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Leitfaden zur Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung korrekt?

(9. Dezember 2005) Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Berlin, stellte einen Leitfaden zur Stromkennzeichnung vor, die ab Mitte Dezember bundesweit auf jeder Rechnung und in Werbematerialien ausgewiesen werden muss. Das Kennzeichen zeigt den Energiemix des einzelnen Stromanbieters und die bundesweiten Werte zum Vergleich. Der Strommix wird in fossile Brennstoffe, Kernkraft und erneuerbare Energien gegliedert. Zusätzlich gibt es Angaben über die bei der Kombination anfallenden CO2-Emissionen und Mengen an radioaktiven Abfall.

Der bundesweite Energiemix war 2004 zu 60% fossil, zu 30% atomar und zu 10% regenerativ. Die CO2-Emissionen lagen im Schnitt bei 550 g, die damit produzierte Menge an radioaktive Abfall liegt bei 0,0008 g je kWh. Bei Stromlieferungen aus dem Ausland oder Strom von der Börse wird der europäische Energiemix zu Grunde gelegt, der zu 54% fossil, 33% atomar und 13% erneuerbar ist.

Die Deutsche Umwelthilfe hat den Leitfaden kritisiert:

  • Der VDEW-Leitfaden unterscheide nicht zwischen Strom aus Braunkohle , Steinkohle und Erdgas, obwohl diese Brennstoffe sehr unterschiedlich zum globalen Klimawandel beitragen.
  • Ebenso wenig wird - geht es nach dem Willen des VDEW - differenziert zwischen Strom aus Erneuerbaren Energien, zu dessen Weitergabe an ihre Kunden die Energieversorger aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG ) verpflichtet sind (auch wenn sie selbst keine Kilowattstunde erzeugen) und solchem Ökostrom, den sie selbst aufgrund einer strategischen Zukunftsentscheidung erzeugen oder am Markt einkaufen.
  • Schließlich werde der Verbrauchertäuschung Tür und Tor geöffnet, indem der wachsende Stromanteil, den die Versorger an der Strombörse oder im Ausland beziehen, pauschal dem so genannten europäischen UCTE-Mix zugeschrieben werden soll. Dieser Strommix enthält derzeit etwa 13 Prozent Strom aus Wasserkraft . Bezieht ein Stromversorger zum Beispiel 30 Prozent seines Stroms über die Strombörse, würden allein 13 Prozent davon als Ökostrom im Label auftauchen - selbst wenn das Unternehmen in der realen Welt kein einziges Wasserkraftwerk oder sonstige regenerative Energietechnologien einsetzt. Nach der Vorstellung des VDEW könnte ein Stromversorger den von ihm produzierten Atomstrom an der Börse verkaufen und dort im Gegenzug ebenso viele Kilowattstunden ordern. Ergebnis: hundert Prozent Atomstrom würden plötzlich zu einem ausgewogenen Mix aus nuklear, fossil und 13 % Wasserkraft.

Es kann nicht sein, dass maßgebliche Teile der Energiewirtschaft für sich die Auslegungshoheit für eine gesetzliche Regelung in Anspruch nehmen, die ausdrücklich und einzig dem Verbraucherschutz dient.

letzte Änderung: 15.06.2015