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Seit gut acht Jahren ist die Installation von Smart-Metern gesetzlich vorgesehen.

Der Smart-Meter-Rollout beginnt

Seit gut acht Jahren ist die Installation von Smart-Metern gesetzlich vorgesehen. Zahlreiche Hürden haben die als „Rollout“ bezeichnete massenweise Installation bei Verbrauchern jedoch bisher verhindert – doch die letzte Hürde fällt in diesen Wochen und die ersten Zähler wurden bereits installiert.
Von Louis-F. Stahl

(24. April 2019) Zum 4. August 2011 hatte der Gesetzgeber mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstmals die Installation von damals noch schlicht als „Messsystem“ bezeichneten Smart-Metern bei Verbrauchern vorgesehen, die bereits gut zwei Jahre zuvor durch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) spezifiziert wurden. Doch die enorm anspruchsvolle Sicherheitszertifizierung der smarten Zähler zog sich über Jahre hin. So lange, dass der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen mehrfach änderte und schließlich in ein eigenes Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auslagerte. Inzwischen spricht der Gesetzgeber nicht mehr von „Messsystemen“, sondern sogar von „intelligenten Messsystemen“ – gleichwohl die damit gemeinten Zähler weder „smart“ noch „intelligent“ sind, sondern schlicht online über das Internet ausgelesen werden können.

Die letzte Hürde fällt

Am 12. Dezember 2018 ist es nach jahrelangen Tests und immer neuen Nachweisen der Power Plus Communications (PPC) als erstem Hersteller von Smart-Meter-Gateways gelungen, eine Zertifizierung für sein Produkt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erhalten. Nur sieben Tage später hat Netz- und Messstellenbetreiber
Netze BW im baden-württembergischen Reichenbach an der Fils das erste „intelligente Messsystem“ mit zertifiziertem Smart-Meter-Gateway in einem Privathaushalt installiert. Die Netze BW installieren die Gateways seitdem bei Kunden, die sich freiwillig ein Messsystem installieren lassen möchten.

365 Smart Meter mit zertifizierten Smart-Meter-Gateways / Foto: Netze BW

Einbau des ersten zertifizierten Smart-Meter-Gateways (blau) vom Hersteller PPC mit LTE-Mobilfunkantenne in eine moderne Messeinrichtung

Zwangsweise Installation

Der eigentliche „Rollout“, also eine zwangsweise Installation bei Stromverbrauchern mit einem Strombezug ab 10.000 kWh sowie bei Stromerzeugern mit Erzeugungsanlagen ab 7 kW Leistung und schaltbaren Verbrauchern wie Stromheizungen, wird hingegen erst dann beginnen, wenn die Smart-Meter-Gateways von mindestens drei Herstellern unabhängig voneinander durch das BSI zertifiziert wurden. Acht solche Zertifizierungsverfahren sind derzeit beim BSI anhängig und mit EMH Metering sowie Sagemcom haben zwei Hersteller bekanntgegeben, in den kommenden Wochen mit dem Erhalt der Zertifizierung zu rechnen. Vier weitere Hersteller befinden sich ebenfalls auf der Zielgeraden der Zertifizierung und haben angegeben, das Zertifikat noch in diesem Jahr erlangen zu wollen. Damit steht nach Jahren der bloßen Ankündigungen der zwangsweise Rollout von intelligenten Messsystemen jetzt unmittelbar bevor – oder ist bereits angelaufen, wenn Sie diesen Artikel lesen. Zum Jahr 2020 wird die Schwelle der vom zwangsweisen Rollout betroffenen Verbraucher dann auch noch von 10.000 kWh auf 6.000 kWh abgesenkt.

365 Smart Meter mit Steuerbox / Foto: PPC

Zusätzlich zum Smart-Meter-Gateway kann in eine moderne Messeinrichtung eine „Steuerbox“ eingebaut werden. Damit sollen Stromerzeuger wie PV-Anlagen oder BHKW ferngesteuert und bei einer Netzüberlastung abgeregelt werden. Denkbar ist aber auch eine Fernsperre säumiger Stromverbraucher.

Moderne Messeinrichtungen

Vom Rollout intelligenter Messsysteme ist die bloße Installation „moderner Messeinrichtungen“ zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um ganz normale Offline-Stromzähler, die lediglich für einen optionalen späteren Anschluss an ein Smart-Meter-Gateway vorbereitet sind (siehe Infobox am Ende) und bereits seit einigen Jahren bei Verbrauchern installiert werden. Die Ankündigungsschreiben der für den Messstellenbetrieb grundzuständigen lokalen Stromnetzbetreiber sind jedoch leider häufig verwirrend formuliert, so dass sich seit Monaten zunehmend Stromkunden hilfesuchend an den Bund der Energieverbraucher wenden, weil sie trotz kleiner Verbräuche die zwangsweise Installation eines Smart-Meters befürchten. Hier kann allerdings Entwarnung gegeben werden: Die „modernen“ Stromzähler haben – für sich genommen – lediglich ein etwas umfangreicheres Display und kosten den Verbraucher in aller Regel nicht mehr als der alte Zähler. Zwar gibt es für die modernen Zähler eine gesetzliche Preisobergrenze von 20 Euro pro Jahr. Diesen Preis zahlt jedoch der Energieversorger, von dem der Verbraucher seinen Strom bezieht, an den Messstellenbetreiber und nicht der Verbraucher direkt.

Kosten der Messsysteme

Anders wird es bei dem in Kürze startenden Rollout der intelligenten Messsysteme sein. Hier sieht das Messstellenbetriebsgesetz jährliche Kostenobergrenzen von 100 Euro (Stromerzeuger mit 7 bis 15 kW Erzeugungsleistung und Stromheizungen) über 130 Euro (10.000 bis 20.000 kWh Verbrauch und Stromerzeuger über 15 bis 30 kW) bis hin zu 200 Euro (bis 100.000 kWh Verbrauch und Erzeuger über 30 bis 100 kW) vor. Diese Kosten werden Verbraucher voraussichtlich direkt tragen müssen.

365 Transport vonSmart-Meter-Gateways in Tresorkoffern / Foto: PPC

Kein Scherz: Während Verbraucher Laptops und Internet-Router in Pappkartons oder gar gebraucht kaufen, müssen Smart-Meter-Gateways in Tresorkoffern transportiert werden, die sich nur mit Einmalcodes öffnen lassen – und die gesamte „sichere Lieferkette“ wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber

Verbraucher haben aber auch eine Wahl: Wie den Energieversorger kann man auch den Messstellenbetreiber wechseln. Das Angebot ist bisher jedoch sehr begrenzt. Derzeit gibt es nach Kenntnis vom Bund der Energieverbraucher mit dem Unternehmen Discovergy nur einen bundesweit bei Einzelkunden tätig werdenden wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Dafür sind dessen Preise für einen smarten Zähler mit aktuell 60 Euro pro Jahr deutlich niedriger als die Preise, die die örtlichen Netzbetreiber nach den gesetzlichen Preisobergrenzen verlangen dürfen. Und Mitglieder im Bund der Energieverbraucher genießen bei Discovergy auch noch einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf die Jahresrechnungen, wenn sie sich bei Vertragsschluss als solche zu erkennen geben.

Da rollt etwas auf uns zu!

Der Rollout wird jedoch nicht alle Verbraucher sofort treffen. Die Netzbetreiber haben bis zum Ablauf des Jahres 2024 Zeit, den Rollout der Messsysteme über die Bühne zu bringen. Wenn man bedenkt, wie viele Millionen betroffene Anschlüsse mit einem Verbrauch größer 6.000 kWh, mit einer Stromerzeugungsanlage ab 7 kW Leistung oder mit einer Stromheizung deutschlandweit auszustatten sind, wird schnell klar, dass der Rollout auch seine Jahre brauchen wird.

Wenn allerdings das Ankündigungsschreiben des lokalen Netzbetreibers kommt, haben Verbraucher nur eine gesetzliche Frist von drei Monaten, um zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wechseln. Um die Installation eines Messsystems selbst wird man hingegen nicht umhinkommen. Was Verbrauchern, die sich wehrhaft zeigen, widerfahren kann, zeigt ein Blick nach Österreich.

Begrifflichkeiten im Zuge des Rollouts smarter Zähler

Was ist ein Smart-Meter?

Was genau ein „Smart-Meter“ ist, oder unter diesem Begriff zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht definiert. Der eher umgangssprachlich verwendete Begriff beschreibt zumeist einen Stromzähler, der mit dem Internet verbunden ist und der auf diesem Weg seine Messdaten übermittelt, auf die neben dem Energieversorger auch der Verbraucher über das Internet zugreifen kann. Der Gesetzgeber hat im Messstellenbetriebsgesetz nur die Begriffe der „modernen Messeinrichtung“ sowie des „intelligenten Messsystems“ definiert.

Moderne Messeinrichtung (mME)

Die „moderne Messeinrichtung“ ist ein normaler elektronischer Stromzähler, der nicht mit dem Internet verbunden ist und manuell abgelesen werden muss. Neben dem Zählerstand lassen sich im Display auch die Verbrauchsdaten des letzten Tages, der letzten Woche, des letzten Monats und des letzten Jahres ablesen. Hierfür muss der Zähler mit einer Taschenlampe angeleuchtet und gegebenenfalls eine PIN über Lichtzeichen eingegeben werden. Eine Anleitung und die PIN erhalten Verbraucher von ihrem Netzbetreiber.

Intelligentes Messsystem (iMSys)

Wird eine „moderne Messeinrichtung“ mit einem „Smart-Meter-Gateway“ ausgestattet, welches für den Zähler eine Verbindung zum Internet herstellt, so nennt man diese Kombination „intelligentes Messsystem“. Die Verbindung zum Internet kann über das Mobilfunknetz, WLAN, LAN oder Powerline erfolgen – je nachdem, welche Zugangsart am Zählerplatz zur Verfügung steht. Die an einen Server des Messstellenbetreibers (MSB) übertragenen Messdaten werden kontinuierlich an den Energieversorger (EVU) weitergeleitet und dem Kunden über ein Webportal oder eine App zur Verfügung gestellt.

letzte Änderung: 16.10.2023