Neue Länder grundlos benachteiligt
(14. Januar 2007) - Der niedrigste durchschnittliche Gaspreis in Sachsen lag im März 2006 über dem höchsten durchschnittlichen Gaspreis in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Ein Gutachten der BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH hat die Preisunterschiede zwischen West und Ost, die in der bundesweiten kartellrechtlichen Prüfung zum Stichtag 1. November 2005 deutlich wurden, bestätigt. Ein Vergleich der Gaspreise in Ost und West für Gasversorger, die ausschließlich Endverbraucher beliefern, zeigte sogar Unterschiede im durchschnittlichen Gaspreis der alten Bundesländer zu Sachsen bis zu rund 14 Prozent.
Die Landeskartellbehörden Sachsen und Brandenburg haben deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den im Osten deutlich höheren Preisen nachzugehen.
"Weder bei den Netzkosten, den Gasbezugspreisen, noch bei der Anzahl der Mitarbeiter und auch nicht bei den Investitionen konnten die Gutachter in den vergangenen 15 Jahren wesentliche Unterschiede zwischen Ost und West erkennen", so Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD). "Diese von den Unternehmen immer wieder angeführten Gründe sind also widerlegt und ich möchte sie damit auch nicht wieder hören."
Die Preisbenachteiligung der neuen Länder ist auch gesetzlich festgeschrieben. § 24 StromNEV und § 23 GasNEV legen die Vergleichsklassen für die Entgelte fest. Für alte und neue Länder sind getrennte Gruppen vorgeschrieben. Damit werden die in den neuen Ländern höheren Netzentgelte legitimiert. Der Bund der Energieverbraucher fordert eine Änderung dieser Regelung.