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365 AG (ehemals almado AG)

Der Bereich der 365 AG im Forum

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Neukundenbonus

AGB-Klauseln von Almado rechtswidrig

Neukundenbonus: AGB-Klauseln von Almado rechtswidrig

(1. November 2017) Das Oberlandesgericht Köln hat der 365 AG (besser bekannt unter den Marken „almado-Energy“ und „immergrün“) am 5. Mai 2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) untersagt, die Kunden von der Gutschrift des Neukundenbonus ausschließen und damit unangemessen benachteiligen (Az. 6 U 132/16). Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen sieben Klauseln im Kleingedruckten des Energieversorgers geklagt. Mit einem Musterbrief hilft sie Kunden, die die vorenthaltenen Bonuszahlungen nun zurückfordern wollen.

3100 Geldscheine / Foto: pixabay.com/martaposemuckel

Obwohl die 365 AG auch Kunden mit Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen mit Strom belieferte, verweigerte der Versorger ihnen mit Verweis auf die Regelungen im Kleingedruckten die Gutschrift des Neukundenbonus bei der Jahresrechnung.

Als intransparent bewerteten die Richter zudem, dass Bonus sowie Frei-Kilowattstunden ausschließlich für die private Nutzung versprochen werden. Kunden, die Strom geringfügig für berufliche oder gewerbliche Zwecke verbrauchten, war mit Verweis darauf später die Bonusgutschrift verwehrt worden. Die Kölner Richter erklärten diese Bedingung ebenfalls für unwirksam, weil einem durchschnittlichen Kunden nicht klar sei, wann eine ausschließlich private Nutzung vorliege. Die Klausel gelte daher nur für Kunden, die den Stromanschluss zu mehr als 50 Prozent gewerblich nutzen.

Außerdem schoben die Richter einer anderen verbraucherunfreundlichen Masche einen Riegel vor: In einer Klausel behielt sich „almado-Energy“ vor, bei der Vertragskündigung vom Lastschrifteinzug auf Überweisung umzustellen. Bemerkte der Kunde dies nicht – oder zu spät – und überwies fällige Beträge nicht rechtzeitig, verweigerte das Unternehmen wegen angeblichen Zahlungsverzugs den an sich fälligen Jahresbonus.

Photovoltaik

365 AG und Boni

365 AG und Boni

(24. September 2015) Die 365 AG (ehem. Almado AG) gewährt den Neukundenbonus nur Privatkunden. Diese Klausel ist für Verbraucher nicht sofort auffindbar, da sie sich erst unter Ziffer 9 der AGB befindet. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht kein Bonusanspruch. Nun verweigert die 365 AG selbst Verbrauchern mit einer PV-Anlage den Bonus, weil die Stromeinspeisung eine gewerbliche Tätigkeit darstelle.

3100 PV auf dem Dach / Foto: Pixelio.de/lichtkunst.73

Das Amtsgericht Mayen ist jedoch anderer Ansicht. Mit Urteil vom 1. Juni 2015 (Az. 2d C 792/14) heißt es: Der Betrieb eine PV-Anlage stellt ­keine gewerbliche Tätigkeit dar. Ein prägendes gewerbliches, insbeson­dere auf Vertrieb gerichtetes Tun fehlt. Auch ein gewisser zeitlicher Aufwand für die Ausübung des behaupteten Gewerbes fehlt. Die Nutzung des privaten Daches zur Stromer­zeugung mittels Photovol­taik ist der Verwaltung privaten Vermögens zuzuordnen, ohne dass es eines planmäßigen Geschäfts­betriebs bedürfte. Das Amtsgericht Montabaur kommt zu demselben Ergebnis (Urteil vom 24. März 2015, Az. 19C 385/14). Die Urteile sind in der Urteilssammlung des Bundes der Energieverbraucher abrufbar. Es gibt allerdings 17 Urteile, in denen die Gerichte die Bonusverweigerung der 365 AG für zulässig erklärt haben. 

letzte Änderung: 01.11.2017