ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)

Beweislastumkehr in Österreich

(22. März 2012) Nach einer Novelle des dortigen Nahversorgungsgesetzes müssen in Österreich Strom- und Gasanbieter auf Antrag bei einem Gerichtsstreit nachweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind. Bislang musste die Regulierungsbehörde den Nachweis führen, dass deren Preise überhöht sind.

Die e-control und die Gewerkschaften werten die Beweislastumkehr als positives Zeichen für den Verbraucher. Sie hatten den Energieversorgern vorgeworfen, niedrigere Einkaufspreise nicht an Kunden weitergegeben zu haben.

letzte Änderung: 15.05.2018