Schweiz
Die Revision betrifft insbesondere die Kosten für die Reserveenergie und die Netznutzung und reduziert die Gewinne, die durch die Aufwertung der Netze erzielt wurden
Schweizer Bundesrat kürzt Netzentgelte per Verordnung um halben Cent
(8. Dezember 2008) Der schweizerische Bundesrat hat am 5.12.2008 eine Revision der Stromversorgungsverordnung verabschiedet, mit der die angekündigten Strompreiserhöhungen per 1. Januar 2009 gedämpft werden sollen. Die Revision betrifft insbesondere die Kosten für die Reserveenergie und die Netznutzung und reduziert die Gewinne, die durch die Aufwertung der Netze erzielt wurden. Die neuen Bestimmungen bewirken Einsparungen von rund einer halben Milliarde Franken oder rund 0,9 Rappen pro Kilowattstunde. Dies entspricht einer Reduktion der durchschnittlichen Strompreiserhöhungen um 40 Prozent wie es Bundesrat Moritz Leuenberger am 24. Oktober 2008 angekündigt hatte. Allfällige weitergehende Anpassungen der rechtlichen Grundlagen will der Bundesrat nach Vorliegen der ersten Entscheide der Elektrizitätskommission und einer Auswertung der praktischen Erfahrungen mit der Strommarktöffnung in Angriff nehmen.
Die in den letzten Monaten angekündigten Strompreiserhöhungen haben in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zu teils heftigen Reaktionen geführt. In der Folge wurde von parlamentarischen Kommissionen und der Wirtschaft eine Reihe von Vorschlägen zur Dämpfung der Strompreiserhöhungen präsentiert. Parallel dazu wurde auch das zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) aktiv und diskutierte am 24. Oktober 2008 anlässlich einer Aussprache zwischen Bundesrat Moritz Leuenberger und Vertretern der Stromwirtschaft sowie der Kantone und Gemeinden mögliche Lösungen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Aussprache hat das Bundesamt für Energie einen Vorentwurf zur Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV) erarbeitet, der am 12. November 2008 den Kantonen und Gemeinden, den Parteien, der Wirtschaft sowie den Konsumentenverbänden und Regulatoren im Rahmen einer konferenziellen Anhörung vorgelegt wurde. Daraus wurden für die heute vom Bundesrat verabschiedete Revision der StromVV Massnahmen erarbeitet, die in der Praxis einfach zu vollziehen sind, eine flächendeckende Wirkung haben und zu einer kurzfristig wirksamen Strompreisreduktion führen.
Die Revision der StromVV beschränkt sich auf wenige Punkte, die vor allem die Netzkosten und die Kosten für die Systemdienstleistungen (Reserveenergie) betreffen. Weitergehende Anpassungen der Verordnung oder eine allfällige Revision des Stromversorgungsgesetzes will der Bundesrat erst in Angriff nehmen, wenn erste praktische Erfahrungen mit der neuen Marktordnung vorliegen und ausgewertet sind. Zudem sollen die laufenden Untersuchungen der Elektrizitätskommission (ElCom) nicht behindert werden, deren erste Entscheide Anfang 2009 erwartet werden.
Die nachfolgenden beschriebenen neuen Bestimmungen bewirken Einsparungen von rund einer halben Milliarde Franken (je rund 250 Millionen bei den Systemdienstleistungen und bei den Netzbewertungen) oder von rund 0,9 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), was einer Reduktion der durchschnittlichen Strompreiserhöhungen (2 Rp./kWh) von rund 40% entspricht.
1. Grossproduzenten sollen auch für Energiereserven bezahlen
Bei den Systemdienstleistungen handelt es sich vor allem um Energiereserven, die für Kraftwerksausfälle oder Konsumschwankungen bereitgehalten werden müssen. Sie sind für den stabilen Betrieb des Netzes unabdingbar. Die Bereithaltung solcher Energiereserven wird international gefordert und überwacht. Die Kosten für diese Systemdienstleistungen belaufen sich gemäss der nationalen Netzgesellschaft swissgrid auf 450 - 500 Millionen Franken oder 0.9 Rp./kWh.
Die revidierte StromVV schreibt vor, dass die Kosten für die Systemdienstleistungen nach dem Verursacherprinzip verteilt werden müssen. Diese Kosten werden einerseits von den Verbrauchern, andererseits aber auch von den Produzenten, insbesondere den Produzenten mit grossen Kraftwerkseinheiten verursacht. Für eine Übergangszeit von fünf Jahren (bis Ende 2013) dürfen die Endkonsumenten neu mit maximal 0,4 Rp./kWh belastet werden. Die restlichen Kosten müssen anteilsmässig von den Betreibern der grossen Kraftwerke mit einer Leistung von mehr als 50 Megawatt getragen werden.
Ab 2014 legt die ElCom jährlich den Höchstbetrag fest, der den Endkonsumenten belastet werden darf.
2. Reduktion der durch Netzaufwertung erzielten Gewinne
Viele Netzbetreiber haben ihr Netz in der Vergangenheit deutlich schneller abgeschrieben, als dies aus wirtschaftlicher Sicht nötig gewesen wäre. Durch die Aufwertung ihrer Netze auf den gesetzlich zulässigen Höchstwert (Anschaffungs- oder Herstellrestwert), konnten diese Betreiber zusätzliche Gewinne erzielen.
Um diese Zusatzgewinne auszugleichen, senkt die revidierte StromVV die Kapitalverzinsung für die betriebsnotwendigen Vermögenswerte (WACC - Weighted Average Cost of Capital) für eine Übergangszeit von fünf Jahren um 1 Prozent. Damit verringert sich auch der Gewinn der Netzbetreiber. Von der Bestimmung betroffen sind Netze, die vor dem 1. Januar 2004 in Betrieb genommen wurden. Neuinvestitionen ab dem 1. Januar 2009 sind nicht betroffen. Es gibt aber auch Netze, die nicht zu schnell, sondern linear über die von der Branche festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben wurden. Solche Anlagen konnten nicht aufgewertet und daher auch kein ,Aufwertungsgewinn" realisiert werden. Für diese Fälle kann die ElCom Ausnahmen von der neuen Bestimmung genehmigen.
3. Malus für synthetische Netzbewertung
In Ausnahmefällen - wenn die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten nicht mehr feststellbar sind - kann für die Bewertung der Netze auch eine so genannte synthetische Bewertungsmethode verwendet werden, die vom Wiederbeschaffungswert ausgeht. Problematisch dabei ist, dass die synthetische Bewertungsmethode für den Netzbetreiber oft attraktiver ist, da daraus meist höhere Kapitalkosten resultieren. Es besteht damit ein unerwünschter Anreiz, die synthetische Bewertungsmethode anzuwenden. Die revidierte StromVV beseitigt diesen Anreiz, indem für Netzbetreiber, die mit der synthetischen Bewertungsmethode rechnen, ein Malus von 20% auf dem Wiederbeschaffungswert eingeführt wird. Vom synthetisch berechneten Wert des Netzes werden also automatisch 20% abgezogen.
Für Betreiber, deren Tarife für 2009 durch diese Massnahmen unter das Niveau des Vorjahres fallen würden, kann die ElCom die Anwendung des Tarifs 2008 genehmigen. Es besteht somit eine Mindesttarifgarantie. 4. Anwendung der neuen Tarife, Veröffentlichung und Rückerstattung.
Die revidierte StromVV tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft. Die Netzbetreiber müssen die auf Basis der neuen Bestimmungen berechneten Tarife bis zum 1. April 2009 veröffentlichen. Bis Ende März 2009 dürfen die Betreiber den Endverbrauchern nur die für 2008 geltenden Tarife verrechnen. Die neuen Tarife gelten ab dem 1. April 2009.
In Deutschland hat man leider noch nie gehört, dass guteGeschäfte auch den Kunden zugute kommen.
Strompreise in Zürich sinken um 15%
(13. März 2008) Wegen des guten Geschäftsjahres 2007 sollen die Strompreise für die Kunden die ihren Strom beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) beziehen, um 15 Prozent sinken. Insgesamt bedeutet dies einen Preisnachlass von 50 Millionen Franken.
In Deutschland hat man leider noch nie gehört, dass gute Geschäfte auch den Kunden zugute kommen.
(7. Januar 2007) - Die Energieversorgung des im Kanton Bern gelegenen schweizer Örtchens Pieterlen kann die Strompreise senken.
Strom wird günstiger
(7. Januar 2007) - Die Energieversorgung des im Kanton Bern gelegenen schweizer Örtchens Pieterlen kann die Strompreise senken. Auch in Altstätten (Schweiz) sinkt der Strompreis, weil das Geschäftsjahr mit einem ausgezeichneten Ergebnis abgeschlossen hat. Dies wird an die Haushalte und die Gewerbekunden weitergegeben.
Der Bund der Energieverbraucher bedauert, dass nur in der Schweiz steigende Gewinne zur Strompreissenkung eingesetzt werden. Dies sollte eigentlich für ein dem Gemeinwohl verpflichtetes Monopolunternehmen selbstverständlich sein.
(12. Juni 2006) Der Kanton Genf lässt die Strompreise senken.Die Stromrechnungen dürften im nächsten Jahr um 7 bis 10Prozent sinken.
Schweizer Kanton Genf senkt die Strompreise um zehn Prozent
(12. Juni 2006) Der Kanton Genf lässt die Strompreise senken. Die Stromrechnungen dürften im nächsten Jahr um 7 bis 10 Prozent sinken. Die Lieferantin, die kantonseigene SIG, muss eine jährliche Umsatzeinbusse von 42 Mio. Fr. hinnehmen.
Mit der Ankündigung vom Montag setzt Genf Empfehlungen des Preisüberwachers um. Rudolf Strahm hatte die Preise im Kanton Genf als zu hoch kritisiert. Laut Regierungsrat Robert Cramer hatte Strahm aber offene Türen eingerannt. «Wir wussten schon im Jahr 2004, dass wir die Elektrizitätspreise senken müssen», sagte der Politiker der Grünen.
Am stärksten werden die kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) von den Preisnachlässen profitieren. Sie bezahlen künftig leicht weniger als die KMU in Zürich. Die privaten Haushalte bezahlen einen leicht höheren Preis als in der Limmatstadt.
Parallel zur neuen Preispolitik will die Genfer Regierung einen Energiespar-Fonds einführen. Er soll mit 21 Mio. Fr. dotiert werden. Ziel ist es, den Stromkonsum pro Einwohner im Jahr 2011 auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Speziell will die Regierung die KMU unterstützen, die zuwenig Mittel für Energiesparmassnahmen haben.
(15. Dezember 2005) Die Jahresstatistik der Elektra Lütisburg weist einen stabilen Stromverbrauch aus. Auf Oktober nächsten Jahres kündigt die Elektrizitätsversorgung eine spürbare Senkung der Strompreise an.
Strompreise werden 2006 gesenkt: In Lütisburg (Schweiz)
(15. Dezember 2005) Die Jahresstatistik der Elektra
Lütisburg weist einen stabilen Stromverbrauch aus. Auf Oktober
nächsten Jahres kündigt die Elektrizitätsversorgung
eine spürbare Senkung der Strompreise an.
Die Jahresstatistik der Elektra Lütisburg für die Zeit
vom 1. Oktober 2004 bis 30. September 2005 zeigt, dass der
Stromverbrauch stabil geblieben ist. Dies teilt die Elektra
Lütisburg in den Gemeindemitteilungen Lütisburgs mit. Es
wurden rund 8,03 Mio. Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht. Davon
werden 7,69 Mio. kWh von der «St.Gallisch-Appenzellischen
Kraftwerke AG» (SAK) geliefert und 0,34 Mio. kWh durch die
Genossenschaft Guggenloch. Leichte Zunahme bei Industrie
Bei den Haushaltkunden inklusive Kleingewerbe ist der Verbrauch um
0,68 Prozent auf 4,921 Mio. kWh gesunken. Bei den Gewerbekunden
wurde eine Steigerung um 1,32 Prozent auf 1,18 Mio. kWh
festgestellt. Eine leichte Zunahme um 2,69 Prozent konnte auch bei
den Industrieabonnenten verzeichnet werden. Bei den Grossabonnenten
hat der Verbrauch um 0,17 Prozent auf 1,066 kWh zugenommen.
Restliche Schulden getilgt
Die Einnahmen aus dem Stromverkauf betragen total rund 1,331 Mio.
Franken. Der Bruttogewinn beträgt rund 556 000 Franken. Damit
konnten die restlichen Schulden vollumfänglich getilgt werden
und die Elektra Lütisburg kommt damit erstmals seit 1978
wieder in die schwarzen Zahlen. Der Gemeinderat hat das gute
Ergebnis erfreut zur Kenntnis genommen. Auf den 1. Oktober 2006
können die Kunden der Elektra Lütisburg mit einer
weiteren spürbaren Senkung der Strompreise rechnen, heisst es
in den Gemeindemitteilungen.
(11. Dezember 2005) Die Elektra Ettenhausen weist eine gesunde Finanzlage auf und kann den Strompreis auf 13 Rappen pro Kilowattstunde senken.
Ettenhausen (Schweiz) senkt erneut den Strompreis
(11. Dezember 2005) Die Elektra Ettenhausen weist eine gesunde Finanzlage auf und kann den Strompreis auf 13 Rappen pro Kilowattstunde senken. Alle Vorstandsmitglieder werden wieder gewählt.
An der Generalversammlung der Elektra Ettenhausen am vergangenen Mittwoch nannte Kassier Hans Ulrich Zeller das Ergebnis der Jahresrechnung erfreulich. Aus dem Stromhandel resultierte ein Bruttoertrag von 166 000 Franken, der neben dem üblichen Aufwand Abschreibungen von 60000 und eine Rückstellung von 50 000 Franken für die Überbauung «Herrenwiese» erlaubte. Die Rechnung wurde diskussionslos und einstimmig genehmigt. Das Budget enthielt auch ein Betrag von 4000 Franken für die nächste Genossenschaftsreise, die auf Samstag, den 16. September 2006, festgelegt ist. Dölf Frei, Verantwortlicher für die technischen Installationen, stellte in seinem Überblick fest, dass die Genossenschaft über gute technische Einrichtungen verfüge, die im vergangenen Jahr zuverlässig funktioniert hätten. Die wichtigsten Projekte seien realisiert.
Eine kantonale Kontrolle im vergangenen Jahr habe bestätigt, dass die Anlagen der Elektra Ettenhausen in einwandfreiem Zustand sind. Im Jahre 2005 waren ordentliche Wahlen fällig. Da keine Rücktritte vorlagen, wurde der ganze Vorstand zusammen mit den Revisoren mit Applaus wieder gewählt. Die Elektra Ettenhausen senkte vor einem Jahr den Strompreis für das Winterhalbjahr um 2 Rappen. Zu diesem Thema gab Präsident Bruno Schmid bekannt, dass auch kleinere Institutionen von den günstigeren Einkaufsbedingungen profitieren können. Deshalb mache der Vorstand im Hinblick auf den erfreulichen Stand der Jahresrechnung den Vorschlag, den Strompreis erneut um einen Rappen zu senken. Damit würde für das ganze Jahr ein Einheitspreis von 13 Rappen je Kilowattsunde entstehen. Erwartungsgemäss stimmte die Versammlung einstimmig zu.
(21. Oktober 2004) - In der Schweiz nahm der Verbrauch fossiler Energieträger von 1990 bis 2003 um 6% zu.
Schweiz verfehlt Umweltziel
(21. Oktober 2004) - In der Schweiz nahm der Verbrauch fossiler Energieträger von 1990 bis 2003 um 6% zu. Der CO2-Ausstoß sei 2003 mit 41,1 Mio. t aber genau so hoch gewesen wie 1990, so das Bundesamt für Umwelt. Grund: Es wurde weniger Erdöl und mehr CO2-ärmeres Erdgas verwendet, außerdem klammert die Statistik die Verbrauchszunahme und die CO2-Emissionen des internationalen Luftverkehrs aus.
Ohne die Sparmaßnahmen des Umweltprogramms EnergieSchweiz hätte der Verbrauch fossiler Energieträger und der CO2-Ausstoß um bis zu 7% stärker zugenommen, so das Amt. EnergieSchweiz habe den Verbrauchszuwachs zwar gebremst, aber das Ziel, den fossilen Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß bis 2010 gegenüber 1990 um 10% zu vermindern, bisher klar verfehlt.
(10. August 2004) - Die Stadt Kreuzlingen hat dem Antrag der Technischen Betriebe zugestimmt, die Strompreise zu senken.
In Kreuzlingen wird der Strom billiger
(10. August 2004) - Die Stadt Kreuzlingen hat dem Antrag der Technischen Betriebe zugestimmt, die Strompreise zu senken. Bereits seit 1997 senkt die schweizerische Stadt ihre Stromtarife kontinuierlich. Begründet wurde die neuerliche Preissenkung mit der Liberalisierung auf dem europäischen Strommarkt.
Angesichts der dadurch entstandenen komplexen Situation hätten die Technischen Betriebe Kreuzlingen (TBK) den Auftrag, "marktgerecht zu handeln, was wiederum heißt, den Strom in der richtigen Menge am richtigen Ort und zum richtigen Preis bereit zu halten", erklärte der für die Technischen Betriebe zuständige Stadtrat Gerhart Lehmann.
Die neuste Stromtarifanpassung nach unten erklärt TBK-Direktor Dieter Reichelt damit, dass die Marktlieferanten EKT und Axpo ihre Strompreise gesenkt hätten und dass Kreuzlingen diese Reduktionen übernehmen kann, weil die örtliche Stromversorgung technisch auf sehr hohem Niveau stehe.
(19. Juli 2004) - Die Schweiz will ihren Strommarkt öffnen. Nach dem Nein des Volkes zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) im Herbst 2002 nimmt der Bundesrat einen zweiten Anlauf.
Schweizer Strommarktöffnung in zwei Schritten
(19. Juli 2004) - Die Schweiz will ihren Strommarkt öffnen. Nach dem Nein des Volkes zum Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) im Herbst 2002 nimmt der Bundesrat einen zweiten Anlauf. In zwei Schritten will er den Markt bis 2012 vollständig liberalisieren: Ab 2007 sollen Industriebetriebe und stromintensive Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens 100 000 kWh entscheiden können, von welchem Anbieter aus dem In- oder Ausland sie ihren Strom beziehen. Nach weiteren fünf Jahren soll der Markt vollständig geöffnet werden. Dazu braucht es einen Entscheid der Bundesversammlung fürs geplante Stromversorgungsgesetz.
Die Elektrizitätskommission (Elcom) soll als starker Regulator über die Umsetzung wachen. Der letztjährige Stromausfall in Italien habe gezeigt, dass verbindliche Richtlinien für den europaweiten Stromhandel nötig seien, so der Bundesrat.
Die Position der Stromdrehscheibe Schweiz, die im EU-Binnenmarkt jährlich zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. Franken erwirtschafte, solle abgesichert werden. Der Bundesrat will mit dem neuen Gesetz die Wasserkraft sichern, die Ökostromproduktion voranbringen und mit freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft die Energieeffizienz verbessern. Die Stromproduktion aus Erneuerbaren soll bis 2030 um 10% steigen, die Energieeffizienz um 15%.