-runter.de.
Die Versorger drohen mit Konsequenzen und kostenpflichtiger Sperrung des Gasanschlusses. Einfach das Gas abstellen, das geht gar nicht, meint dagegen der Bund der Energieverbraucher. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Androhung einer Liefersperre gegen Verbraucher, die sich so gegen überhöhte Preise wehren, unzulässig. Denn es sei nur der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig, den ein Gericht festsetze, wenn der Verbraucher die Billigkeit seiner Rechnung anzweifele.
Weitere Informationen zum Thema überhöhte Gaspreise und was Sie tun können, um sich gegen zu hohe Preise zu schützen, finden Sie auf der Seite gaspreise-runter.de.