Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld: Untergeschobene Verträge
Von Louis-F. Stahl
(3. Juni 2021) Die Energiedepesche berichtete in den vergangenen Jahren mehrfach über immer neue Rekordbußgelder gegen unerlaubte Telefonwerbung und Verbrauchern am Telefon untergeschobene Energieversorgungsverträge (zuletzt in „Rekordbußgelder für Telefonwerbung“).
Im Februar 2021 hat die Bundesnetzagentur ihren jüngsten Bußgeldbescheid über 250.000 Euro erlassen: Die Aufsichtsbehörde sieht es als erwiesen an, dass der Energieversorger Mivolta bundesweit in vielen hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen der Eigenmarke MaXXimo belästigt habe.
Wie die Behörde mitteilt, sollen sich ungebetene Anrufer neuerdings vermehrt als Mitarbeiter der örtlichen Stadtwerke, einer Energieagentur oder sogar der Bundesnetzagentur ausgegeben haben. Trickreich gelangen die Anrufer auf diesem Wege an Zählernummern und andere Informationen, mit denen ohne Einwilligung der Verbraucher Anbieterwechsel oder Abbuchungen vom Bankkonto der betroffenen Verbraucher angestoßen werden.
Der Bund der Energieverbraucher rät, bei ungebetenen Anrufen im Zweifel direkt aufzulegen. Jedwedes Gespräch mit Telefonkriminellen birgt die Gefahr, dass Sie ungewollt eine Information preisgeben, die den Tätern noch fehlt, um an Ihr Geld zu kommen. Werbeanrufe ohne vorige Einwilligung sind zudem in Deutschland verboten. Verbraucher, die unerlaubte Werbeanrufe erhalten, sind dazu aufgerufen, jeden Fall zur Anzeige zu bringen, damit die Behörden den Kriminellen das Handwerk legen können. Die Bundesnetzagentur betreibt eine Online-Meldestelle (bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde) zur Meldung unerlaubter Werbeanrufe.