Staatsgerichtshof konstatiert Verfassungsbruch

EnBW-Deal illegal

(11. Oktober 2011) Der baden-württembergische Staatsgerichtshof in Stuttgart beurteilt den Rückkauf der EnBW-Aktien unter der damaligen Landesregierung aus CDU und FDP als Verfassungsbruch. Das Parlament hätte das Geschäft bewilligen müssen, so das Gericht zu einer Klage der Grünen und der SPD.

Die neue grün-rote Landesregierung will den EnBW-Anteil trotzdem behalten. Das Land hatte Ende 2010 von der französischen EdF 45% der EnBW für 4,7 Mrd Euro zurückgekauft.

Durch den Atomausstieg verlor die EnBW, an der das Bundesland und der Kommunalverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) je 46,5% halten, deutlich an Wert.

Der damalige Finanzminister Willi Stächele hatte sich für den Kauf aufs Notbewilligungsrecht nach § 81 der Landesverfassung berufen. Die neue Landesregierung will, dass Stächele von seinem jetzigen Amt als Landtagspräsident zurücktritt.

letzte Änderung: 24.10.2014