Gutachten kritisiert Spartarife
(3. März 2009) Das Bundesverbraucherministerium hat in einer Studie vom Wuppertal Institut und dem Freiburger Büro Ö-quadrat die Wirkung von Stromspartarifen untersuchen lassen. Die Schlussfolgerung: "Die verpflichtende Einführung von Stromspartarifen ist nicht geeignet, einkommensschwache Haushalte bei Energiepreissteigerungen zu entlasten und gibt keinen Anreiz zur Stromeinsparung".
Allerdings ist diese Schlussfolgerungen durch die Studie kaum gedeckt. Auf Seite 8 ist nachzulesen, dass von 108 Hartz IV-Haushalten sich 85 Haushalte besser stellen und nur 23 Haushalte sich verschlechtern. Schlechter stellen sich die Haushalte mit hohem Stromverbrauch. Insofern ist auch nicht nachzuvollziehen, warum Stromspartarife keinen Anreiz zur Stromeinsparung bieten würden.
Bedauerlicherweise geht die Studie nicht auf die im Ausland schon gesammelten Erfahrungen mit derartigen Tarifen ein. Und letztlich bleibt auch ein wesentlicher Vorteil der Sozialtarife völlig unerwähnt und völlig ausserhalb der Betrachtung: Sie können nämlich durch den Bezug von minimalen Strommengen die Versorgung für Abnehmer sichern, die ansonsten einer Stromsperre ausgesetzt wären. Und das sind nicht wenige.
Die Gutachter vom Wuppertal Institut und vom Büro Ö-quadrat schlagen statt des genannten "Stromspartarifs" vor, die Regelsätze für Transfereinkommensbezieher den gestiegenen Stromkosten anzupassen und lineare Tarife ohne Grundpreise einzuführen.
Kurzgutachten_Stromspartarife Größe 1 MB