311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.

Steuer auf Erdgas

(22. Juli 2011) Auf Erdgas wird nach dem Energiesteuergesetz seit 2004 eine Steuer von 0,55 Ct/kWh Cent je Kilowattstunde erhoben.

Konzessionsabgabe

Die Gemeinden vergeben das Recht zur Nutzung öffentlicher Wege an Netzbetreiber. Der Netzbetreiber, der Vertragspartner der Gemeinde ist, kann deshalb die Wege nutzen, um Strom und Gas an Verbraucher und Unternehmen zu liefern. Für die Einräumung dieses Rechts verlangen die Gemeinden von dem Netzbetreiber ein Entgelt auf der Basis der Konzessionsabgabenverordnung.

Die Netzbetreiber schlagen dieses Entgelt auf den Strom- und Gaspreis auf. Die Konzessionsabgabe hat folgende Höhe, Angabe in Cent je Kilowattstunde:

  • Schwachlaststrom: 0,61
  • Strom an Sondervertragskunden: 0,11
  • Strom in Grundversorgung: 1,32; 1,59; 1,99; 2,39 je nach Gemeindegröße (unter 25.000, unter 100.000, unter und über 500.000 Einwohner)
  • Gas an Sondervertragskunden: 0,03
  • Kochgas Grundversorgung: 0,51; 0,61; 0,77; 0,93 je nach Gemeindegröße (unter 25.000, unter 100.000, unter und über 500.000 Einwohner)
  • Heizgas Grundversorgung: 0,22; 0,27; 0,33; 0,40 je nach Gemeindegröße (unter 25.000, unter 100.000, unter und über 500.000 Einwohner)
Mehrwertsteuer

Zusätzlich zu allen bislang genannten Steuern kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Der gesetzliche Satz beträgt derzeit 19 Prozent. Es ist verwunderlich, jedoch gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mehrwertsteuer auch auf die Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Gassteuer usw. erhoben wird.

Unternehmer können die Mehrwertsteuer als Vorsteuer steuermindernd ansetzen. Privatverbraucher haben diese Möglichkeit nicht.

letzte Änderung: 22.07.2011