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Smart-Meter-Rollout 2.0

Zertifizierung: Smart-Meter-Rollout 2.0

Von Louis-F. Stahl

(2. Juni 2022) Die zwangsweise Installation von teuren Smart Metern bei Energieverbrauchern wird nach einer Unterbrechung wieder fortgesetzt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gab bekannt, dass mit Wirkung zum 30. März 2022 wieder mindestens drei Smart-Meter-Gateways über eine gültige Zertifizierung verfügen sollen und damit die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Smart-Meter-Rollouts wieder vorlägen.

365 SmartMeter / Foto: Nicky / stock.adobe.com

Zuvor hatte im März 2021 das Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen grundsätzliche Zweifel daran angemeldet, dass die vom BSI bis dahin zertifizierten „intelligenten Messsysteme“ (iMSys) den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen und kam zu dem Ergebnis, dass die BSI-Allgemeinverfügung für den Einbau der Geräte wohl rechtswidrig sei (siehe „Smart-Meter zu primitiv“). Gleichwohl es sich um eine Einzelfallentscheidung im einstweiligen Rechtsschutz handelte, beriefen sich zahlreiche Verbraucher erfolgreich auf die Entscheidung – der teure Zwangs-Rollout kam zum Erliegen. Das BSI überarbeitete daraufhin im September 2021 seine technische Richtlinie 03109-1 und veröffentlichte diese in „Version 1.1“. Die erneute Zertifizierung der Gateways erfolgte auf Basis der korrigierten Richtlinienversion.

Verpflichtend ist der Einbau von Smart Metern im Fall eines Zählerwechsels derzeit bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh. Bestehende Stromzähler sollen binnen acht Jahren durch ein Smart Meter ersetzt werden. Die maximal zulässigen Kosten für einen Online-Zähler können sich auf bis zu 200 Euro pro Jahr belaufen (siehe Tabelle). 

Preisobergrenzen für Smart Meter
Stromverbrauch, Erzeugungsleistung Preisgrenze
Moderne Messeinrichtung (Offline-Zähler) 20 €
≤ 2.000 kWh 23 €
≤ 3.000 kWh 30 €
≤ 4.000 kWh 40 €
≤ 6.000 kWh 60 €
≤ 10.000 kWh, > 7 bis ≤ 15 kW, Stromheizungen* 100 €
≤ 20.000 kWh, ≤ 30 kW 130 €
≤ 50.000 kWh 170 €
≤ 100.000 kWh, ≤ 100 kW 200 €

* Unterbrechbare Stromverbraucher wie Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen

letzte Änderung: 16.10.2023