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Frage: Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Fehlmessungen der Stromzähler sind?

Fehlergrenzen von Strom- und Gaszählern

(18. Juli 2007)

Frage:

Ist Ihnen bekannt, wie hoch die Fehlmessungen der Stromzähler sind?

Ich komme beim Ablesen meines Zählers auf einen Verbrauch von etwa zehn Kilowattstunden täglich. Durch Messen der einzelnen Verbraucher, großzügiger Schätzung des Verbrauchs für Beleuchtung und den Elektroherd komme ich aber nur auf einen Verbrauch von höchsten fünf Kilowattstunden täglich. Ich weiss nicht, wie das zusammen passt.

Ich werde jetzt einen eigenen geeichten Zähler einbauen nach dem Zähler des Versorgers. Bei Mehrzählungen durch den Versorger gibt es Krach.

Dr. Wilhelm Lingens, Griesheim

Antwort:

Die Verkehrfehlergrenzen für Gas- und Elektrizitätszähler betragen das Doppelte der Eichfehlergrenzen. Die Fehlergrenzen sind die zulässigen Höchstwerte für positive oder negative Abweichungen vom richtigen Wert.

Für Gas- und Elektrizitätszähler, die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen (Zähler mit Bauartzulassung und Eichung), betragen die Verkehrsfehlergrenzen

  • für Gaszähler zur Messung des Gasverbrauchs in Haushalten in Abhängigkeit vom Durchfluss 4% und 6%
  • für Elektrizitätszähler zur Messung des Wirkverbrauchs in Haushalten in Abhängigkeit von der Stromstärke und dem Leistungsfaktor (Kosinus der Phasenverschiebung) 6% bis 10%.

Die Verkehrsfehlergrenzen für Gas- und Elektrizitätszähler, die den EG-Anforderungen entsprechen (Messgeräte die der MID entsprechen und einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen wurden; Geräte konnten frühestens ab dem 30. Oktober 2006 in Verkehr gebracht werden) decken sich in etwa mit den vorgenannten Verkehrsfehlergrenzen der zugelassenen und geeichten Zähler.

Die Verkehrsfehlergrenzen betragen für (MID-) Gaszähler der Klasse 1,5 zur Messung des Gasverbrauchs in Haushalten in Abhängigkeit vom Durchfluss 3% und 6%.

Für (MID-) Elektrizitätszähler zur Messung des Wirkverbrauchs gibt es drei Genauigkeitsklassen (A, B und C). Die Eichfehlergrenzen dieser Zähler sind neben der Genauigkeitsklasse auch von den 4 zulässigen Betriebstemperaturbereichen und von der Stromstärke abhängig. Die Eichfehlergrenzen liegen zwischen 1% und 9 % bzw. die Verkehrsfehlergrenzen zwischen 2% und 18 % in Abhängigkeit von der Klasse und dem zulässigen Betriebstemperaturbereich des Zählers sowie der Stromstärke.

Für einen Zähler mit dem Betriebstemperaturbereich -10 °C bis + 40 °C liegen die Verkehrsfehlergrenzen in Abhängigkeit vom Strom

  • für einen Zähler der Klasse A zwischen 9% und 10%.
  • für einen Zähler der Klasse B zwischen 5% und 6%.
  • für einen Zähler der Klasse C zwischen 2% und 2,6%.

Ein Zähler der Klasse C wird aber sicherlich nicht im Haushaltsbereich eingesetzt.

Je größer bzw. kleiner der Betriebstemperaturbereich der Zähler ist desto kleiner bzw. größer sind die zulässigen Verkehrsfehlergrenzen.

Franz-Josef Jünger, Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen

letzte Änderung: 25.03.2014