ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Pressemitteilung des Bund der Energieverbraucher e.V. vom 13. Januar 2026

Deutschland verletzt EU-Vorgaben zum Schutz vor Energiearmut

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund der Energieverbraucher e. V. hat heute bei der Europäischen Kommission formell Beschwerde gegen Deutschland eingelegt.

Der Vorwurf: Die Bundesregierung kommt ihren EU-rechtlichen Pflichten zum Schutz energiearmer und schutzbedürftiger Haushalte seit Jahren nicht nach. Mehr als 200.000 Haushalten wird nach Angaben der Bundesnetzagentur jedes Jahr der Strom abgestellt, weil sie mit mehr als 100 Euro in Zahlungsrückstand sind. Den EU-rechtlich vorgeschrieben Schutz vulnerabler Verbraucher vor Stromsperren gibt es damit in Deutschland faktisch nicht. Denn die Sozialleistungen, die nach Angaben der Bundesregierung vor Energiearmut schützen sollen, erreichen laut dem aktuellem Armuts- und Reichtumsbericht die Hälfte der Anspruchsberechtigten nicht. Die EU-Kommission soll, so der Verband, dem EU-Recht auch in Deutschland zur Geltung verhelfen.

Zitat Dr. Aribert Peters, Bund der Energieverbraucher e. V.:
„Deutschland ignoriert seit Jahren klare EU-Vorgaben zum Umgang mit Energiearmut. Die Folgen tragen hunderttausende Haushalte, die ohne wirksamen Schutz vor Stromsperren bleiben.“

Wortlaut der Beschwerde: www.bdev.de/EUbeschwerde

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Aribert Peters
Bund der Energieverbraucher e. V.
0170 44 88 606

peters@energieverbraucher.de

Hintergrundinformationen

Was ist Energiearmut?

Energiearmut liegt vor, wenn Haushalte ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder mit Strom versorgen können oder übermäßig hohe Energiekosten tragen müssen.

Was verlangt die EU?

Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten, Energiearmut systematisch zu bewerten, Reduktionsziele festzulegen und gezielte energiepolitische Maßnahmen zu ergreifen.

Was kritisiert der Bund der Energieverbraucher?

Deutschland verweist im Kontext von Energiearmut fast ausschließlich auf bestehende Sozialleistungen. Diese erreichen einen erheblichen Teil der Betroffenen allerdings nicht – unter anderem, weil sie nicht wissen, dass sie anspruchsberechtigt sind oder weil sie mit der Beantragung überfordert sind. Eine eigenständige politische Strategie gegen Energiearmut fehlt.

Warum ist das problematisch?

Wenn Schutz von nicht beantragten Sozialleistungen abhängt, bleibt er wirkungslos. Energiearme Haushalte sind dadurch unter anderem bei Versorgungsunterbrechungen besonders gefährdet.

Was wird gefordert?

Eine eigenständige Energiearmutspolitik mit Datengrundlage, Reduktionsziel und wirksamen vorbeugenden Schutzmechanismen.

Waren frühere Beschwerden des Bundes der Energieverbraucher erfolgreich?

Eine Beschwerde gegen Stromentgeltbefreiungen von Industriebetrieben führte zu langen Auseinandersetzungen, bei denen 2024 der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Sinne des Bundes der Energieverbraucher entschied (www.bdev.de/eugh2024). 

Wie läuft das weitere Verfahren?

Die Kommission prüft die Beschwerde und informiert den Beschwerdeführer, ob die Beschwerde von der Kommission aufgegriffen wird.

letzte Änderung: 14.01.2026