ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)
Überhöhte Netzentgelte

Bundesnetzagentur: Überhöhte Netzentgelte

Von Louis-F. Stahl

(26. Juni 2018) Die Bundesnetzagentur hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil die Kürzung der Renditen für Netzbetreiber durch die Bundesnetzagentur für ungültig erklärt hat. Sollte die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 22. März 2018 (Az. VI-3 Kart 143/16) Bestand haben, wird dies für Verbraucher teure Folgen haben. Bei dem Streit zwischen der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern geht es um die Höhe der Eigenkapitalzinssätze.

2056 Schiri zeigt Rote Karte / Foto bradcalkins / stock.adobe.com

Die Bundesnetzagentur hatte zuvor im Rahmen ihrer regulierungsbehördlichen Kompetenzen die Eigenkapitalzinssätze von 9,05 Prozent auf 6,91 Prozent für Neuanlagen und von 7,14 Prozent auf 5,12 Prozent für Altanlagen gekürzt. Für die vergleichsweise sehr sichere Geldanlage in deutsche Netze sind diese Renditen auch weiterhin ein lukratives Angebot für Investoren, sollte man meinen. Doch rund 1.100 Netzbetreiber haben beim OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Regulierungsentscheidung der Bundesnetzagentur eingelegt.

Das Gericht argumentierte in seiner Entscheidung, dass die Bundesnetzagentur keine „wissenschaftlich vertretbaren“ Maßstäbe zur Anwendung gebracht habe. Bei der Bewertung, insbesondere der Marktrisikoprämie, wäre es zudem nicht ausreichend, wenn die Bundesnetzagentur ihrer Entscheidung eine wissenschaftliche Auffassung zugrunde legt, es müssten gleich mehrere Studien angestrengt werden, so der vorsitzende Richter. Die Bundesnetzagentur möchte die Entscheidung des OLG Düsseldorf jetzt durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen. Bundesnetzagentur-Präsident Homann betont: „Die von uns festgelegten Zinssätze sind sachgerecht.“

letzte Änderung: 27.11.2020