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Hunderttausende Stromkunden erhalten derzeit Post, dass bei ihnen in Kürze eine „moderne Messeinrichtung“ eingebaut wird.

Zwangseinbau moderner Stromzähler

Hunderttausende Stromkunden erhalten derzeit Post, dass bei ihnen in Kürze eine „moderne Messeinrichtung“ eingebaut wird. Viele Verbraucher sind verunsichert, fürchten den Einbau eines „Smart Meter“ – wir klären auf.
Von Louis-F. Stahl

(28. Oktober 2018) Nach Erhebungen der Bundesnetzagentur sind in deutschen Haushalten rund 50,8 Millionen Stromzähler installiert. Bei rund 85 Prozent dieser Zähler handelt es sich um mechanische Zähler mit einer Drehscheibe und einem Rollenzählwerk, die nach dem sogenannten Ferraris-Prinzip arbeiten. Nur bei 14 Prozent der Zähler erfolgt die Messung mit einem elektronischen Verfahren. Aber nur knapp 1 Prozent der installierten Zähler erfüllt bereits die aktuellen Anforderungen aus dem Messstellenbetriebsgesetz an sogenannte „moderne Messeinrichtungen“.

Alle übrigen Stromzähler in Deutschland müssen in den kommenden Jahren durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden – so verlangt es das Messstellenbetriebsgesetz von den Messstellenbetreibern.

365 moderne Stromzähler / Foto: Stromnetz Hamburg, Michael Amme

Die moderne Messeinrichtung

Bei einer modernen Messeinrichtung handelt es sich jedoch nicht um ein „Smart Meter“ (siehe Smart Meter: Ignorieren ist keine Lösung). Eine moderne Messeinrichtung ist ein ganz gewöhnlicher elektronischer Stromzähler, der über bestimmte Schnittstellen verfügen muss. Dazu zählen ein Display und ein Lichtsensor. Über den Lichtsensor kann man sich durch das Anleuchten mit einer Taschenlampe neben dem Zählerstand auch den aktuellen Verbrauch in Watt sowie den Verbrauch für bestimmte Zeiträume wie die letzten 24 Stunden, 7 Tage, 30 Tage und 365 Tage in kWh anzeigen lassen. Eine Anleitung für moderne Messeinrichtungen erhalten Verbraucher von ihrem Messstellenbetreiber, der zumeist auch gleichzeitig der örtliche Stromnetzbetreiber ist. Einen guten Eindruck von den neuen Zählern verschafft die Kurzanleitung von Stromnetz Hamburg.

Teilweise reagieren die Zähler erst nach dem Morsen eines Freischaltcodes mit der Taschenlampe. Auch den Code erhalten Verbraucher auf Nachfrage vom Messstellenbetreiber. bdev.de/morsevideo

Smart oder nicht smart?

Was genau ein „Smart Meter“ ist, ist nicht geregelt. Gemeinhin wird unter einem Smart Meter verstanden, dass die Verbrauchsdaten sehr detailliert – beispielsweise sekündlich oder minütlich – aufgezeichnet werden und das Gerät mit dem Internet verbunden ist. Diese beiden Kriterien erfüllen moderne Messeinrichtungen jedoch nicht. Moderne Messeinrichtungen sind nicht internetfähig und verfügen auch nicht über entsprechende Schnittstellen wie WLAN oder Mobilfunk. Nur ein „Smart Meter Gateway“ kann eine moderne Messeinrichtung mit dem Internet verbinden – und bisher hat kein Hersteller eine Zulassung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhalten. Erst wenn dies erfolgt, wird der zwangsweise Einbau von „Smart Meter Gateways“ beginnen. Und dann auch nur bei Verbrauchern, mit einer Stromheizung oder einem Verbrauch ab 10.000 kWh sowie Besitzern einer Stromerzeugungsanlage mit einer Leistung ab 7 kW.

Muss das sein?

Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt den Messstellenbetreibern vor, dass diese zügig mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen beginnen müssen. Wird der Einbau angekündigt, können Verbraucher dem nicht widersprechen. Wie auch den Stromanbieter, können Verbraucher jedoch den Messstellenbetreiber wechseln. Freie Messstellenbetreiber bieten allerdings derzeit mit selbst entwickelten Smart Metern nur Stromzähler an, die deutlich mehr Daten erfassen als eine einfache moderne Messeinrichtung und diese noch dazu über das Internet übermitteln.

Was kostet es?

Eine moderne Messeinrichtung darf entsprechend einer gesetzlichen Preisobergrenze maximal 20 Euro pro Jahr kosten. Das sind typischerweise 2 bis 12 Euro mehr, als bisher für analoge Ferrariszähler berechnet wurde. Der Messstellenbetreiber stellt jedoch, wie auch der örtliche Netzbetreiber, seine Leistung für gewöhnlich dem Stromlieferanten eines Verbrauchers in Rechnung. Ob dieser vom Verbraucher gewählte Versorger die Preissteigerung an den Verbraucher weitergibt, hängt vom Vertrag und dem Versorger ab. Für gewöhnlich preist der Versorger die Messkosten in seine Grundgebühr ein und gibt die Preissteigerung nicht an den Verbraucher weiter. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Versorger den Messstellenbetreiber nicht bezahlt, kann der Messstellenbetreiber die Zählerrechnung theoretisch direkt an den Verbraucher richten – dieser Fall ist jedoch sehr, sehr selten. In nahezu allen dem Bund der Energieverbraucher bekannten Fällen zum Einbau moderner Messeinrichtungen, hat sich durch den Zählerwechsel für die betroffenen Verbraucher keine Preissteigerung ergeben.

letzte Änderung: 25.04.2025