Beweislastumkehr in Österreich
(22. März 2012) Nach einer Novelle des dortigen Nahversorgungsgesetzes müssen in Österreich Strom- und Gasanbieter auf Antrag bei einem Gerichtsstreit nachweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Bislang musste die Regulierungsbehörde den Nachweis führen, dass deren Preise überhöht sind.
Die e-control und die Gewerkschaften werten die Beweislastumkehr als positives Zeichen für den Verbraucher. Sie hatten den Energieversorgern vorgeworfen, niedrigere Einkaufspreise nicht an Kunden weitergegeben zu haben.