ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)
Netzentgelt-Umschichtung

Großverbraucher begünstigt: Netzentgelt-Umschichtung

Von Aribert Peters & Energie-Chronik.de

(7. Januar 2019) Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichten am 1. Oktober 2018 vorläufige Preisblätter, aus denen hervorgeht, dass sie ihre Netzentgelte zum 1. Januar 2019 um 6 bis 16 Prozent auf dann – je nach Netzgebiet – 2,03 bis 3,85 Cent pro Kilowattstunde senken werden.

370 Strommast /Foto: stux (CC0)

Durch das neu beschlossene Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG), werden die Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks aus den Netzkosten herausgenommen und in die bisherige Offshore-Haftungsumlage eingerechnet, die ab 2019 nur noch „Offshore-Netzumlage“ heißt. Diese Umlage wird allerdings nicht gleichmäßig auf die Stromkunden verteilt, sondern ist für Großverbraucher stark ermäßigt. Die Verlagerung der Offshore-Netzkosten in die Umlage begünstigt deshalb ein weiteres Mal die Stromgroßverbraucher.

Durch diese Umschichtung steigt ab 2019 die bisherige Offshore-Haftungsumlage von 0,037 auf 0,416 Cent pro Kilowattstunde. Die Kleinverbraucher werden also elfmal so stark wie bisher belastet. Der Mehrbetrag ist beinahe so groß wie die Verringerung, die ab 2019 durch die Senkung der EEG-Umlage um 0,387 Cent/kWh bewirkt wird. Per Saldo ändert sich somit an der Stromrechnung fast nichts. Die Herausnahme der Offshore-Anschlusskosten aus den Netzentgelten begründete der Gesetzgeber natürlich nicht mit einem weiteren Liebesdienst für die Stromgroßverbraucher. Bei diesem seltsamen Konstrukt handelt es sich um einen sachlich nicht gerechtfertigten Bonus für die Industrie.

letzte Änderung: 07.02.2025