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Großindustrie profitiert vom Emissionshandel: Milliarden-Zusatz-Gewinne

Zwischen 2008 und 2014 haben deutsche Industriebetriebe laut einer aktuellen Studie zusätzliche Gewinne in Höhe von 4,5 Mrd. Euro durch den EU-Emissionshandel erzielt.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Großindustrie profitiert vom Emissionshandel: Milliarden-Zusatz-Gewinne

Verbraucherverband fordert Abschaffung des Systems

(Unkel, den 1. April 2016) Zwischen 2008 und 2014 haben deutsche Industriebetriebe laut einer aktuellen Studie zusätzliche Gewinne in Höhe von 4,5 Mrd. Euro durch den EU-Emissionshandel erzielt. Darüber hinaus wurden weitgehend dieselben Betriebe vom deutschen Steuerzahler mit Millionenbeträgen dafür belohnt, dass sie nicht abwanderten. Diese sogenannte „Beihilfe für indirekte CO2-Kosten“ betrugen im Jahr 2014 314 Mio. Euro. Bereits im Jahr 2006 hatte das Bundeskartellamt dem RWE die Einpreisung von umsonst zugeteilten Emissionszertifikaten untersagt, das Verfahren aber später eingestellt. Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert die Abschaffung des untauglichen und korrupten Emissionshandelssystems.

Die Zusatzgewinne durch die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten wurden vom Institut CE in Delft im Auftrag der Umweltorganisation Carbon Market Watch untersucht. Die Studie wurde im März 2016 veröffentlicht, der Brancheninformationsdienst Energie & Management berichtete am 16. März 2016. Durchleuchtet wurden die Zusatzgewinne von Firmen und Branchen in 19 EU-Ländern durch die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten.

Die größten Gewinne machten in Deutschland die Stahlkonzerne ThyssenKrupp mit mindestens 673 Mio. und 890 Mio Euro, ArcelorMittal mit mindestens 585 Mio. und 660 Mio. Euro. Europaweit konnte die Industrie laut der Studie zwischen 2008 und 2014 sogar Windfall-Profits in Höhe von 24 Mrd. Euro erwirtschaften.

Die Zusatzgewinne entstanden auf drei verschiedene Arten:

Zuviel zugeteilte Zertifikate wurden verkauft, über UN-Klimaschutzprojekte wurden Zertifikate günstiger erworben und die Kosten der umsonst erhaltenen Emissionszertifikate wurden den Kunden weiterberechnet.

Alles ging dabei mit rechten Dingen zu. Es wurden also lediglich legale und seit langem bekannte Schlupflöcher genutzt.

Schlupfloch Eins: Viele Branchen haben kostenlose Emissionszertifikate bekommen und konnten diese verkaufen. Zielstrebige Lobbyarbeit hat sich bezahlt gemacht. Es wurden Windfall-Profits in Höhe von 8 Mrd. Euro erzielt.

Schlupfloch zwei: Die gratis zugeteilten EU-Emissionsrechte wurden verkauft und im Rahmen des Zulässigen ersetzt durch billigere Emissionsgutschriften aus den UN-Klimaschutzprojekten des Clean Development Mechanism (CDM) und der Joint Implementation (JI).

Drittens rechneten Unternehmen ihre vermeintlichen CO2-Kosten in ihre Produkte ein, obwohl sie die Emissionsrechte zu einem Großteil kostenlos erhalten haben. Allein dadurch könnte die europäische Industrie
15,3 Mrd. Euro Gewinn erwirtschaftet haben. Eine aktuelle Studie im Auftrag der Kommission hat festgestellt, dass tatsächlich die Zertifikatskosten mit den Produktkosten weitergegeben werden.

Das Bundeskartellamt hatte dem RWE im Jahre 2006 die Strompreiserhöhung um den Marktwert der kostenlos erhaltenen Zertifikate untersagt. Nach der Pensionierung des damaligen Präsidenten des Kartellamts Ulf Böge wurde das Verfahren im Jahr 2007 eingestellt. Details: http://www.energieverbraucher.de/seite_s7105.html

Während deutsche Unternehmen mit 4,5 Mrd. Euro den größten Anteil der Gewinne einstreichen konnten, kam die britische Industrie auf Windfall-Profits in Höhe von 3 Mrd. Euro, auch die energieintensiven Betriebe in Spanien erwirtschafteten Gewinne in Höhe von rund 3 Mrd. Euro.

Die Unternehmen profitieren mit Milliardengewinnen aus der Verschmutzung. Energieintensive Industrien hatten Sonderbehandlungen eingefordert, um die Nachteile der restriktiveren EU-Klimapolitik ausgleichen zu können. Mehrfach hatten Industrieverbände gedroht, dass bestimmte Branchen ins EU-Ausland abwandern müssten, um dort kostengünstiger und mit weniger Umweltauflagen produzieren zu können. Die Drohung mit diesem Carbon Leakage setzte die Umweltpolitik erfolgreich unter Druck und erzwang die milliardenschweren Zugeständnisse.  Ähnlich waren in Deutschland die Befreiung von der EEG-Umlage durchgesetzt worden, die ebenfalls die Verbraucher und den Mittelstand jährlich mit fünf Milliarden Euro zusätzlich belasten.

Die Ergebnisse der mehr als 80-seitigen Analyse zeigen deutlich, dass die Gefahr des Carbon Leakage nicht besteht. Eine ähnliche Analyse war von der britischen Umweltschutzorganisation Sandbag veröffentlicht worden. Nach Angaben der Umweltorganisation Carbon Market Watch waren in den letzten sieben Jahren rund 11 Mrd. EU-Emissionsrechte im Wert von 137 Mrd. Euro kostenlos an die Unternehmen ausgegeben worden.

Um die Verlagerung von Produktionsstandorten und den damit verbundenen Emissionsanstieg zu verhindern, zahlt der deutsche Steuerzahler der stromintensiven Industrie jährlich eine zusätzliche Kompensation. Sie betrug im Jahr 2014 314 Millionen Euro.

Strompreiskompensation: Beihilfeverfahren 2014 abgeschlossen; Antragsfrist 2015

Strompreiskompensation: Rechtsgrundlagen

Detail sind nachzulesen in RdE 1/2016, S. 8: Küper/Rix: Das unbekannte Wesen Strompreiskompensation/CO2-Beihilfe für Unternehmen.

Die vollständige Studie kann als PDF-Datei unter www.cedelft.eu heruntergeladen werden. Die Studie von Sandbag ist hier verfügbar The Carbon Leakage Conundrum

Konstruktionsfehler im Zertifikatehandel?

Deutsche Unternehmen, machten mit dem europäischen Emissionshandel ein Millionengeschäft

Konstruktionsfehler im Zertifikatehandel?

(13. Dezember 2011) Deutsche Unternehmen, vor allem aus der Stahl-, Zement- und Chemiebranche, machten mit dem europäischen Emissionshandel ein Millionengeschäft und missbrauchten ihn als profitable Einnahmequelle statt ihre CO2-Emissionen zu reduzieren, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Berlin. Die Umweltorganisation bezieht sich auf eine Studie der britischen Umweltorganisation "Sandbag Climate Campaign". Deren Studie "Der Klimagoldesel" (www.klimagoldesel.de) ist unter www.bund.net einsehbar.

Der Grund für den Missbrauch seien Millionen an kostenlosen und überschüssigen Zertifikaten, mit denen die Bundesregierung ab 2008 die Unternehmen in der zweiten Handelsperiode ausgestattet habe, so der BUND. Damit hätten die zehn größten Profiteure des Emissionshandels in Deutschland bisher insgesamt rund 60 Mio überschüssige Zertifikate im Wert von geschätzten 800 Mio Euro angehäuft.

Zu den Firmen gehörten ThyssenKrupp und die Salzgitter-AG, der Zementhersteller Lhoist und der Chemiekonzern BASF. Durch die Überausstattung mit Zertifikaten fehle ihnen jeglicher zusätzlicher Anreiz, Emissionen zu mindern. Der Emissionshandel in seiner jetzigen Form sei eine Gelddruckmaschine für die energieintensive Industrie, damit müsse Schluss sein, so der BUND. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass künftig deutlich weniger Zertifikate verteilt werden.

ThyssenKrupp besitze überschüssige Zertifikate im Wert von 250 Mio Euro. Weil die Firma von Beginn des Emissionshandels in 2005 an bis heute immer mehr Zertifikate besessen habe, als sie CO2 emittiert habe, habe der Emissionshandel dem Unternehmen keinen einzigen Cent gekostet, sondern nur Gewinne beschert. Die Behauptungen der Stahlindustrie, der Emissionshandel gefährde den Wirtschaftsstandort Deutschland, sei weit überzogen, so der BUND. Das CO2-Minderungsziel der EU müsse von 20% auf mindestens 30% bis 2020 angehoben werden.

Luftverkehr im Emissionshandel

Erster Schritt zur Einbeziehung der europäischen Fluggesellschaften in den Emissionshandel

Luftverkehr im Emissionshandel

(26. März 2011) Als ersten Schritt zur Einbeziehung der europäischen Fluggesellschaften in den Emissionshandel legte die EU-Kommission fest, wieviel CO2 die Branche ab 2012 maximal ausstoßen darf. Der Mittelwert aller Flüge, die zwischen 2004 und 2006 von europäischen Flughäfen aus gestartet sind oder dort ankamen, also jener Flüge, die nun unters Emissionshandelssystem fallen, lag bei 219 Mio t CO2 pro Jahr.

2012 bekommen die Unternehmen nun Zertifikate über knapp 213 Mio t, ab 2013 bis 2020 über 208,5 Mio t. Unklar ist noch, wie viele davon kostenlos verteilt oder versteigert werden. Rund 4000 Luftfahrtunternehmen werden ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen.

Der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) beschwerte sich, dass Fluglinien, die Europa umfliegen, weiter ausgenommen sind. Die Lufthansa rechnet mit Zusatzkosten von bis zu 350 Mio Euro pro Jahr und will diese an die Passagiere weitergeben.

Emissionshandel

Schmutzige Geschäfte mit Zertifikaten

Schmutzige Geschäfte mit Zertifikaten

(23. Juni 2010) Europa hat den ersten Skandal mit CO2-Zertifkaten: Das Unternehmen Hungarian Energy Power soll bereits verwendete Verschmutzungsrechte über zwei Millionen Tonnen Kohlendioxid an einen Londoner Händler verkauft haben, der die Papiere an einen großen EU-Händler weitergab. Die Börsen Bluenext in Paris, Greenmarket in München und die nordeuropäische Nordpool stoppten daraufhin kurzfristig ihren Kassahandel. Nur an der European Climate Exchange (ECX) wurde weitergehandelt.

468 1900 Kraftwerk

Die EU-Kommission untersucht, ob recycelte Verschmutzungsrechte („Certified Emission Reductions", kurz CER) in Umlauf gekommen sind. Diese dürfen nicht mehr gehandelt werden, weil der ausgewiesene Kohlendioxid-Ausstoß bereits erfolgt ist.

Auch in Deutschland gibt es Unregelmäßigkeiten: Mehr als 1.000 Fahnder durchsuchten in ganz Deutschland Büros und Privatwohnungen, um einen Steuerbetrug im Handel mit Emissionszertifikaten aufzudecken. Der Verdacht richtet sich gegen 50 Unternehmen und 150 Verdächtige. Durchsucht wurden mehr als 230 Objekte. Betroffen waren auch die Deutsche Bank und die RWE-Handelstochter RWE Supply & Trading. Den Schaden durch den betrügerischen Handel mit CO2-Emissionsrechten in ganz Europa schätzt Europol auf mehr als fünf Milliarden Euro.

Unterdessen hat das Uno-Klimasekretariat den TÜV Süd von der Zertifizierung von CDM-Klimaschutzprojekten ausgeschlossen.

Der Clean Development Mechanism (CDM) ist ein Instrument des Kyoto-Protokolls, mit dem beispielsweise konventionelle Energieerzeuger aus Industrieländern in Entwicklungsländern Projekte zur CO2-Reduzierung umsetzen und dafür Emissionszertifikate bekommen, um ihre eigene Emissionsbilanz zu verbessern.

Der TÜV Süd war bislang die zweitwichtigste Prüfstelle weltweit auf dem Feld und hat bereits 1150 Projekte genehmigt. Das Unternehmen hat nun sechs Monate Zeit, die Mängel zu beheben. Das Uno-Klimasekretariat wirft dem TÜV Süd vor, auch CDM-Projekte positiv begutachtet zu haben, an deren Zuverlässigkeit es Zweifel gegeben habe. Ähnlich erging es bereits der Det Norske Veritas (DNV), einem zweiten großen Player in diesem Geschäft.

Insgesamt befinde sich das CDM-Modell auf einem Auslaufpfad, meint das Öko-Institut: Sein Konstruktionsfehler sei, dass der jeweilige Auftraggeber das Unternehmen bezahle, das die Zertifikate ausstellt. Bis zu 50 Prozent der Projekte verstoßen nach Ansicht der Experten gegen das Kriterium der Zusätzlichkeit. Dieses soll sicherstellen, dass das Projekt ohne CDM nicht durchgeführt worden wäre.

Ist Stromsparen wirklich sinnlos?

Wer auf erneuerbare Energien setzt oder sich bemüht, Strom zu sparen, hilft angeblich nicht, die CO2-Emissionen zu verringern.

Ist Stromsparen wirklich sinnlos?

Wer auf erneuerbare Energien setzt oder sich bemüht, Strom zu sparen, hilft angeblich nicht, die CO2-Emissionen zu verringern. Das zumindest behaupten Kritiker. Richtig oder falsch? Die Energie-Depesche ist dieser Frage nachgegangen.
Von Aribert Peters

(04. September 2009) Je mehr Photovoltaikanlagen und Windräder in Deutschland Ökostrom produzieren und je weniger Strom die Verbraucher benötigen, desto weniger Strom müssen Kohlekraftwerke herstellen. Das reduziert die Emissionen, sagt uns der gesunde Menschenverstand.

Stimmt nicht, sagen Professoren und sogar die Monopolkommission in einem Sondergutachten von 2009. Denn die Menge der gesamten CO2-Emissionen ist durch den Emissionshandel gedeckelt. Brauchen Kohlekraftwerke weniger Emissionszertifikate, so ermöglichen diese Zertifikate höhere CO2-Emissionen an anderer Stelle zum Beispiel in einem Zementwerk.

EEG beschleunigt Erneuerbare

Was zunächst schlüssig klingt, stimmt nicht. Die EU und Deutschland setzen bei der CO2-Einsparung auf einen Instrumentenmix. So erfolgen die Einsparungen teilweise über den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie Stromsparen. Der Emissionshandel stellt ein weiteres, ergänzendes Instrument dar.

Bei der Festlegung der Menge der CO2-Zertifikate für den Emissionshandel wurde die Menge Klimagas berücksichtigt, die bereits über den parallelen Ausbau der Erneuerbaren Energien und Stromeinsparungen eingespart wird.

Ohne das EEG würde der Ausbau der Erneuerbaren hierzulande nicht voranschreiten. Dieser Teil der CO2-Einsparungen würde in der Bilanz fehlen, also die Klimarechnung der Bundesrepublik verschlechtern. Und wenn der Stromverbrauch in Deutschland insgesamt höher wäre, dann lägen auch die CO2-Emissionen insgesamt höher, denn nach wie vor decken Erneuerbare nur einen Teil des Strombedarfs.

Während der ersten Handelsperiode, in der Einsparungen erfolgen oder vermehrt Erneuerbare zum Einsatz kommen, entspannt sich die Lage auf dem Zertifikatmarkt tatsächlich. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass an anderer Stelle höhere CO2-Emissionen stehen. Denn die Erneuerbare-Energien-Anlagen helfen dabei, den aktuellen Strombedarf zu decken. Für andernorts fiktiv zusätzlich produzierten Kohlestrom fehlt der Bedarf.

Jede Emissionsminderung zählt

Wenn Kritiker auf  diese Handelsperiode abzielen, übersehen sie überdies, dass das Wachstum der Erneuerbaren neue Spielräume für CO2-Minderungen eröffnet. Die Ziele in den künftigen Handelsperioden können also deutlich schärfer werden.

Kostenvorteil für grünen Strom

Die Emissionszertifikate verschaffen darüber hinaus den Erneuerbaren einen Kostenvorteil, weil sie Kohlestrom zusätzlich finanziell belasten, nicht aber umweltfreundlich erzeugte Energie.

Bleibt die Frage: Lassen sich die beiden Klimaschutz-Instrumente vereinen? Theoretisch schon. Dazu müsste aber die Zahl der CO2-Rechte variabel angepasst werden. Im Klartext: Sobald ein neues Windrad ans Netz geht, müsste der Staat Zertifikate vom Markt nehmen. Damit ließe sich auch ein kurzfristiger Klimaeffekt erzielen. Genau das wollte das Umweltministerium unter Jürgen Trittin (Grüne) vor einigen Jahren. Durchgesetzt hat sich aber Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) mit der nun geltenden, industriefreundlichen Regelung. Dabei unterstützten ihn die großen Stromkonzerne, die möglichst viele CO2-Zertifikate für sich reklamiert hatten.

130 468  Windrad Offshore

5 MW Windkraftanlage Beatrix vor Schottland. Zwei Wartungstechniker im Bild machen die Größenordnung deutlich.

Und warum hat sich bis heute nichts daran geändert? Ein Grund sind technische Probleme, erklären Experten. Die Menge der CO2-Zertifikate während einer laufenden Handelsperiode zu korrigieren, sei schwierig. Ein SPD-Insider gibt aber noch eine andere Erklärung: handfeste wirtschaftliche Interessen. Würde der Staat den Konzernen ihre einmal zugeteilten Zertifikate wieder wegnehmen, hätte dies einen Aufschrei zur Folge. "Was glauben Sie, was die Unternehmen uns da sagen würden?", fragt der Sozialdemokrat. Gewisse Konflikte könne man einfach nicht durchstehen.

Verbraucher müssen zahlen

Mit der bisherigen Lösung leben fast alle Beteiligten gut: die Regenerativbranche, finanziert aus dem EEG, die Kohlekraftwerksbetreiber, die ohne Investitionen ihre Emissionsvorgaben erreichen und mit dem Zertifikatehandel Gewinne machen, und der Staat, der am Fortkommen beider Branchen interessiert ist und zugleich einen Strukturwandel hin zum Ökostrom vorantreibt und sich als Klimaschützer feiern lässt. Grund zur Unzufriedenheit haben eigentlich nur die Verbraucher, die per Rechnung auch die CO2-Zertifikate und die EEG-Umlage bezahlen.

Emissionshandel zu teuer

Bezogen auf die eingesparte CO2-Menge ist der Emissionshandel wesentlich teurer und wirkungsloser als die Förderung der Erneuerbaren durch das EEG. Deshalb sollten Verbraucher die Abschaffung des Emissionshandels fordern. Der Solarenergie-Förderverein sammelt dazu Unterschriften im Internet: www.sfv.de

15 Milliarden zusätzlich an den Staat zahlen?

Wenn RWE & Co. künftig für jedes CO2-Zertifikat bezahlenmüssen, wälzen die Energie- konzerne die Kosten letztlichauf den Verbraucher ab

15 Milliarden zusätzlich an den Staat zahlen?

Wenn RWE & Co. künftig für jedes CO2-Zertifikat bezahlen müssen, wälzen die Energie- konzerne die Kosten letztlich auf den Verbraucher ab. Dabei gibt es gute Alternativen, den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren. Die Energiedepesche stellt ein interessantes Modell vor.

(11. September 2008) Berlin und Brüssel stellen zurzeit die Weichen für den Emissionshandel zwischen 2013 und 2020. Bis zum kommenden Frühjahr müssen sich Parlament und Ministerrunde einigen. Die Zeichen stehen auf Sturm, denn die Stromfirmen sollen dann im Gegensatz zu heute alle Emissionszertifikate für die Stromproduktion in fossilen Kraftwerken kaufen.

Dr. Aribert Peters mit Dr. Alfred Richmann

Was wird mit dem Strompreis passieren? Viele Politiker argumentieren, dass die Versteigerung der Zertifikate lediglich die derzeitige Einpreisung von sogenannten "Opportunitätskosten" durch reale Ersteigerungskosten ersetzt. Der Preis bliebe der gleiche. Alle Erfahrungen mit dem Strommarkt aber signalisieren: Die Konzerne werden die Kosten zusätzlich auf die Preise aufschlagen. Damit kauft letztlich der Verbraucher die Zertifikate über seine Stromrechnung. Unterm Strich füllen die Bürger das Staatssäckel mit zusätzlichen gut 15 Milliarden Euro jährlich. Weil sich die Ministerien über den reichen Geldsegen freuen und auch Brüssel daran teilhat, gibt es kaum eine Diskussion über das Thema. Verbraucher müssen sich jetzt gegen die Pläne wehren, weil es in einem halben Jahr schon zu spät ist.

Kostenvorteil für Erneuerbare

Die Verteuerung der Stromerzeugung durch fossile Energien bedeutet zwar einen größeren Kostenvorteil für Sonnen-, Wind- und Atomkraftwerke. Der Ausbau erneuerbarer Energien lässt sich allerdings über eine gesetzliche Abnahmevergütung erreichen, ohne die gesamte nicht-erneuerbare Stromerzeugung zusätzlich drastisch zu verteuern. Das hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz bewiesen.

Die insgesamt beabsichtigten Emissionsminderungen ließen sich durch einen klüger organisierten Emissionshandel auch mit einem Zehntel des Aufwands erreichen. Das könnte entsprechend einem Vorschlag des Verbands der Industriellen Kraftwirtschaft (VIK) folgendermaßen geschehen: Die Emisssionszertifikate bleiben kostenlos und werden entsprechend der Benchmark und dem tatsächlichen Produktionsvolumen zugeteilt. Das würde verhindern, dass die Strompreise aufgrund zusätzlicher Kosten unnötig in die Höhe schnellen. Allerdings würde die Zuteilung so erfolgen, dass sie nicht zwingend den Bedarf deckt. Als Benchmark müsste vielmehr eine besonders effiziente Stromproduktion gelten, um auf diese Weise das gesetzte Emissionsminderungsziel zu erreichen. Wer die Benchmark nicht erreicht, muss zusätzliche Zertifikate kaufen.

Einpreisung von kostenlosen Zertifikaten verhindern

Anders als derzeit üblich können die Konzerne die kostenlos entsprechend der tatsächlichen Produktion zugeteilten Zertifikate dann nicht über die Strompreise an die Kunden weitergeben. Die Entscheidung, ein kostenlos erhaltenes Zertifikat entweder zu verkaufen oder für die Stromherstellung zu verwenden, stellt sich nicht, denn ein Unternehmen, das sich so verhält, erhielte in Zukunft weniger Zertifikate. Eine Produktionsdrosselung würde keine zusätzlichen Zertifikate freisetzen. Die Entscheidung, die Zertifikate entweder in der eigenen Produktion einzusetzen oder zu verkaufen, entfällt damit. So belasten mögliche Zertifikatskosten nicht mehr die Stromproduktion.

Wie entsteht die Emissionsminderung?

Für jede erzeugte Produktionseinheit, etwa Strom, wird eine bestimmte Zertifikatsmenge ("Benchmark") kostenlos zugeteilt. Ein Teil der Firmen produziert besser als die Benchmark und kann Zertifikate an die Firmen verkaufen, die schlechter abschneiden und deshalb Zertifikate zukaufen müssen. Senkt man die Benchmark, dann verknappt man das Angebot an Zertifikaten und erhöht die Nachfrage. Der Preis steigt und nicht mehr alle können die gewünschte Menge an Zertifikaten erwerben. Die Firmen, die am meisten Zertifikate brauchen, werden als erste leer ausgehen und müssen ihre Produktion drosseln. Alternativ könnte der Hersteller die Stromnachfrage auch durch effizientere Kraftwerke decken. Das bewirkt die beabsichtigte Emissionsminderung.

Erste Erfolge

Der Regionalausschuss des Europaparlaments konnte von der neuen Regelung bereits überzeugt werden. Es ist zu hoffen, dass auch andere Entscheidungsträger folgen werden. Letztlich ist es auch eine Sache der betroffenen Verbraucher, politischen Druck für eine vernünftige Lösung aufzubauen

 Weitere Infos unter www.vik.de

Deutscher Emissionshandel vierzigfach überteuert

(2. Jan. 2007) Zwei prominente Energiewissenschaftler haben einevernichtende Kritik des deutschen Emissionshandelssystemsveröffentlicht.

Deutscher Emissionshandel vierzigfach überteuert

Zwei prominente Energiewissenschaftler haben eine vernichtende Kritik des deutschen Emissionshandelssystems veröffentlicht.*

(2. Januar 2007) - Die Strompreise fielen nach der Liberalisierung im Jahr 1998 für Großkunden um fast 50 Prozent, für Privatkunden um 25 Prozent und sind seither ständig angestiegen. Die kostenlos erhaltenen Emissionszertifikate haben die Stromkonzerne auf die Strompreise aufgeschlagen. Denn andernfalls sei es wirtschaftlicher, die Emissionszertifikate zu verkaufen und ein Kraftwerk nicht einzusetzen. Ein solches Verhalten ist deshalb möglich, weil die Netzbetreiber den Strom zu jedem Preis erwerben müssen, um die Stromnachfrage zu bedienen. Andere Industriezweige können den Zertifikatpreis nicht an die Kunden weitergeben, weil sich deren Kunden an anderen Märkten eindecken würden. Im Jahr 2005 hatten die Stromkunden dadurch höheren Strombeschaffungskosten von fast 5,7 Milliarden Euro. Diese Kosten werden sich in den Folgejahren nahezu verdoppeln.

Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski

Emissionshandel: 1.100 Euro je Tonne CO2

Durch den Emissionshandel werden die CO2-Emissionen in Deutschland um fünf Millionen Tonnen vermindert. Für jede Tonne verminderter CO2-Emissionen zahlen Verbraucher im Jahr 2005 1.100 Euro und in den Jahren 2007 und 2008 sogar über 2.000 Euro. Zum Vergleich: Der weltweite CO2-Ausstoß wächst gleichzeitig jährlich um eine Milliarde Tonnen, also um das 200-fache an.

EEG: 57 Euro je Tonne CO2

Auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien kostet Geld und vermindert CO2-Emissionen. Im Jahr 2005 wurden durch die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG 41 Millionen Tonnen CO2 eingespart, also achtmal mehr als durch den CO2-Emissionshandel. Die Kosten dafür lagen bei 2,7 Milliarden Euro (Förderung von 9,5 Ct/kWh abzüglich Wert des erzeugten Strom von 4,4 Ct/kWh). Daraus ergeben sich Kosten für jede verminderte Tonne CO2 von 57 Euro. Das ist ein Zwanzigstel des Betrages, den eine Tonne Emissionsminderung durch den Emissionshandel kostet.

Stromerzeugungskosten überhöht

Im Strommarkt gibt es, so Schlemmermeier und Schwintowski, ein einzigartiges Ungleichgewicht zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Die Marktmacht der Erzeuger bei der Preisgestaltung ist genauso groß, wie die Ohnmacht der Konsumenten, die den Strom kaufen müssen. Die Folgen sind, dass die Erzeuger im Rahmen eines gigantischen Umverteilungsprozesses in absehbarer Zukunft einen Gewinnzuwachs von rund zehn Milliarden Euro haben werden, dem beim Konsumenten ein gleich hoher Kostenzuwachs gegenübersteht.

Und: "Obwohl der deutsche Kraftwerkspark weitgehend abgeschrieben ist, erwirtschaftet ein Steinkohlekraftwerk bereits heute rund 80 Prozent der Vollkosten eines neuen Steinkohlekraftwerks. Die Ursache hierfür ist die Marktmacht der vier großen deutschen Stromproduzenten. Mit einem Marktanteil von zusammen knapp 90 Prozent sind sie in der Lage, nicht nur die Kosten des abgeschriebenen Kraftwerks zu verdienen, sondern zudem auch noch bereits heute die Kapitalkosten eines neuen Steinkohlekraftwerks. Die hohen Strompreise haben also zwei kumulierende Ursachen: zum einen die unentgeltliche Zuteilung der CO2-Zertifikate und die speziellen Marktbedingungen des Produkts Strom und zum anderen die Marktmacht der vier großen deutschen Stromerzeuger."

Rechtlich unvereinbar mit Effizienzprinzip

Das Emissionshandelssystem setzt in Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie um. Wir könnten jedoch die von der EU geforderten CO2-Einsparungen von jährlich fünf Millionen Tonnen mit einem Aufwand von 250 Millionen Euro erreichen, bezahlen aber für das Emissionshandelssystem zwischen fünf und zehn Milliarden Euro. Aus dem Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsgebot der europäischen Verfassung folgt, dass kein Staat zu einer Maßnahme gezwungen werden kann, die dieser Mitgliedsstaat auf anderem Wege schon erfüllt hat oder mit wesentlich geringerem Aufwand erfüllen könnte.

Emissionshandel rechtswidrig und nichtig

Bei der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten handelt es sich zudem um staatliche Beihilfen im Sinne des europäischen Rechts. Diese Beihilfen sind bisher nicht notifiziert nach Art 88 EG und damit nichtig - folglich also auch zurückzuzahlen. Eine Notifizierung kommt nicht in Betracht, weil das Ausmaß der Beihilfe mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip kollidiert. "Ein Handelssystem darf nicht praktiziert werden, wenn es ein alternatives System gibt, das 20 bis 40 mal billiger ist. Folglich spricht alles dafür, dass das Emissionshandelssystem beihilferechtswidrig und somit nichtig ist."

Netze gehören in Verbraucherhand

Nach der "Klubgütertheorie" des Nobelpreisträgers Buchanan sollte derjenige Eigentümer eines Netzes sein, der das größte Interesse an niedrigen Netzentgelten und funktionierendem Wettbewerb hat. Das sind im Regelfall die Verbraucher. Ihnen müsste man also die Eigentumsrechte am Netz zuweisen, so Schlemmermeier und Schwintowski.

Entflechtungen ermöglichen

Es wäre auch sinnvoll, die Marktmacht der vier großen Stromkonzerne abzubauen, indem diese zur Veräußerung von Kraftwerken gezwungen werden. In den USA kann der Staat derartige Entflechtungen anordnen. Auch in Deutschland ist es unumgänglich, ein entsprechendes auf die Stromwirtschaft unwendbares Instrumentarium zu schaffen (wie bspw. durch die Novellierung des Kartellrechtes).

Abmahnung möglich

Nach Ansicht der Autoren ist die Einpreisung von kostenlosen Emissionszertifikaten ein Verstoß gegen die Regeln des Wettbewerbs und kann abgemahnt werden. Die Unternehmen könnten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Das Bundeskartellamt führt derzeit ein Verfahren durch. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungen könnte wegen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz tätig werden.

Emissionshandel aussetzen

Die Studie empfiehlt, bis zum Abschluss der Missbrauchsverfahren durch das Bundeskartellamt den Emissionshandel auszusetzen. Das CO2-Einsparziel würde durch das EEG erreicht. Da dann die Emissionszertifkate nicht mehr handelbar wären, stellen sie keine Kosten mehr dar und die Strompreise müssten entsprechend sinken. Wäre das nicht der Fall, dann müsste das Bundeskartellamt erst recht und massivst eingreifen. Auch die EU-Kommission könnte gegen das Viereroligopol vorgehen, weil hier ein europaweit abgestimmter Missbrauch vorliegen könnte. Außerdem müsste die Bundesrepublik die bisher entstandenen Windfallprofits als unrechtmäßig gewährte Beihilfe zurückfordern. Tut sie das nicht, so verletzt sie den Europäischen Vertrag - die Kommission kann sodann ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen.

* "Das deutsche Handelssystem für Emissionszertifikate: Rechtswidrig?" Zeitschrift für neues Energierecht, Heft 10/3 2006, S. 195-199. Der eine Autor Ben Schlemmermeier ist Geschäftsführer der LBD-Beratungs- gesellschaft Berlin, der andere Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski ist Direktor des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht an der Humboldt-Universität Berlin.

Briten verkaufen Verschmutzungsrechte

(4. Juli 2006) Anders als die Deutschen wollenGroßbritannien, Frankreich und DänemarkKohlendioxid-Zertifikate nicht verschenken.

Briten verkaufen Verschmutzungsrechte

Anders als die Deutschen wollen Großbritannien, Frankreich und Dänemark Kohlendioxid-Zertifikate nicht verschenken

(4. Juli 2006) Bernward Janzing berichtet in der Zeitung TAZ über den Verkauf von Emissionsrechten in Europa. Wie die allermeisten EU-Staaten hatte bislang auch Großbritannien seine Zertifikate den Konzernen kostenlos geschenkt. Das ändert sich nun: Der Entscheid der Londoner Regierung beschert dem Staat Zusatzeinnahmen und reduziert zugleich die Mitnahmeeffekte betroffener Konzerne. 7 Prozent der Emissionsrechte werden öffentlich versteigert - was rund 17 Millionen Tonnen CO2 jährlich entspricht. Legt man den aktuellen Zertifikatspreis von 16 Euro je Tonne zugrunde, wird das Königreich dadurch um etwa 270 Millionen Euro jährlich reicher.

Der deutsche Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) verzichtete kürzlich - mit der ökonomisch unhaltbaren Begründung, dadurch die Energiepreise zu verteuern. Verschenkt oder verkauft - die Erfahrungen aus der ersten Handelsperiode zeigen, dass das der Strompreisentwicklung egal ist. Denn egal, wie die Konzerne zu den Zertifikaten kommen - eingepreist werden sie so oder so.

Diese Erfahrung missfällt den Finanzministern der EU-Staaten zunehmend. Deshalb sind die Briten nicht die Einzigen, die Emissionspapiere verkaufen wollen. Auch in Frankreich deutet sich an, dass der Staat, statt wie bisher alle Rechte zu verschenken, diese verkaufen will. Ohnehin dürfen nach EU-Vorgaben nur zehn Prozent der gesamten Emissionsrechte versteigert werden. Auch Dänemark und Irland werden vermutlich Zertifikate verkauft. Dänemark hatte bereits in der ersten Stufe des Kioto-Protokolls fünf Prozent seiner Emissionsrechte versteigert. Diskutiert wird der anteilige Verkauf zudem in Luxemburg und Schweden. Nicht nur für den Staatshaushalt, sondern auch für den Klimaschutz wird der Verkauf attraktiv, wenn der Staat das eingenommene Geld für entsprechende Investitionen nutzt. Dänemark hat solche Pläne bereits geäußert.

Zum Start der ersten Handelsperiode 2005 hatten 4 von 25 Staaten versteigert - neben Dänemark auch Ungarn, Litauen und Irland. Dass Irland diesmal ähnlich vorgehen wird, gilt als sicher. Auch Litauen hatte den Verkauf von 1,5 Prozent der Rechte überwiegend mit den Kosten der Administration begründet. Eigentlich hätten die so genannten Allokationspläne - nationale Vorschriften für den Handel mit CO2-Zertifikaten - bis zum 1. Juli Brüssel zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Doch bislang gingen lediglich die Unterlagen aus Estland und Deutschland bei der EU ein. Im Juli dürften eine ganze Reihe folgen. Vielleicht ist "Klimaprimus" Deutschland mit seiner "Geschenkpraxis" dann bloß noch der Klassentrottel. taz vom 4.7.2006, S. 8, 102 Z. (TAZ-Bericht), BERNWARD JANZING

CO2-Handel umstritten

(11. März 2005) - Zum Beginn des Handels mitEmissionszertifikaten an der Leipziger Strombörse EEX strittenUnternehmen und Politiker um die Wirksamkeit dieses Instruments.

CO2-Handel umstritten

(11. März 2005) - Zum Beginn des Handels mit Emissionszertifikaten an der Leipziger Strombörse EEX stritten Unternehmen und Politiker um die Wirksamkeit dieses Instruments. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Vorsitzender des Umweltausschusses des Bundestages, sagte, er habe zwar keine Bedenken, dass die deutsche Industrie die Klimaziele des Kyoto-Protokolls erreichen werde, der Handel müsse aber mittelfristig auf den Flug- und Autoverkehr ausgeweitet werden.

Als Benachteiligter des CO2-Handels sieht sich die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft (Mibrag). Sie werde Zertifikate für rund 100 000 t CO2 zukaufen müssen, um ihre Kraftwerke in der bisherigen Auslastung und Effizienz weiter betreiben zu können. Michael Kauch von der FDP-Bundestagsfraktion betonte, Ziel des Emissionshandels sei es, in Branchen wie der Braunkohleförderung technische Innovationen auszulösen. Beim Emissionshandel werde bisher das Erdgas als Energieträger gegenüber der Braunkohle bevorzugt.

Emissionshandel an der EEX gestartet

(9. März 2005) - Am Mittwoch hat die European Energy ExchangeAG (EEX) in Leipzig die europaweit erste börsliche Spotauktionfür EU-Emissionsrechte gestartet.

Emissionshandel an der EEX gestartet

(9. März 2005) - Am Mittwoch hat die European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig die europaweit erste börsliche Spotauktion für EU-Emissionsrechte gestartet.

Von den 112 Spotmarktteilnehmern der EEX sind 37 Unternehmen neben dem Handel mit Strom auch für den Handel mit Emissionsrechten freigeschaltet. Ein EU-Emissionsrecht berechtigt zur Emission von einer Tonne CO2. Der erste ermittelte Preis lag bei 10,40 Euro pro EU-Emissionsrecht.

CO2-Preis täglich

(4. November 2004) - Seit gestern veröffentlicht die LeipzigerEuropean Energy Exchange AG (EEX) an jedem Handelstag einenReferenzpreis für den europaweiten Handel mit CO2-Zertifikatengegen 16 Uhr über www.eex.de.

CO2-Preis täglich

(4. November 2004) - Seit gestern veröffentlicht die Leipziger European Energy Exchange AG (EEX) an jedem Handelstag einen Referenzpreis für den europaweiten Handel mit CO2-Zertifikaten gegen 16 Uhr über www.eex.de.

Zum Start nehmen an der Ermittlung des Index die Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg, E.ON Sales & Trading, Essent Energy Trading, RWE Trading und Vattenfall Europe Trading teil und melden als besonders betroffene Marktteilnehmer die von ihnen abgeschlossenen Geschäfte. Die EEX errechnet den volumengewichteten Durchschnitt als CO2-Index. Neben Strom und Stromfutures wird sie ab November auch Optionen auf Strom und ab Anfang 2005 CO2-Emissionszertifikate handeln.

Ulm belohnt

(4. Februar 2005) - Während die großenEnergieversorgungsunternehmen überlegen, ob sie die Ergebnisseder Zuteilung von Emissionszertifikaten im Rahmen des zuJahresanfang gestarteten bundesweiten Emissionshandels anfechten,sind andere zu

Ulm belohnt

(4. Februar 2005) - Während die großen Energieversorgungsunternehmen (EVU) überlegen, ob sie die Ergebnisse der Zuteilung von Emissionszertifikaten im Rahmen des zu Jahresanfang gestarteten bundesweiten Emissionshandels anfechten, sind andere sehr zufrieden. So werden Kraftwerke, die die Umwelt stärker entlasten als vom Gesetz vorgeschrieben, belohnt.

Die SWU Energie zum Beispiel, Tochter der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm, bekam für ihr 27 MW-Heizkraftwerk in Neu-Ulm von der Deutschen Emissionshandelsstelle in Berlin für die erste Handelsperiode bis 2007 mehr Zertifikate zugeteilt als für den Betrieb erforderlich. Das Heizkraftwerk (HKW)war zuvor von einer Berliner Fachagentur begutachtet worden. Die überschüssigen Zertifikate können nun europaweit an andere Kraftwerksbetreiber oder auf einer speziellen Börse verkauft werden.

Grund für die Sonderzuteilung ist die Umstellung auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): 1999 hat die SWU Energie das nach dem Abzug der US-Truppen übernommene HKW mit vier modernen Gasmotoren nachgerüstet, um Strom und Wärme gleichzeitig zu erzeugen. Dadurch gingen die CO2-Emissionen um fast die Hälfte zurück.

Das HKW liefert pro Jahr 42 Mio. kWh Strom und 50 Mio. kWh Wärme und setzt rund 85% des eingesetzten Erdgases in nutzbare Energie um. Kraftwerke ohne KWK nutzen im Schnitt weniger als die Hälfte des eingesetzten Brennstoffs. Deutschland muss bis 2012 insgesamt 21% weniger CO2 ausstoßen als 1990. Bisher sind rund 19% erreicht.

NAP mit Auflagen

(7. Juli 2004) - Die EU-Kommission hat acht nationaleZuteilungspläne für CO2-Emissionszertifikate (NAP)genehmigt. Fünf Pläne (Dänemark, Irland,Niederlande, Slowenien und Schweden) wurden ohne weitere Auflagenangenommen.

NAP mit Auflagen

(7. Juli 2004) - Die EU-Kommission hat acht nationale Zuteilungspläne für CO2-Emissionszertifikate (NAP) genehmigt. Fünf Pläne (Dänemark, Irland, Niederlande, Slowenien und Schweden) wurden ohne weitere Auflagen angenommen, die übrigen drei (Deutschland, Österreich und Großbritannien) unter der Voraussetzung, dass "bestimmte technische Änderungen" vorgenommen werden.

In Deutschland betreffe das unter anderem die Kraft-Wärme-Kopplung: Wenn weniger Energie im KWK-Modus produziert wird als bei Zuteilung der Emissionszertifikate angenommen, müsse das nachträglich berücksichtigt werden. Auch die Zuteilung von Emissionserlaubnissen an mögliche neue Marktakteure hält die Kommission noch nicht für optimal geregelt.

BMU zufrieden

Als erfreuliches und richtungweisendes Signal bezeichnete es Bundesumweltminister Jürgen Trittin, dass die EU-Kommission den deutschen nationalen Allokationsplan insgesamt genehmigt habe; insbesondere das Kernstück des Plans, die Übertragungsregelung, sei unverändert akzeptiert worden.

Damit werde der aus Klimaschutzgründen notwendige Anreiz zur Erneuerung und Modernisierung des Kraftwerksparks in Deutschland gegeben. Beim Ersatz alter ineffizienter Anlagen durch neue hocheffiziente dürfen vier Jahre Zertifikate behalten werden, danach gilt für 14 Jahre eine Befreiung von Minderungspflichten.

NAP geändert

(28. Mai 2004) - In fünf Punkten haben SPD und Grüne denRegierungsentwurf zum Gesetz über den NationalenAllokationsplan (NAP) ergänzt.

NAP geändert

(28. Mai 2004) - In fünf Punkten haben  SPD und Grüne den Regierungsentwurf zum Gesetz über den Nationalen Allokationsplan (NAP) ergänzt. Am Freitag wird der Bundestag über die Zuteilung der CO2-Rechte entscheiden. Es bleiben die ausgehandelten geringeren Anforderungen an die Industrie, die Übertragungsregeln sowie die kostenlosen Emissionsrechte über 1,5 Mio. t CO2 pro Jahr für E.ON und EnBW für den Ersatz ihrer KKW Stade und Obrigheim.

Modifiziert wurden die Härtefallregel, die Modernisierungsklausel und die Regelung zu Vorleistungen. Firmen, deren Anlagen 25% mehr ausstoßen als in den Basisjahren, erhalten extra Verschmutzungslizenzen zugeteilt, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Bislang lag die Grenze bei 30%.

Außerdem bekommen neue Investoren in jedem Fall Emissionsrechte. Sollten dazu mehr nötig werden als die reservierten 3 Mio. t CO2, kauft die KfW-Bank Rechte und schenkt sie den Investoren. Eine verschärfte Malus-Regel zieht Braunkohlekraftwerken 15% der Emissionsrechte ab, wenn ihr Wirkungsgrad unterhalb 31% liegt. Dies traf bisher 16 rund fünfzig Jahre alte Kraftwerke. Nun gilt die Regel ab 2010 für Kraftwerke mit weniger als 32% Effizienz, wodurch fünf weitere Kraftwerke von RWE dazukommen.

Die Vorleistungen der ostdeutschen Stadtwerke werden als "early actions" besser gewürdigt. Außerdem gibt es nun ein Ziel für Verkehr und Haushalte: Der CO2-Ausstoß von Autos und Heizungen muss bis 2012 auf 349 Mio. t CO2 gesenkt werden, das entspricht einer Minderung um 6%.

Deutschlands Regeln für den Nationalen Allokationsplan

(1. April 2004) Erste Zusammenfassung und Bewertung des WWF derzentralen Ergebnisse.

Deutschlands Regeln für den Nationalen Allokationsplan

Erste Zusammenfassung und Bewertung des WWF der zentralen Ergebnisse

(1. April 2004) - Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen im Rahmen der Erstallokation erfolgt für die Perioden 2005-07 und 2008-12 kostenlos (Grand-fathering). Als Basisperiode dient für alle Anlagen, die bis zum 31.12.1999 in Betrieb gegangen sind, der Zeitraum 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2002. Für Anlagen bzw. Anlagenerweiterungen, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2000 in Betrieb gegangen sind, dient als Basisperiode der Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2003. Für Anlagen bzw. Anlagenerweiterungen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 in Betrieb gegangen sind bzw. gehen, erfolgt die Ermittlung der Zuteilung an Emissionsberechtigungen auf der Grundlage angemeldeter Daten. Hier wird eine Ex-post-Korrektur vorgenommen.

1. Gesamtallokation von EU-Zertifikaten in Deutschland

Knapp 59 % der Emissionen der deutschen Wirtschaft werden von der EU- Emissionshandels-Richtlinie umfasst. Bis 2012 müssen hier 13 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden.

503 Millionen EU-Zertifikate werden in Deutschland für den Zeitraum 2005-07 zugeteilt. Dies entspricht einem Reduktionsziel bis 2007 von 0,4 % gegenüber 2000-2002.

495 Millionen EU-Zertifikate werden in Deutschland für den Zeitraum 2008-12 zugeteilt. Dies entspricht einem Reduktionsziel bis 2012 von ca. 2 % gegenüber 2000-2002.

Unter der Annahme, dass der Preis pro Zertifikat zwischen 5 und 15 Euro liegt, weist dieser Pool einen Wert von 2,5 - 7,5 Milliarden Euro auf. Die Zielsetzung für Deutschland nach dem Kyoto-Protokoll lautet im Zeitraum 2008-12 den Treibhausgas-Ausstoß gegenüber 1990 um 21 % zu reduzieren, gegenüber 2000-2002 entspricht dies 2,9 %.

WWF-Bewertung: Die deutsche Industrie hat in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung von 2001 eine Reduktion ihrer CO2-Emissionen um 45 Mio t bis 2010 gegenüber 1998 zugesagt. Von 1998 (508 Mio t ) sollten somit bis 2010 die CO2-Emissionen auf 463 Mio t CO2 reduziert werden. Von dieser ursprünglichen Zusage ist nur noch etwa ein Drittel übrig geblieben.

2. Behandlung von "New Entrants" (Neueinsteigern)

Neueinsteiger sollen (für die Stromerzeugung) mit einem Benchmark von max. 750 g CO2/kWh ausgestattet werden (sogenannte Drittelregelung: 1/3 Gas; 1/3 Steinkohle; 1/3 Braunkohle), aber nach Stand der Technik. Die Anlagen können dann 14 Jahre ohne Reduktionsverpflichtung betrieben werden.

WWF-Bewertung: Vernünftig wäre ein Gas-und-Dampfkraftwerk-Benchmark (GuD) in Höhe von 365 g CO2/kWh gewesen, um neuen Marktteilnehmern keine Markteintrittsbarriere aufzubauen, trotzdem aber eine Lenkungswirkung der Investitionen in CO2-arme Energieträger zu erreichen. Mit 750 g CO2/kWh wurde ein Benchmark etabliert, der sich an Steinkohle orientiert. Eine Lenkungswirkung in CO2-arme Energieträger findet nicht statt.

3. Behandlung von Ersatzanlagen (Lex RWE)

Kraftwerksbetreiber, die eine Anlage ersetzen, können die Zertifikate ihrer alten Anlage vier Jahre in vollem Umfang auf die neu errichtete Anlage übertragen und dann die Anlage 14 Jahre ohne Reduktionsverpflichtung weiterbetreiben.

WWF-Bewertung: Mit diesen beiden Neuanlagen-Regelungen werden die marktwirtschaftlichen Anreize, in CO2-arme Energieträger zu investieren, nahezu eliminiert. Der Stand der Technik wird auf 18 bzw. 14 Jahre festgeschrieben. Ein Business-as-usual Szenario mit dem forcierten Zubau von Kohlekraftwerken ist möglich. Die Internalisierung externer Kosten findet so gut wie nicht statt. Richtig wäre eine längere Periode der Übertagung und ein kürzerer Zeitraum ohne Reduktionsanforderung (z. B. nur 5 statt 14 Jahre) gewesen.

4. Modernisierungsanreiz

Anlagen, die älter als 30 Jahre sind und deren Wirkungsgrad 31 % bei Braunkohle und 36 % bei Steinkohle nicht übersteigt, erhalten eine zusätzliche Reduktionsanforderung von 15 %.

WWF-Bewertung: Der Ansatz ist richtig, aber hier ist man gerade RWE weit entgegengekommen. Viele von deren Braunkohle-Anlagen sind zwar älter als 30 Jahre, der Wirkungsgrad liegt jedoch meist wenig über 31 %.

Zusammenfassung

Die Reduktionsziele haben sich weit von der Kraftwärmekopplungsvereinbarung aus dem Jahr 2001 entfernt. Statt 45 Mio t CO2 müssen nun nur noch 13 Mio t CO2 reduziert werden. Es gibt so gut wie keine Anreize, in effizientere Technologien und CO2-arme Energieträger zu investieren. Der Stand der Technik wird auf 14 bzw. 18 Jahre fest geschrieben.

Der Nationale Allokationsplan  in der am 31. März vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung:

 Download Nationaler Allokationsplan der BRD Kabinettsbeschluss 31.3.2004 

Emissionshandel: Ja oder Nein?

Der Handel mit Emissionsrechten ist höchst umstritten.

Emissionshandel: Ja oder Nein?

Der Handel mit Emissionsrechten ist höchst umstritten. In der Diskussion ist ein aktueller Richtlinienvorschlag der EU-Kommission.
Hier einige Informationen und Hintergründe zum Thema.

(16. Oktober 2003) Ausgangspunkt der Aktivitäten der EU-Kommission ist die Erkenntnis, dass die EU als ganzes ihre in Kyoto 1997 übernommenen Verpflichtungen zur Verminderung von Treibhausgasen mit "Business as usual" verfehlen würde. Das ergibt sich aus wissenschaftlichen Studien und den Berichten der Mitgliedsstaaten. Statt einer Verminderung der Treibhausgase um 8% gegenüber 1990 wird die EU im Jahr 2012 ein Prozent mehr Treibhausgase emittieren als 1990, wenn alles so weitergeht wie bisher (Kommissionsdokument 14184 / 00 KOM (2000) 749 endgültig). Damit würde man die eingegangene Verpflichtung um 9% oder 380 Mio t CO2 Äquivalente verfehlen. Die EU folgert richtig: Da die nationalen Politiken der Mitgliedsstaaten zu den erforderlichen Emissionsminderungen nicht in der Lage sind, sind zusätzliche Maßnahmen der Gemeinschaft unabdingbar.

Logo Johannesburg 2002

Die Kommission startete das Europäische Klimaschutzprogramm (ECCP European Climate Change Programm). An dem Diskussionsprozess nahmen Vertreter aus Regierungen, Industrie und auch Umweltverbände teil. Als Ergebnis wurden 40 kosteneffiziente Maßnahmen ausgemacht mit einem Minderungspotential von 664 bis 765 Mio t CO2-Äquivalent. Das ist das Doppelte des zugesagten CO2-Minderungsziels. Die Kosten für die Erreichung des Verminderungsziels mit den kosteneffizientesten Maßnahmen würde 3,7 Billionen Euro betragen, also 0,06 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Die Maßnahmen sind folgende:

  • Emissionshandel
  • Verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien
  • Verbesserte Energieeffizienz im Gebäudebereich
  • Verschärfte Energiestandards von Haushalts- und Unterhaltungsgeräten
  • Energieverbrauchsmanagement
  • Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
  • Verstärkte Kontrolle fluorierter Treibhausgase
  • Umstieg auf klimafreundliche Verkehrsmittel durch Verbesserung der Infrastruktur sowie Gebühren und Abgaben.
Der Emissionshandel

Der Emissionshandel und der Streit um den Emissionshandel -Verbesserung der Richtlinien - Auch für Haushalte? -Zweischneidig für Haushalte.

Der Emissionshandel

(16. Oktober 2003) Der Richtlinienentwurf der EU zum Emissionshandel (KOM(2001)581 endgültig) sieht eine stufenweise Einführung von Emissionszertifikaten ("Berechtigungen") vor. Für den Betrieb einer emissionsintensiven Anlage (Kraftwerke, Chemiefabriken, Stahlwerke usw.) braucht man dann eine Erlaubnis. Diese bekommt der Betrieb zugeteilt vom Staat zusammen mit einer Menge von handelbaren Emissionsberechtigungen. Wer weniger emittiert, als vorgesehen, der kann die überzähligen Berechtigungen verkaufen an jemanden, der mehr Schadstoffe auspusten will als er Berechtigungen hat. In der Sprache der Richtlinie muss man soviele Berechtigungen an den Staat abgeben, wie man Klimagase emittiert. Die Berechtigungen werden in einer Einführungsphase 2005 bis 2007 kostenlos von den Regierung an die Anlagenbetreiber ausgegeben. Die Betriebe können die Berechtigungen frei untereinander handeln, auch über Ländergrenzen hinweg. Mit diesem System werden bis 2010 46% aller CO2-Emissionen in der EU erfasst. Die EU kann nun die Zahl der Berechtigungen begrenzen, so dass die Reduktionsziele erfüllt werden. Dadurch kann die angestrebte Emissionsminderung erzwungen werden.

Der Streit um den Emissionshandel

Widerstand gegen den Emissionshandel gibt es sowohl von der Industrie als auch von Umweltverbänden. Auch innerhalb der politischen Parteien gehen in Deutschland die Meinungen stark auseinander: Die Regierungsparteien befürworten die Richtlinie, die Opposition lehnt sie ab.

Abgesehen von grundsätzlichen Widerständen, die sich gegen das "Recht an einer Umweltverschmutzung" richten, stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit des Emissionshandels. Der Handel selbst reduziert die Emissionen nicht, sondern verteilt sie nur um. Ob und um wieviel in diesem Zusammenhang die Emissionen reduziert werden, ist letztlich eine politische Entscheidung. Der Emissionshandel ermöglicht solche Entscheidungen. Er ersetzt sie aber nicht. An der Möglichkeit, über Emissionslizenzen und deren Handel die Emissionen zu begrenzen, kann kein Zweifel bestehen: Der Emissionshandel ist, so die Schlussfolgerung, eine wirkungsvolle Möglichkeit zur Durchsetzung von Emissionsminderungen.

Verbesserungen der Richtlinie

Innerhalb der EU befürwortet sowohl der EU-Rat als auch das EU-Parlament den Richtlinienentwurf mehrheitlich. Die Richtlinie würde auch gegen den Widerstand Deutschlands beschlossen. Am 23. September entscheidet das EU-Parlament über die Richtlinie. Unter dänischer Präsidentschaft ist für den 17. Oktober 2002 die Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes der Regierungen vorgesehen.

Deshalb zielt die Bundesregierung darauf ab, den Richtlinienentwurf konstruktiv zu verbessern:

  • Freiwillige Pilotphase 2005 bis 2007
  • Transparente Regeln für die Erstzuteilung
  • Kontrolle und Sanktionen der Regeln
  • Öffnen der Richtlinie auch für private Haushalte und Verkehr.
Auch für Haushalte?

Die EU rechnet mit einem Preis eines Emissionszertifikats von 30 Euro je Tonne CO2. Ein Haushalt hat etwa pro Jahr zehn Tonnen CO2-Emissionen zu verantworten. Halbiert er diese Emissionen, so könnte er dies für etwa 150 Euro veräußern. Im derzeitigen Richtlinienentwurf sind Privathaushalte nicht für den Emissionshandel vorgesehen, d.h. ihre Emissionen unterliegen keiner Zertifizierung. Emissionsminderungen von Privathaushalten bleiben deshalb auch unberücksichtigt. Es dürfte sehr schwierig sein, ein einfaches System zu finden, um Privathaushalte in den Handel einzubinden.

Zweischneidig für Haushalte

Ferner wäre dies von der Logik des Systems auch durchaus zweischneidig. Denn so wie umweltfreundliche Haushalte mit einem Bonus belohnt werden, so wären umweltbelastende Haushalte finanziell zusätzlich zu belasten. Ob dies bei den betroffenen Verbrauchern Begeisterung hervorrufen würde, muss ernsthaft bezweifelt werden. Auch die Position einer ökologischen Verbrauchervertretung wird sich zu entscheiden haben zwischen einer verbraucherschützenden Positition, die jede Belastung von Verbrauchern abwehrt, und einer umweltschützenden Funktion, die sich der Notwendigkeit des Klimaschutzes stellt.

Tabelle Emmissionen Branchen EU

letzte Änderung: 06.06.2018