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Staatlich garantierte Traumrenditen auf Kosten der Energieverbraucher.

Fürstliche Renditen, fragwürdige Regulierung

Energieversorger verdienen sehr gut. Der Zinssatz für Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit ­beträgt derzeit 0,5 Prozent. Die Umsatzrendite von kleinen Energieversorgern liegt demgegenüber bei stolzen 8,5 Prozent (2013). Mittlere und größere Versorger haben eine Rendite von durchschnittlich fünf Prozent.

(2. Januar 2016) Das hat eine Untersuchung der Managementberatungsgesellschaft Kienbaum ergeben, wie die Zeitschrift für kommunale Wirtschaft berichtet (August 2015, Seite 7). Untersucht wurden 220 deutsche Energieversorger.

Vergleicht man das mit der Umsatzrendite der renditestärksten DAX-Unternehmen, dann hatten 2013 lediglich fünf Dax-Unternehmen eine Rendite über 8,5 Prozent, alle anderen hatten eine geringere Rendite. Die Umsatzrendite der 50 weltweit größten börsennotierten Unternehmen betrug im Durchschnitt 4,7 Prozent, wobei Öl- und Gasunternehmen nicht berücksichtigt wurden.

Es gibt zu denken, dass ausgerechnet kleine Energieversorger so unglaublich hohe Renditen erwirtschaften können, die deutlich über den Renditen anderer Unternehmen gleicher Größe liegen. Schnell kommt der Verdacht auf, dass dabei nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Und schaut man genau hin, dann erhärtet sich dieser Anfangsverdacht noch.

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Monopol und Wettbewerb

Während die Verbraucher den Versorger frei wählen können, ist der Netzbetrieb ein Monopol geblieben. Die Renditen von Unternehmen, die sich im Wettbewerb bewähren müssen, sind durch den Wettbewerb sozusagen „reingewaschen“ und nicht zu beanstanden, fairen Wettbewerb einmal vorausgesetzt.

Anders verhält es sich beim Netzbetrieb. Hier gibt es ein Monopol und anstelle von Wettbewerb eine staatliche Aufsicht über die Netzentgelte. Das sollte grob überhöhte Renditen verhindern können, meint der zunächst ahnungslose Verbraucher. Leider ist das aber nicht der Fall. „Die Aufsicht über die Netzentgelte ist weitgehend lahm und blind“, kritisiert der Bund der Energieverbraucher. Sie ist nicht in der Lage, überhöhte Netzentgelte zu verhindern. Verbraucher werden also über ihre Stromrechnung zwangsweise dazu verpflichtet, die überhöhten Renditen der Netzbetreiber zu bezahlen. Die überhöhten Renditen gerade der kleineren Energieversorger stehen damit in klarem Zusammenhang.

Unvollständige Entflechtung

Bei kleineren Energieversorgern handelt es sich oft um örtliche und regionale Versorger, die zugleich auch ein Strom- oder Gasnetz betreiben. Bei diesen Unternehmen ist also das Monopol des Netzbetriebs noch in ein und demselben Unternehmen wie der Verkauf von Strom und Gas. Diese Lücke in der Regulierung wurde geschaffen, um die kleinen Unternehmen nicht mit dem hohen Aufwand einer Aufspaltung des Unternehmens in zwei Teilfirmen zu belasten, eine für das Netz und eine für den Vertrieb. Die Umsatzrenditen zeigen, dass gerade diese Ausnahmeregelung zu abnorm hohen Renditen führt. Und das liegt an einer weiteren Besonderheit.

Überhöhte Eigenkapitalrenditen mit Billigung der Netzagentur

Wenn die Netzbetreiber in Netze investieren, bekommen sie dafür fürstliche Renditen von der Bundesnetzagentur genehmigt. Derzeit erhalten die vier Transportnetzbetreiber TenneT, TransnetBW, Amprion und 50Hertz sowie die kommunalen Verteilnetzbetreiber auf Neuinvestitionen eine Garantie von 9,05 Prozent Eigenkapitalrendite, bei Investitionen in Altanlagen 7,41 Prozent. Diese Beträge werden in die Netzentgelte eingerechnet und von den Strom- und Gaskunden bezahlt. Die Festlegung von Eigenkapitalrenditen in dieser Höhe erfolgt durch die Bundesnetzagentur.

Wer sich nicht wehrt …

Die Netzentgelte werden zwar von der Bundesnetzagentur genehmigt. Sie können aber dennoch überhöht sein und könnten dann von Netzbetreibern zurückgefordert werden. Das mag aus heutiger Sicht utopisch erscheinen. Aber bei den Portokosten der Post ist genau dies geschehen. Überhöhte Porti wurde von der Bundesnetzagentur genehmigt und diese Genehmigung wurde später vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt und aufgehoben. Die Kläger konnten die überhöhten Portokosten zurückverlangen (BVerwG Az. 6 C 8.14, Urteil vom 5. August 2015). Bei den Netzentgelten wird eine kritische Prüfung der Genehmigung dadurch erschwert, dass die Bundesnetzagentur nicht einmal ihren gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nachkommt, wie die Studie „Transparenzdefizite der Netzregulierung“ von infraCOMP im Auftrag von Agora Energiewende klar aufzeigt.

letzte Änderung: 14.07.2022