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Stromtarif mit Steuerspareffekt

Wunderwerk: Stromtarif mit Steuerspareffekt

Von Louis-F. Stahl

(2. September 2021) Das Unternehmen „Elektrizitätswerke Düsseldorf AG“, vormals bekannt unter der Firmierung „DGV die Grüne Versorger AG“ – welches nicht mit den Stadtwerken Düsseldorf verwechselt werden sollte und das laut Webseite über ein Postfach in Köln zu erreichen ist, bietet unter der Marke „Wunderwerk“ mit dem Tarif „Sparwunder“ einen neuartigen Stromtarif an.

1094 Symbolbild Glühlampe mit Münzen als Sparbüchse / Foto: Romolo Tavani / stock.adobe.com

Die Idee: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge von bis zu 44 Euro pro Monat erhalten (§ 8 Einkommensteuergesetz). Der Steuerspartrick setzt somit voraus, dass der Arbeitgeber mitwirkt. Die Höhe der Steuer- und Sozialabgabenersparnis beträgt bis zu 320 Euro pro Jahr und hängt vom konkreten Einkommen des Arbeitnehmers ab. Auf seiner Webseite schreibt der Anbieter: „In keinem Fall übernimmt Wunderwerk Gewähr oder Haftung dafür, dass eine Steuerersparnis in Ihrem Fall realisiert werden kann.“

Die Stiftung Warentest bewertet das Konstrukt als „riskant“ und verweist darauf, dass Verbraucher im Zweifel sowohl ihr Finanzamt als auch ihren Arbeitgeber von dem Steuersparkonstrukt überzeugen müssen und nur wenige Arbeitnehmer mit hohem Einkommen den maximalen Betrag von 320 Euro pro Jahr ausschöpfen können (Finanztest 5/2021, Seite 54). Der Bund der Energieverbraucher rät dazu, unabhängig von einem gegebenenfalls möglichen Steuerspareffekt die tatsächlichen Tarifpreise mit den Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen.

letzte Änderung: 03.11.2023