Flexstrom: Bundesnetzagentur soll kritisch prüfen Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 12. Juli 2011
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Flexstrom: Bundesnetzagentur soll kritisch prüfen

(12. Juli 2011, ergänzt am 12. September 2011) Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat in einem Schreiben den Chef der Bundesnetzagentur Matthias Kurth gebeten, die Geschäftstätigkeit des Energieversorgers Flexstrom kritisch zu prüfen. „Die Unzufriedenheit der Kunden ist in den vergangenen Monaten schnell angestiegen und lässt die Frage aufkommen, ob die Wechselprozesse und der Umgang mit den Kunden den Erwartungen gerecht wird, die Verbraucher berechtigterweise an einen Energieversorger stellen“ schreibt der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher e.V.

Die Bundesnetzagentur kann Energieanbietern die Tätigkeit untersagen, „wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist“ (§ 5 Energiewirtschaftsgesetz).

2340 Screenshot der Kunden-Bewertung auf verivox.de von FlexStrom

Quelle: Screenshot vom 11. Juli 2011 der Kundenbewertungen auf verivox.de

 Download Antwort BNetzA vom 12.08.11 zu Flexstrom 

letzte Änderung: 28.07.2018