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Care Energy

Care Energy im Forum

Informationen zur Care Energy AG

Leuschner-Energiechronik über Care-Energy: bdev.de/carel

Switchup über Care-Energy: bdev.de/cares

Marktwächter Energie über Care-Energy

Zweifelhafte Nachforderungen

(11. Januar 2018) Zahlreiche ehemalige Kunden von Care-Energy werden vom Insolvenzverwalter zu Nachzahlungen aufgefordert. Verbraucherschützer raten dazu, keine Zahlungen zu leisten, weisen aber auch auf ein damit verbundenes Risiko hin. Es ist zweifelhaft, ob der Insolvenzverwalter überhaupt Forderungen für genau die richtige der zahlreichen Care-Firmen geltend macht, nämlich diejenige, die eine berechtigte Forderung hat.

In etlichen Fällen hatten Verbraucher sogar zu viel an Care-Energy bezahlt. Statt Geld zurückzuzahlen, verlangt der Insolvenzverwalter noch zusätzliches Geld vom Verbraucher. Betroffene Verbraucher sollten das Amtsgericht Bremen informieren, damit dem übereifrigen Insolvenzverwalter vom Gericht seine Grenzen aufgezeigt werden.

Aufgrund der teilweise chaotischen Kundenbuchhaltung bei Care-Energy sollte man auf einen lückenlosen Nachweis angeblicher Forderungen bestehen und diese mit den eigenen Zahlungen und Unterlagen abgleichen.

Care Energy insolvent

(21. Februar 2017) Es war nur eine Frage der Zeit, bis der höchst unseriöse Energieanbieter Care Energy in der Versenkung verschwindet – Verbraucherschützer hatten schon seit Jahren vor dem Geschäftsgebaren gewarnt.

Nur wenige Wochen nach der Meldung vom Tod des Firmenchefs Martin Richard Kristek folgt nun die Insolvenz der Care Energy AG, der Care-Energy-Holding GmbH und der Care-Energy Management GmbH. Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm aus Bremen wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Insolvenz beendet jedoch nicht automatisch laufende Versorgungsverträge zwischen den Care Energy Unternehmen und Verbrauchern. Für die betroffenen Verbraucher stellen sich daher nun viele Fragen. Antworten erhalten Mitglieder im Bund der Energieverbraucher e.V. an der Anwalts-Hotline des Vereins.

Allgemeine Informationen sind im Internet zu finden:

Care-Energy Debakel

Weil Care-Energy viele Verbraucher nicht mehr versorgt, sind viele Verbraucher verunsichert. Vom Abschluss neuer Verträge mit einem Unternehmen der Care-Gruppe raten viele Verbraucherschützer ab. Aber auch die Kündigung ist nicht einfach.

(16. September 2016) Bei den Verbraucherzentralen stiegen die Beschwerden über Care-Energy in den vergangenen Monaten deutlich an. Nach der Beendigung der Netzdurchleitungsverträge mit zwei großen Netzbetreibern raten die Verbraucherzentralen und auch der Bund der Energieverbraucher den betroffenen Verbrauchern, ihre Care-Verträge außerordentlich zu beenden und sich einen neuen Stromanbieter zu suchen.

Der Online-Tarifrechner der Unternehmensgruppe Care-Energy erweckt den Eindruck, dass nur der angegebene Preis zu zahlen ist. Tatsächlich fallen aber weitere Kosten an, auf die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen wird. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb die Care-Energy Management GmbH abgemahnt.

Care-Energy AG stellt die Lieferung für zahlreiche Kunden ein und die Verbraucher fallen in die Grund- oder Ersatzversorgung ihres örtlichen Anbieters. Care-Energy unterbreitet Kunden neue Verträge und fordert zur Unterschrift auf. Ein Unternehmen der Gruppe bezeichnet sich selbst als Energiedienstleister, was allerdings in zahlreichen Gerichtsurteilen als Verschleierung der tatsächlichen Verhältnisse zurückgewiesen worden ist. In einem Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur heißt es:

„Das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten seitens des Vorstands gibt Grund zur Annahme, dass dieser die Betroffene (Care-Energy AG) nicht im Sinne der gesetzlichen Vorschriften führt und aufgrund der Geschäftsführungspraxis ein Schaden für die Haushaltskunden nicht auszuschließen ist. (…)
Die erhebliche Anzahl an Verbraucherbeschwerden, die bei der Bundesnetzagentur und der Schlichtungsstelle Energie eingereicht wurden, ebenso wie der Umstand, dass die Betroffene die in Schlichtungsverfahren abgegebenen Zusagen nicht einhält, können Zweifel an der Zuverlässigkeit des Vorstands der Betroffenen begründen.“

Problematisch für Verbraucher sind vor allem zwei Tatsachen:
  • Das Firmenkonstrukt von Care-Energy ist völlig undurchschaubar. Es gibt zahlreiche miteinander verschachtelte Firmen in diesem Firmenzoo, deren Bezeichnung und Beziehung untereinander sich häufig ändern. Die Vollmachten ermöglischen es, dass sich die Firmen untereinander beauftragen, ohne dass dies für Verbraucher nachvollziehbar ist.
  • Für viele Kunden von Care-Energy ist kaum nachzuvollziehen, zu welcher der Care-Firmen sie in welcher vertraglichen Beziehung stehen.

2984 Spinnennetz

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
  • Die Kunden von Care-Energy sollten keine neuen Verträge mit Care unterschreiben, solange nicht klar ist, mit wem genau sie Verträge eingehen und welche rechtlichen Folgen sich aus diesen Verträgen ergeben.
  • Die Kunden von Care-Energy können sich nur schwer aus den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Care-Energy lösen. Gerade deshalb ist größte Sorgfalt geboten bei der Kündigung dieser Verträge. Die Verträge müssen von den Verbrauchern aktiv gekündigt werden, sonst laufen sie weiter! Das gilt selbst dann, wenn die Energielieferung nicht mehr von Care sondern vom örtlichen Versorger erfolgt.
  • Auch die Kündigungsfristen sind in den verschiedenen Firmen und Verträgen der Care-Gruppe unterschiedlich.

Folgendes Vorgehen ist zu empfehlen für Verbraucher, die sich aus der vertraglichen Bindung mit Care-Firmen lösen wollen:

  • Die Kündigung sollte einen Passus enthalten, dass die Kündigung sich auch auf alle erteilten Vollmachten und die dadurch abgeschlossenen Verträge bezieht.
  • Den Zählerstand zum Kündigungszeitpunkt ablesen und sowohl Care-Energy als auch dem Netzbetreiber mitteilen.
  • Die Kündigung sollte einen Passus enthalten, die Kündigung gegebenenfalls an das zuständige Unternehmen weiterzuleiten.
  • Die Kündigung sollte per Einwurf-Einschreiben gesendet werden, keinesfalls per Email.
  • Die Kündigung sollte gerichtet werden an die
    - Care-Energy Management GmbH, Dessauer Str. 2-4, Lagerhaus G, 20457 Hamburg
    - Care-Energy AG, Hofmannstr. 61, 81379 München
    - Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG, Hohe Str. 26, 09573 Augustusburg
    - Care-Energy Netzbetriebs- und Infrastruktur GmbH & Co. KG, Dessauer Str. 2-4, 20457 Hamburg

Bei Rechnungen von Unternehmen der Care-Energy-Gruppe sollten die Verbraucher vor der Zahlung genau prüfen, ob die Rechnung den vertraglichen Verpflichtungen entspricht, korrekt ist und vom richtigen Unternehmen gestellt wurde.

Weblinks:
Care Energy

Verärgerte Kunden

Care Energy: Verärgerte Kunden

(13. Juni 2016) Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet über eine erhebliche Zahl von Kundenbeschwerden über den Energieanbieter Care Energy. Teilweise erhielten die Verbraucher falsche Abrechnungen, in denen geleistete Abschlagszahlungen nicht berücksichtigt worden sein sollen.

Die Betroffenen kämpfen jetzt mit einem komplizierten und undurchsichtigen Firmenkonstrukt, berichtet die Verbraucherzentrale. Forderungen seien von unterschiedlichen Tochterunternehmen des Anbieters geltend gemacht worden.

„Verärgerte Kunden von Care-Energy können sich mithilfe des vierwöchigen Kündigungsrechts kurzfristig von dem Anbieter trennen“, so die Juristin Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Ein Unternehmen der Care Energy Gruppe zur Zahlung von 82,2 Mio. Euro verurteilt – Urteile nicht rechtskräftig

(09. Dezember 2015) Das Landgericht Hamburg hat in drei Verfahren ein Unternehmen der Care-Energie-Gruppe zur Zahlung von offenstehenden EEG-Umlagen in Höhe von 82,2 Mio. Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

In einem Urteil heißt es (Az 304 O 20/15 Tz 66):

„Ein Vertrauensschutz bestand für die Beklagte nicht. Die von verschiedenen Gerichten vertretene Auffassung, dass die CE Netzbetrieb nicht als Letztverbraucher anzusehen sei, wird auch von der Kammer geteilt. Allerdings ist die Hoffnung der Beklagten, dass es bei der gewählten Vertragskonstruktion gar keinen Letztverbraucher geben werde und sie auf diese Weise die Zahlung der EEG-Umlage umgehen könne, nicht schutzwürdig. Wie das Oberlandesgericht ausgeführt hat, handelte es sich bei der Vertragsgestaltung über die ferngesteuerte Umwandlung von Strom in Licht, Kraft, Wärme oder Kälte und die Lieferung derartiger „Nutzenergie“ an die Endkunden um ein nichtiges Umgehungsgeschäft. Wer eine solche Konstruktion zur Umgehung von gesetzlichen Zahlungspflichten wählt, muss mit dem Scheitern rechnen und genießt keinen Vertrauensschutz“.

Die Urteile stehen in der freien Urteilsdatenbank OpenJur zur Verfügung:

Wind aus dem Norden

Care-Energy

Wind aus dem Norden: Care-Energy

(16. September 2013) Noch immer hat sich der Wirbel um Care-Energy nicht gelegt.

Das Bundesamt für Justiz teilte uns am 7. August 2013 mit, dass die mk-group Holding GmbH für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011 offenlegungssäumig sei, Tochterunternehmen für die Geschäftsjahre 2009 und 2011, sprich: die Jahresabschlüsse nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen eingereicht habe. Die mk-group widersprach gegenüber dem Bund der Energieverbraucher e. V. dieser Aussage: Zwischen Einreichen und Veröffentlichung von fertigen Jahresabschlüssen könnten – wie bei Behörden üblich – durchaus längere Zeiträume liegen.

Die Bundesnetzagentur hat am 3. Juni 2013 einen Bußgeldbescheid über 40.000 Euro gegen den Care-Energy Chef Martin Kristek (Az BK6-12-057, nicht rechtskräftig) erlassen, weil er die mk-power holding nicht als Stromversorger gemeldet hatte. Die mk-group teilte am 22. August 2013 dem Bund der Energieverbraucher e.V. mit, auch das sei nicht richtig. Man wolle sich aber nicht zu laufenden Verfahren äußern.

Mit einigen Netzbetreibern liegt Care derzeit im Streit über die Höhe der zu zahlenden Beträge. Vor dem Landgericht Hamburg unterlag die mk-group am 25. Juli 2013 gegen den Übertragungsnetzbetreiber Amprion und muss laut Urteil allein für vier Monate 465.000 EEG-Umlage nachzahlen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.

Seit August 2013 bietet Care-Energy ein neues Tarifkonzept an: Der Kunde wird zu tagesaktuellen Energiepreisen (inkl. Stromsteuer, EEG Abgabe und ein Cent/kWh Handelsmarge) und einem Monatsgrundpreis beliefert, muss jedoch mit dem Netzbetreiber einen separaten Netznutzungsvertrag abschließen und die dadurch anfallenden Kosten selbst begleichen.

Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld

(15. Juni 2013, aktualisiert 9.12.2015) Die Bundesnetzagentur verhängte gegen den Geschäftsführer der Hamburger mk-Holding, die unter der Marke "Care Energy" auftritt, ein Bußgeld von 40.000 Euro. Das Unternehmen habe die Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht erfüllt, hieß es. Es bezeichne sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen Nutzenergie in Form von Licht, Kraft, Wärme und Kälte an die Verbraucher geliefert wird.

Im Rahmen der Prüfungen habe sich aber herausgestellt, dass diese Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb, so die Agentur. Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechne "Care Energy" den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting habe das nichts zu tun. Unter der Marke werde seit Anfang 2012 u. a. Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten.

Nach eigenen Angaben habe die Unternehmensgruppe bislang über 230.000 Kunden versorgt. Die erforderliche Anzeige über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten sei nicht erfolgt, so die Bonner. Das unter der Marke "Care Energy" betriebene Energievertriebskonzept unterliege vollumfänglich den Anforderungen des EnWG gegenüber Energielieferanten, "Care Energy" habe wie jeder andere Lieferant EEG-Umlage, auch aus bestehenden Forderungen, zu zahlen.

Das Unternehmen müsse gegenüber der Agentur unverzüglich die erforderliche Anzeige der Haushaltskundenbelieferung vorlegen. Die mk-group Holding GmbH widerspricht dem Bescheid und geht in die nächste Instanz. Die Agentur habe einen Bescheid erlassen, ohne im Anhörungsverfahren Anwälten die beantragte Akteneinsicht zu gewähren. Man werde auch disziplinarrechtliche Schritte gegen die handelnden Personen in der Netzagentur beantragen.

Als reiner Energiedienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des EnWG, so das Unternehmen. Das Unternehmen sei korrekt beim zuständigen Bundesamt BfEE als Energiedienstleister gemeldet. Die Prozesse des Contractings entsprächen exakt den Vorgaben des EDL-G und der DIN 8930-5. Eine Meldung nach §5 EnWG mache keinen Sinn, da Letztverbraucher nicht mit Strom, sondern mit Nutzenergie beliefertwürden.

Aktualisierung vom 10.12.2015:

In einem Aufsichtsverfahren hatte die Bundesnetzagentur gegen die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG wegen Nichtanzeige der Energiebelieferung nach § 5 EnWG mit Beschluss vom 2.3.2015 (BK6-14-159) ein Zwangsgeld in Höhe von 800.000 Euro festgesetzt http://tinyurl.com/carebneta. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde vom OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 17. Juni 2015 Az VI-3 Kart 190/14 (V) zurückgewiesen https://openjur.de/u/855567.html.

Laut Angabe der Bundesnetzagentur vom 10.12.2015 erfolgt die Versorgung von Endkunden ausschließlich durch die Care-Energie AG, für die eine Anzeige als Energielieferant nach § 5 EnWG erfolgt sei.

Wirbel um Care-Energy

In der Öffentlichkeit entbrennt derzeit ein Streit um die Firma Care-Energy.

Wirbel um Care-Energy

In der Öffentlichkeit entbrennt derzeit ein Streit um die Firma Care-Energy. Dieser Anbieter  bietet Strompreise, die nach Auffassung von Experten nicht dauerhaft kostendeckend kalkuliert sein können.

(13. Juni 2013) Zuerst warnte der Bund der Energieverbraucher am 2. Mai 2013 vor der Marke Care-Energy (CE) des Hamburger Energieversorgers mk-group Holding GmbH. Man gebe mit der Vertragsunterzeichnung CE eine umfassende und für den Verbraucher nicht offensichtliche Vollmacht. CE ging daraufhin öffentlich gegen den Verein vor, es gehe dem Verein nur um Mitgliederfang. Auch mahnte CE den Verein zweimal erfolglos ab. Kurze Zeit später änderte CE seine AGB, wobei fraglich ist, ob diese Änderungen die aufgeworfenen Kritikpunkte restlos beseitigen.

Abmahnung durch vzbv

Einen Tag später informierte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) , dass er die unter der Marke Care-Energy handelnden Unternehmen wegen unzulässiger AGB und unlauterer Werbung abgemahnt habe.

Die Angebote seien intransparent, CE locke Kunden mit Strompreisen von knapp 20 Cent pro kWh. Mit wem der Verbraucher tatsächlich einen Vertrag abschließe, sei unklar. Im Auftragsformular verstecke sich eine tückische Vollmachtsklausel, mit der der Verbraucher der mk-power umfangreiche Befugnisse erteilt, Verträge in seinem Namen abzuschließen und zu kündigen.

Zudem könnten die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auch ohne Zustimmung der Kunden an Unternehmen der mk-group sowie an deren nicht genannte regionale Partner übertragen werden. Zusätzlich enthielten die AGB ein unklar formuliertes Preiserhöhungsrecht und einen unbestimmten Liefertermin, so der vzbv.

Zweifelhaftes Geschäftsmodell

Derzeit bietet das Unternehmen die gelieferte „Nutzenergie“ zu 19,80 Cent/kWh an und liegt damit nach Einschätzung des Dachverbands der Stromwirtschaft BDEW unterhalb des Einstandspreises. Die rechtliche Zulässigkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Unternehmensgruppe wird von aktuellen Gerichtsentscheidungen und aktuellen Medienberichten als zweifelhaft eingeschätzt. Alle Berichte kommen zu dem Schluss, dass das Unternehmen mit dem Geschäftsmodell nicht dauerhaft am Markt wird bestehen können, so der BDEW. CE gibt an, als Energiedienstleister für ihre Kunden die Kundenanlage hinter der Hausanschlusssicherung sowie die elektrischen Verbrauchsgeräte zu betreiben und damit ihre Kunden nicht mit Strom zu beliefern, sondern die Leistung des Unternehmens bestehe in der Bereitstellung von Licht, Wärme und Kälte.

Das Landgericht Berlin sieht in dem Contracting-Modell von Care-Energy nur ein Scheincontracting zur Generierung von Steuervorteilen. Tatsächlich, so das Landgericht Berlin, baut Care-Energy keine Energieerzeugungsanlage, sie gibt auch keine Energie weiter. Sie übernimmt lediglich auf dem Papier die Anlage des Kunden, während sich vor Ort tatsächlich überhaupt nichts ändert, weder an den Leitungen, noch an der Steuerung.  (Aktenzeichen 91 O 47/12, Urteil vom 8.5.2012).

Ärger mit Presse und Behörden

Care Energy hat sich nicht nur mit dem ZDF, dem Handelsblatt und Spiegel-online öffentlich angelegt. Auch die Behörden sind der Unternehmensgruppe nicht grün. Weil die vorgeschriebenen Bilanzen und Geschäftsberichte von CE nicht rechtzeitig veröffentlicht wurden, hat das Bundesamt für Justiz bereits Ordnungsgelder verhängt und weitere Verfahren sind anhängig. Kommentar von CE-Chef Kristek: „Bei uns geht Genauigkeit vor Schnelligkeit“. Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld gegen Care-Energy verhängt, weil keine Anzeige nach § 5 EnWG erfolgte (Aktenzeichen BK6 – 12/057). CE kündigte juristische Schritte gegen die Bundesnetzagentur an. Prahlte CE noch öffentlich mit über 260.000 Kunden, so wurde diese Zahl von einem auf den anderen Tag auf 60.000 Kunden zum Ende 2012 öffentlich berichtigt. Denn CE hätte der Netzagentur auch anzeigen müssen, wenn mehr als 100.000 Kunden versorgt werden. Auch das Bundeskartellamt beschäftigt sich mit Vorwürfen, dass Care Energy mit Dumping-Preisen operiert. Am 2. Mai 2013 mailte Kristek an seinen Vertrieb: „Ich werde kein Pardon mehr kennen und in schwerwiegenden und vor allem nachvollziehbaren Fällen den Energiepreis in der betroffenen Region auch mit medialer Unterstützung wie angekündigt auf NULL setzen und dies bis zu dem Zeitpunkt, wo wieder Vernunft einkehrt und wir als Energiedienstleister nicht mehr be- oder verhindert werden“.

Interner Zoff

Auch innerhalb des siebenstufigen Strukturvertriebs mit rund 7.000 Vertretern gibt es Streit. Denn mehrere Care-Vertreter mahnten öffentlich ausstehende Provisionen an.

Vorsicht geboten

Angesichts der Fülle von ungeklärten Sachverhalten, schwebenden Verfahren und fehlenden Informationen sind Verbraucher gut beraten, trotz der scheinbar niedrigen Preise die Risiken des Geschäftsmodells von CE nicht zu ignorieren.

Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 2. Mai 2013

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Vorsicht vor Care Energy: Bund der Energieverbraucher e.V. warnt.

(2. Mai 2013) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care Energy gewarnt. Das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular hat möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich.

Der Verbraucher bewirke mit seiner Unterschrift nicht nur einen einfachen Wechsel des Stromanbieters, sondern er erteile vielmehr eine umfassende Vollmacht zu Gunsten der Firma Care Energy. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise im Auftrag des Bundes der Energieverbraucher e.V.

Dies könne deutlich höhere Risiken für die Kunden von Care-Energy bergen als bei einem üblichen Anbieterwechsel.

Die Vollmacht berechtigten Care Energy, den Verbraucher in allen Angelegenheiten, die zur Belieferung seiner Anlage mit Energie notwendig sind, zu vertreten. Dies könne zu Abschlüssen weiterer Verträge im Namen des Kunden führen, ohne dass der Kunde darüber auch nur informiert werden müsse.

Den Vertrag mit Care kann der Verbraucher zwar mit sechs Wochen Frist kündigen. Die wirksam im Namen des Verbrauchers von Care geschlossenen Verträge könnten aber weit längere Kündigungsfristen haben und daher rechtswirksam weiter laufen.

„Die Verbraucher sollten auf Nummer sicher gehen und keine Risiken eingehen“ empfiehlt Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher e.V.

Care Energy: VORSICHT angesagt

Die Vertragsmodalitäten des Energieversorgers Care Energy weichen deutlich vom denen anderer Anbieter ab.

Care Energy: VORSICHT angesagt

(29. März 2013) Die Vertragsmodalitäten des Energieversorgers Care Energy weichen deutlich vom denen anderer Anbieter ab. Der Bund der Energieverbraucher e. V. bietet seinen Mitgliedern, die derzeit von Care Energy beliefert werden, eine Beratung an, wenn sie sich bei der Geschäftsstelle des Bundes der Energieverbraucher melden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor einem Vertragsabschluss mit Care Energy die Beratung des Vereins in Anspruch nehmen.

letzte Änderung: 11.01.2018