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Überhöhte Mahn- und Sperrkosten

Bundesgerichtshof: Überhöhte Mahn- und Sperrkosten

Von Leonora Holling

(21. Februar 2020) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst die Rechte von Energiekunden gestärkt. In einem Verfahren gegen den Versorger Süwag hat sich der BGH mit der Zulässigkeit von Mahn- und Sperrkosten gegenüber säumigen Verbrauchern befasst (Az. VIII ZR 95/18).

Der BGH stellte im Rahmen seiner Entscheidung fest, dass pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 Euro nicht gerechtfertigt sind und die gewöhnlich zu erwartenden Kosten für einen automatisierten Vorgang übersteigen. Auch die Kosten des vom Versorger beauftragten Netzbetreibers Syna für ein Vor-Ort-Inkasso beziehungsweise bei Nichtzahlung für die Unterbrechung der Versorgung in Höhe von jeweils 77,13 Euro erachtete der BGH als unzulässig überhöht. Darüber hinaus könne sich der Versorger auch nicht darauf berufen, dass ihm diese überhöhten Kosten tatsächlich vom Netzbetreiber berechnet wurden und er die Kosten lediglich weiterberechne.

Auf Basis dieser Entscheidung sollten Verbraucher Pauschalen für Mahnungen ab 2,50 Euro sowie für ein Vor-Ort-Inkasso oder eine Versorgungsunterbrechung von mehr als 77,13 Euro als überhöht zurückweisen.

letzte Änderung: 22.01.2024