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Greenwashing vereinfacht

Stromkennzeichnung: Greenwashing vereinfacht

Von Louis-F. Stahl

(13. Juni 2022) Die Stromkennzeichnung auf Rechnungen und Tarifblättern wird noch irreführender. Auf Grundlage einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird im „Gesamtenergieträgermix“ nunmehr der Strom aus erneuerbarer Erzeugung, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird, nicht mehr berücksichtigt. Die Änderung begünstigt Energieversorger, die einen hohen Vertriebsanteil von sogenannten „Ökostromtarifen“ basierend auf „Herkunftsnachweisen“ vorzuweisen haben. Darüber, dass eine solche Vermarktung von Graustrom als Ökostrom, der faktisch auch aus Atom- und Kohlestrom besteht, aber durch ein Zertifikat reingewaschen wurde, ein Etikettenschwindel ist, berichtete die Energiedepesche bereits mehrfach – zuletzt ausführlich unter dem Titel „Irreführende Ökostromtarife“ in Ausgabe 2/2021 auf Seite 30. Der Bund der Energieverbraucher rät daher zur Wahl eines Energieversorgers, der mit seiner Geschäftsaktivität die Energiewende tatsächlich vorantreibt. Die Tarifbezeichnung „Ökostrom“ ist dabei aufgrund des beschriebenen Zertifikateschwindels nichtssagend.

letzte Änderung: 13.06.2022