ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Scharfes aus Brüssel

Scharfes aus Brüssel

Nach langen zähen Verhandlungen hat die EU am 13. Juli 2009 ein drittes Maßnahmenpaket beschlossen. Wie in den beiden Richtlinien zuvor hat Berlin im Interesse der Stromkonzerne allzu strenge Entflechtungsregeln verhindert. Das EU-Parlament hat jedoch die Verbraucherschutzregeln verschärft.

2586 Fahne EU

(18. Dezember 2009) Das sogenannte Dritte Binnenmarktpaket besteht aus fünf Richtlinien und Verordnungen, darunter Verordnungen zur Gründung einer EU-Agentur für die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Energieregulierungsbehörden, Änderungen und Ergänzungen zum Elektrizitätsbinnenmarkt und zum Erdgasbinnenmarkt, zum grenzüberschreitenden Stromhandel sowie zu den Erdgasfernleitungsnetzen.

Der beschlossene Kompromiss sieht unter anderem die Trennung des Netzbetriebs von Versorgung und Erzeugung von Strom und Gas vor. Er gibt den Mitgliedstaaten dazu die Wahl zwischen drei Optionen:

  1. eigentumsrechtliche Entflechtung
  2. unabhängige Netzbetreiber und
  3. unabhängige Übertragungsnetzbetreiber
Lauer Kompromiss

Die vollständige eigentumsrechtliche Entflechtung zwingt die Energiekonzerne, ihre Strom- und Gasübertragungsnetze zu verkaufen, so dass unabhängige Betreiber den Netzbetrieb übernehmen. Ein Energieversorger darf dann aber nicht die Aktienmehrheit an dem unabhängigen Netzbetreiber halten.

Umsetzung bis 3. März 2011

Alternativ dazu erlauben es die anderen Optionen den Energieversorgern, ihre Netze zu behalten. Um ihre Energiemärkte zu liberalisieren, können Mitgliedsländer ihre Energiekonzerne verpflichten, ihren Netzbetrieb von einer unabhängigen Gesellschaft durchführen zu lassen - dem unabhängigen Netzbetreiber.

Die dritte Option bewahrt die herkömmliche integrierte Konzernstruktur von Netz, Erzeugung und Versorgung. Sie zwingt jedoch das Unternehmen, verschiedene Regeln einzuhalten. Diese sollen garantieren, dass die beiden Unternehmensteile in der Praxis unabhängig voneinander arbeiten. In einer Mitteilung der Bundesregierung heißt es dazu ganz unverblümt: „Die Bundesregierung hat gemeinsam mit einer Gruppe von Mitgliedstaaten ihr Verhandlungsziel erreicht und die zwangsweise Eigentumsentflechtung der integrierten Energiekonzerne abgewendet. Daher hat sie den gefundenen Kompromiss akzeptiert."

Gestärkte Verbraucherrechte

Die Europaabgeordneten haben eine klare Stärkung der Verbraucherrechte durchgesetzt. Die neue Gesetzgebung gibt Kunden das Recht, ihren Gas- oder Stromanbieter innerhalb von drei Wochen kostenlos zu wechseln. Spätestens sechs Wochen nach einem Wechsel des Versorgers müssen die Kunden eine Abschlussrechnung erhalten sowie alle erforderlichen Gas- und Stromverbrauchsdaten. Auch wird ein Beschwerdeverfahren eingeführt, das die Verbraucher gegenüber den Energielieferanten stärkt (siehe So beschwert sich Europa).

Grundversorgung für alle

Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin die Grundversorgung aller privaten Haushalte und kleinerer Unternehmen mit Elektrizität garantieren. Diese Kunden haben laut Europaparlament ein Recht auf Versorgung mit Elektrizität zu angemessenen und diskriminierungsfreien Preisen.

Auf Initiative der Europaparlamentarier enthält die neue Gesetzgebung spezielle Maßnahmen für „schutzbedürftige Kunden". Die EU-Staaten sollen demnach geeignete Maßnahmen ergreifen, um Energie-Armut zu bekämpfen.

Alle Mitgliedsländer müssen diese Verordnungen und Richtlinien bis 3. März 2011 verwirklichen. Ob es hierzulande pünktlich dazu kommen wird, ist jedoch fraglich, denn derzeit läuft gegen Deutschland vor dem EUGH ein Gerichtsverfahren der EU: Die Bundesrepublik hat bislang noch nicht einmal die Kundenschutzregeln des zweiten Richtlinienpakets umgesetzt.

letzte Änderung: 12.01.2015