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Neue Freiheit für Stromkunden Intelligente Zähler, monatliche Abrechnung: Mit dem neuen Gesetz für Stromzähler beginnt ein neues Zeitalter für Stromkunden.

Neue Freiheit für Stromkunden

Intelligente Zähler, monatliche Abrechnung: Mit dem neuen Gesetz für Stromzähler beginnt ein neues Zeitalter für Stromkunden.

(11. September 2008) Ein neues für Energieverbraucher wichtiges Gesetz ist am 9. September 2008 in Kraft getreten: Das "Gesetz zur Öffnung des Messwesens".

Es schreibt Folgendes vor:

 

  • Ab sofort sind die Strom- und Gasfirmen verpflichtet, in ihren Rechnungen die gezahlten Netzentgelte und die Kosten für die Messung gesondert aufzuführen (geänderter § 40 des EnWG).
  • Sofern der Verbraucher dies wünscht, muss der Lieferant den Verbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjähr- lich abrechnen (geänderter § 40 des EnWG). Dies könnte der Versorger dem Verbraucher zwar grundsätzlich als Mehraufwand in Rechnung stellen. Jedoch dürfen dafür auch keine überzogenen Kosten berechnet werden.
  • Ab 1. Januar 2010 müssen alle Netzbetreiber intelligente Zähler anbieten (geänderter § 21b des EnWG).

Echolon-Zähler sendet Messdaten über das Stromnetz

Zwar werden diese Regelungen schon lange diskutiert, denn die EU schreibt sie vor. Dennoch ist die Versorgungswirtschaft darauf in keinster Weise vorbereitet: Der Bundestag hat recht überraschend am 6. Juni 2008 obige Punkte ergänzt und beschlossen. Gleichzeitig ist die sogenannte Messzugangsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt die Details des Messstellenbetriebs.

Messstellenbetreiber

Künftig ist der sogenannte Messstellenbetreiber derjenige, der den Stromzähler betreibt. Bisher handelte es sich dabei stets um den örtlichen Strom- oder Gasnetzbetreiber. Der Verbraucher kann das jetzt ändern, indem er einen Dritten mit dem Betrieb des Zählers beauftragt - den Messstellenbetreiber. Der Netzbetreiber muss dies akzeptieren und einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der Messstellenbetreiber muss dem Energielieferanten die jeweiligen Verbrauchswerte übermitteln - auf Kosten des Verbrauchers.

Neuer Service für Verbraucher

Der Vorteil für den Verbraucher liegt dabei klar auf der Hand, denn erstmals kann er seinen Messstellenbetreiber frei wählen. Möglicherweise stehen potenzielle Kandidaten schon bald Schlange bei den Verbrauchern und liefern sich einen harten Wettbewerb zum Nutzen des Verbrauchers.

Doch derzeit findet sich für private Verbraucher noch kaum ein Anbieter. So viel ist jedoch sicher: Die großen Strom- und Gasanbieter werden rasch in das Zählergeschäft einsteigen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird man ein Angebot bekommen, auch die Messstelle dem neuen Anbieter zu übergeben. Das kostet zwar zusätzlich Geld, jährlich etwa 20 Euro einschließlich Zählermiete. Aber man spart die Gebühren für den Messstellenbetrieb und die Ablesung, die man sonst an den bisherigen Netzbetreiber zu zahlen hätte.

Weiterer Vorteil: der neue Messstellenbetreiber bietet einen wesentlich besseren Zähler, der mehr Informationen liefert. Studienergebnisse aus dem Ausland, insbesondere aus Skandinavien, haben gezeigt, dass der Verbraucher davon erheblich profitiert: Ein regelmäßiges und gut aufbereitetes Feedback zum Stromverbrauch hilft dem Verbraucher, zwischen fünf und zwölf Prozent Strom zu sparen (vgl. IfEU Studie Innovative Stromrechnungen als Beitrag zur nachhaltigen Transformation des Elektrizitätssystems, November 2007). Optimal ist, wenn der Messstellenbetreiber zusätzlich zum Stromverbrauch auch Informationen zur Verbrauchsentwicklung liefert und Durchschnittswerte von Haushalten ähnlicher Größe nennt.

Schema Messstellenbetreiber - Freiheit für den Zähler

Der Bund der Energieverbraucher beabsichtigt, mithilfe eines Kooperationspartners seinen Mitgliedern einen neuen, intelligenten Zählerservice anzubieten. Entsprechende Gespräche sind bereits im Gang.

Neue Zähler im Visier

Bisher zeigte ein Zähler lediglich den seit Installation verbrauchten Strom an. Wer den Verbrauch wissen wollte, musste den Stand zu zwei Zeitpunkten ablesen und die Differenz errechnen. Neue Zähler sind wesentlich intelligenter. Als Beispiel soll das Echolon Smart Meter dienen, das hierzulande EVB und Görlitz anbieten. Schwedens größter Stromversorger E.on Schweden, Vattenfall Schweden und Nuon in den Niederlanden setzen diese Technologie bereits in hundertausenden Haushalten ein.

Der neue Zähler ist binnen Minuten installiert. Er sendet über das Stromnetz kodierte Daten (PLC-System) an den Netzbetreiber. Der Verbraucher kann sich über Internet in das System einwählen und dort seinen Verbrauch im Minutentakt nachverfolgen und mithilfe einer Grafik analysieren. Aber auch der neue Zähler im Haushalt zeigt wie bisher die verbrauchten Kilowattstunden auf einem Display an. Der Zähler kann aber noch mehr, zum Beispiel zeitvariable Tarife abrechnen. Per Fernimpuls kann der Netzbetreiber den Zähler auch ganz sperren oder aber die Stromentnahme auf einen Höchstwert von zum Beispiel drei Ampere begrenzen.

Der Echolon kostet je nach Stückzahl zwischen 50 und 100 Euro, ist also nur wenig teurer als ein Ferraris-Zähler. Der Stromversorger spart aber den Zählerableser und hat deshalb unter dem Strich keine Mehrkosten gegenüber dem heutigen System, sondern deutliche Kostenvorteile. Es gibt natürlich eine Vielzahl anderer Zähler und System am heiß umkämpften neuen Markt für intelligente Zähler.

Versorger verschlafen Trend

Die deutschen Strom- und Gasversorger haben den Trend zu moderner Zählertechnologie glatt verschlafen. Dabei ist die EU-Effizienzrichtlinie bereits seit Anfang 2006 in Kraft, die häufigere Abrechnungsmöglichkeiten bereits ab 2008 vorschreibt. Erst jetzt nach dem Erlass des neuen Gesetzes starten fast alle Versorger Modellversuche mit ein paar hundert neuen Zählern. Dabei geht es vor allem darum, das Zusammenspiel zwischen neuen Zählern und der bestehenden Abrechnungssoftware bei den Versorgern zu überprüfen. Getestet werden müssen auch die Übertragungswege vom Zähler bis zum Energieversorger. Die Versorger bemühen sich um einen gemeinsamen technischen Standard der Datenübertragung unter dem Namen MUC (Multi Utility Communication). Bis heute ist man über ein Diskussionspapier nicht hinausgekommen (www.m-u-c.org).

Praktischer Rat

Bitten Sie Ihren Versorger um eine monatliche (alternativ viertel- oder halbjährliche) Abrechnung für Strom und Gas und lassen Sie sich vorher den Preis dafür mitteilen. Weisen Sie darauf hin, dass Ihnen die Mehrkosten dafür nicht angelastet werden dürfen, dass das Unternehmen nicht rechtzeitig auf die häufigeren Abrechnungszeiträume umgestellt hat. Wenn der Preis für Sie akzeptabel ist, sollten Sie auf einen kürzeren Abrechnungszeitraum umsteigen. Die Entgelte sollten deutlich unter den für eine Jahresabrechnung zulässigen Höchstbeträgen liegen (siehe unten).

Kontrollieren Sie Ihre Strom- und Gasrechnung

Diese müssen das Netzentgelt und das Entgelt für Messstellenbetrieb und Messung aufführen. Bei jährlicher Abrechnung sind für den Messstellenbetrieb höchsten zehn Euro pro Abrechnungs-zeitraum zulässig, für die Messung selbst 5,20 Euro und für die Abrechnung nochmals zwölf Euro. Diese Höchstwerte hat die Bundesnetzagentur festgesetzt.

letzte Änderung: 25.04.2025