DSGVO: Datenschutz beim Preisvergleich
Von Louis-F. Stahl
(12. März 2021) Wechselportale lassen sich nicht gerne in die Karten – beziehungsweise Daten – schauen. Diese Erfahrung musste auch die Datenschutzplattform „Itsmydata“ machen, die es Verbrauchern über einen Webservice ermöglicht, bei einer Vielzahl von Unternehmen kostenlose DSGVO-Selbstauskünfte über die dort gespeicherten personenbezogenen Daten anzufordern. Das Portal Check24 hält die Anfragen jedoch für „wahllos“ und ließ im November 2020 verlauten, die automatisiert eingehenden Anfragen nicht mehr zu beantworten. Verbraucher, die sich bemühen von Check24 direkt eine Auskunft anzufordern, sollen auch weiterhin eine individuelle Auskunft erhalten.
Der Bund der Energieverbraucher beobachtet seit Monaten zunehmend, dass wechselfreudige Verbraucher von Versorgern als Neukunde systematisch abgelehnt werden (siehe „Wechselkunden? Nein danke!“). Der Verein rät daher Verbrauchern, nach der Kündigung eines Belieferungsvertrages dem bisherigen Versorger eine Weitergabe der gespeicherten Daten im Zuge eines Widerspruchs ausdrücklich zu untersagen und auch zugleich die Sperrung sowie anschließende Löschung aller Daten nach Ende des Vertrages zu verlangen. Nach einem erfolgreichen Anbieterwechsel sollten Verbraucher genau dieses Verlangen auch gegenüber einem eventuell genutzten Wechselportal vorbringen.