Energy Sharing
Die große Sharing-Lösung der Netzbetreiber kommt nicht
Die Bundesnetzagentur hat im Juli 2026 klargestellt: Netzbetreiber müssen keine eigene Infrastruktur für Energy Sharing (§ 42c EnWG) bauen – und echtes Sharing bräuchte ohnehin flächendeckende Smart Meter, deren Rollout kaum vorankommt.
Praktisch heißt das: mitmachstrom nutzt schon jetzt das Bilanzkreismodell – ganz ohne Smart Meter, nur mit einem Lesekopf am vorhandenen digitalen Zähler.
Quellen: BNetzA Mitteilung Nr. 73 · pv-magazine · VKU
Direktvermarktung
Die Pflicht zur Direktvermarktung kommt für fast alle PV-Anlagen
Mit der EEG-Novelle 2027 entfällt die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 1. Januar 2027. Danach müssen Betreiber ihren Strom selbst vermarkten. Bestehende Anlagen sind nicht betroffen.
Praktisch heißt das: mitmachstrom übernimmt diese Vermarktung schon heute – für bestehende wie für künftige Anlagen.
Quellen: pv-magazine · anfragenfluss.de · BMWE