ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)
Überspannungsschäden
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Überspannungsschäden: Netzbetreiber haftet

(26. Februar 2014) Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2014 mit einer weitreichenden Entscheidung Aufsehen erregt (Az. VI ZR 144/13): Der jeweilige örtliche Stromnetzbetreiber muss durch Überspannung verursachte Schäden ersetzen. Ersetzt wird nur der über 500 Euro hinausgehende Schadensbetrag.

Der Schadensersatz ist unabhängig von einem Verschulden des Netzbetreibers zu leisten. Dies folgt aus dem Produkthaftungsgesetz, dass gemäß dem neuen BGH-Urteil in derartigen Fällen anzuwenden ist. Die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht.
Für Schäden durch Stromausfall gibt es nach diesem Gesetz keinen Schadensersatz, weil gar kein Produkt geliefert wurde, also auch kein Fehlerhaftes. Dann richtet sich der Schadensersatz nach der Netzanschlussverordnung.

Dem Urteil lag eine Überspannung in Wuppertal am 6. Mai 2009 zugrunde. Sie hatte bei einem Verbraucher, so ein Sachverständigengutachten, Heizung, Computer, Garagentor und Telefon zerstört. Das Amtsgericht Wuppertal lehnte einen Schadensersatzanspruch ab. Das Landgericht Wuppertal gab dem Verbraucher jedoch Recht. Dagegen legte der Netzbetreiber erfolglos Revision beim Bundesgerichtshof ein.

letzte Änderung: 21.02.2020