311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.

"Einkaufspreissenkung nur an Grosskunden weitergegeben"

Früherer Vorstand der Bad Honnef AG kritisiert Abrechnungspraxis im Bonner Generalanzeiger am 8.10.2002

(10. Oktober 2002)

Von Victor Francke Bad Honnef.

Alles könnte viel einfacher und überschaubarer sein, wenn es um die Gaspreise der Bad Honnef AG geht, meint Erich-Dieter Walkenhorst. Der langjährige Vorstandsvorsitzende des stadteigenen Unternehmens hat sich nun aus dem Ruhestand gemeldet und mitgeteilt, dass die Abrechnungen nicht kundenfreundlich seien.

Der in Deutschland führende Erdgasimporteur, die Ruhrgas AG, pflegt seit mehr als zehn Jahren die Verkaufspreise an die Preise für leichtes Heizöl zu binden, erklärt Walkenhorst. Mit den Abnehmern seien Preisanpassungsklauseln vereinbart. "Diese bewirken, dass sich die Einkaufspreise für die Weiterverteiler jeweils zu Beginn eines Vierteljahres ändern", erläutert der frühere Technische Direktor der Bad Honnef AG. In Bad Honnef habe man diese vierteljährlichen Preisänderungen bisher nur an Großkunden automatisch weitergegeben. Walkenhorst: "In allen anderen Fällen hat sie jedoch auf die sofortige Abwälzung der vierteljährlichen Änderungen verzichtet. Und das seit Beginn der Erdgasversorgung im Jahre 1972."

Sehr überrascht ist Walkenhorst daher gewesen, als in den vergangenen Tagen die neuen Preise und Tarife der Bad Honnef AG veröffentlicht worden seien. "Der Kunde sah sich plötzlich mit zwei Tarifen konfrontiert, und zwar mit einem für das letzte Quartal dieses Jahres, und einem - quasi zur Einstimmung auf die nächste Preiserhöhung - für das erste Quartal des kommenden Jahres", sagt Walkenhorst, der daran erinnert, dass es zum 1. April dieses Jahres bereits schon einmal eine Gaspreisänderung gegeben hatte. Demnach ergaben sich für die Sommerzeit relativ geringe Preise, die sich jedoch wegen des geringeren Verbrauchs im Sommer kaum auf die Jahresrechnung auswirken werden.

Somit wurden dem Kunden der Bad Honnef AG in diesem Jahr drei verschiedene Preisregelungen zugemutet. Erich-Dieter Walkenhorst hierzu: "Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund, sich von der bisherigen kundenfreundlichen Preispolitik zu distanzieren. Dem Kunden nutzen im übrigen niedrige Gaspreise im Sommer gar nichts, da man ja keinen Vorrat anlegen kann." Im Durchschnitt entfielen 41 Prozent des Jahresverbrauchs auf das erste Quartal, 15 Prozent auf das zweite, zehn Prozent auf das dritte und 34 Prozent auf das vierte Quartal. Die Arbeitspreise betrugen 3,24 Cent pro Kilowattstunde in den ersten drei Monaten des Jahres, 3,05 Cent im Frühjahr und im Sommer sowie 2,9 Cent im vierten Quartal. Dies entspricht einem durchschnittlichen Arbeitspreis von 3,155 Cent pro Kilowattstunde.

Wenn dieser Preis Anfang des Jahres für alle bezogenen Gasmengen im gesamten Abrechnungsjahr festgelegt worden wäre, ergäbe sich für die Kunden die gleiche Belastung, ohne dass sie es ständig mit neuen Tarifen zu tun bekämen, die ihnen auf das Jahr gerechnet überhaupt keinen Vorteil brächten, meint Walkenhorst. Da die Einkaufspreisentwicklung wegen der Heizölpreisbindung rechtzeitig vorher bekannt sei, könne die BHAG die Gaspreise unter Berücksichtigung der Gewichtungstabellen und Preisfaktoren ohne Schwierigkeiten längerfristig festlegen. Walkenhorst: "Das erfordert allerdings ein bisschen mehr Einfühlungsvermögen in die Situation ihrer Erdgaskunden."

letzte Änderung: 27.03.2015