Archiv

Schlappe für Rhein-Energie Der Regionalversorger Rhein-Energie hat vor dem Landgericht Köln eine Schlappe gegen den Bund der Energieverbraucher hinnehmen müssen.

Schlappe für Rhein-Energie

(30. November 2007, geändert 4. Januar 2008) Der Regionalversorger Rhein-Energie hat vor dem Landgericht Köln eine Schlappe gegen den Bund der Energieverbraucher hinnehmen müssen. Das Gericht urteilte, dass die Rhein-Energie die in einigen Verträgen mit Gaskunden verwendeten Preisgleitklauseln nicht verwenden darf. Die Klausel sieht eine Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl an der Börse Düsseldorf vor. Laut Urteilsbegründung enthält die Klausel "keine hinreichend verbindliche Festlegung", dass nur "konkrete Kostensteigerungen in entsprechender Höhe an den Kunden weiter gegeben werden dürfen". Darüber hinaus hält das Gericht weitere Formulierungen in Gas-Verträgen der Rhein-Energie für unwirksam.

Geklagt hatte der Bund der Energieverbraucher, der "mangelnde Transparenz" kritisiert hatte. Gerd Rentzmann, Anwalt des Vereins, rät Rhein-Energie-Kunden, bei der nächsten Preiserhöhung für Erdgas den Erhöhungsbetrag nicht oder nur unter Vorbehalt zu zahlen. Die Rhein-Energie hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt und eine Frist von zwei Monaten für die Abfassung der Berufungsbegründung beantragt. Der Bund der Energieverbraucher hat diesem Antrag widersprochen.

Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Köln. Vor dem Bundesgerichtshof, der letzten Instanz, hatte der Bund der Energieverbraucher bereits in zwei anderen Fällen, in denen es auch um unzulässige Preisgleitklauseln ging, obsiegt (Urteil vom 21. September 2005, Az VIII ZR 38/05 und Urteil vom 13.12.2006 Az VIII ZR 25/06).

Eine Klage des Bund der Energieverbraucher gegen Preisgleitklauseln in Stromlieferverträgen von E.on Mitte hatte ebenfalls Erfolg (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2007, Az 2-02 O 250/06 und Urteil des OLG Frankfurt vom 13.12.2007 nr). Rechtskräftig ist inzwischen ein Urteil des Landgerichts München, das auf eine Klage des Vereins hin den Stadtwerken München die Verwendung einer unzulässigen Preisgleitklausel untersagt hatte (Urteil vom 9. August 2007, Az 12 O 18199/06).

letzte Änderung: 19.04.2023